Bitcoin, Blockchain und virtuelle Währungen

Bitcoin, Blockchain und virtuelle Währungen

Rechts- und Steuerberatung rund um Kryptowerte

2009 löste ein/e unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto agierende/r Entwickler/in ein altes kryptografisches Problem: die dezentrale Speicherung von Informationen ohne notwendiges gegenseitiges Vertrauen. Seine Idee war die sogenannte Blockchain. Dabei werden Informationen in sogenannten Blöcken gespeichert.

Wie funktioniert die Blockchain?

Eine Blockchain beginnt jeweils mit dem ersten, dem sogenannten Genesisblock. Dieser verfügt über einen sogenannten Hash, eine eindeutige Identifikationsnummer.

Um einen neuen Block zu erzeugen, muss, basierend auf diesem Hash, eine schwierige kryptografische Rechenoperation gelöst werden. Sobald dies geschieht, werden die bis dahin aufgelaufenen Informationen in den neuen Block geschrieben und dieser an den vorherigen Block angehängt. Es entsteht also tatsächlich eine Kette von Blöcken – eine Blockchain.

Blockchain-Anwalt berät

Rechtsfragen zu Bitcoin und dezentralen Speichersystemen

Die erste und bekannteste Anwendung, die mit einer solchen Blockchain funktioniert ist Bitcoin. Bitcoin ist eine virtuelle Währung und digitaler Wertspeicher.

Bitcoin existiert ausschließlich digital einsehbar in der Blockchain. Nutzer können einander Bitcoins schicken, ohne dafür auf Banken oder eine andere zentrale Clearingstelle angewiesen zu sein. Stattdessen werden alle nötigen Transaktionsinformationen in der Blockchain gespeichert.

Bitcoins sind damit im Prinzip nichts anderes als ein paar Zeilen Code im Internet. Es gibt keinen Staat, der den Wert von Bitcoin garantiert oder neue Bitcoin aus dem Nichts schaffen könnte. Dies macht Bitcoin und andere Kryptowährungen gerade in Währungskrisen und Inflationsphasen attraktiv.

Da Bitcoin zahlreiche Nachahmer wie

  • Ethereum (digitales Geld, Smart Contratcs, dezentraler AppStore, DeFi, NFTs),
  • Polygon (Layer-2-Technologie zur Skalierung von Ethereum),
  • Uniswap (dezentrale Kryptobörse basierend auf Ethereum) oder
  • Monero (nicht zurückverfolgbares digitales Geld)

gefunden hat, gehören Rechtsfragen zur Nutzung von Blockchains (Kryptorecht) mittlerweile auch in Deutschland zum Alltag.

Blockchain, Bitcoin und Recht

Mit der verstärkten Medienpräsenz und der großen Verbreitung von Kryptowährungen als Assetklasse und Zahlungsmittel existieren heute zahlreiche Geschäftsmodelle, die von Krypto-Unternehmen im In- und Ausland betrieben werden.

Das "Bitcoinrecht" ist somit sowohl für die im Wesentlichen passiven Nutzer von Bitcoin als auch für die im „Bitcoin-Geschäft“ aktiven Finanzdienstleister und Unternehmen von Bedeutung. Von besonderer Tragweite sind die rechtlichen und steuerlichen Fragen für die Marktteilnehmer:innen – nicht zuletzt auch deswegen, weil zwar für einige Fragen rund um die Themen Bitcoin, Recht und Steuern (Bitcoin-Besteuerung) bereits Antworten vorliegen, andere Krypto-Rechtsfragen aber noch immer ungeklärt sind.

Beratung zu Bitcoin und Blockchain

Wofür kann man die Blockchain nutzen?

Der Anwendungsbereich der Blockchain geht weit über Kryptowährungen hinaus. Die Technologie, Informationen manipulationssicher dezentral zu speichern und zu transferieren, ermöglicht in allen Bereichen der Gesellschaft neue Geschäfts- und Zahlungsmodelle:

  • So ist nach einer Studie der Deutschen Energie-Agentur das Interesse an der Blockchain im Energiesektor besonders groß. Aufgrund der Energiewende verändert sich die Stromerzeugung weg von zentralen großen Kraftwerken hin zu einer dezentralen Energieerzeugung durch hunderttausende Solarpaneele auf Wohnhäusern. Der Stromhandel hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Er läuft weiter zentralisiert über die großen Stromhändler und über die Stromnetzbetreiber. Eine Blockchain, die Informationen über Strombedarf und Stromerzeugung speichert, könnte den Vertrieb, den Bezug und die Bezahlung von Strom ins dezentrale Zeitalter führen und automatisieren.
  • Auch auf anderen Geschäftsfeldern, in denen dezentral gewirtschaftet, aber noch zentral abgerechnet wird, könnte die Blockchain eingesetzt werden:
    • zur Nachverfolgung der Lieferkette Transport- und Speditionswesen
    • als Urhebernachweis in der Musikbranche
    • als Kreditgeber ohne Banken
  • Auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos die Idee einer Blockchain für den globalen Ölhandel angekündigt.
  • Auch Mikrotransaktionen im Medienbereich könnten über eine Blockchain verwirklicht werden.
  • Ein weiterer sehr häufig genannter Anwendungsbereich ist für Experten der Wertpapierhandel, in dem Wertpapiertransaktionen bis dato nicht ohne Einbeziehung eines Zentralregulierers bzw. Zentralverwahrers erfolgen können. Die zugrundeliegenden Vorgänge könnten mithilfe der Blockchain-Technologie deutlich vereinfacht und verschlankt werden.

Blockchain-Podcast mit WINHELLER

Rechtsanwältin Olga Stepanova zeigt im Podcast Blockchain im Zivilprozess – „War stories“ und Ideen für die Zukunft, dass es zum Thema Blockchain genauso Rechtsstreitigkeiten geben kann wie zu anderen Bereichen. Anhand von Beispielen aus eigener Erfahrung erklärt sie, warum Blockchain für Richter kein einfaches Thema ist. Hören Sie hier den kompletten Podcast.

 

Wer auf WINHELLER vertraut.

Unsere Mandanten im Bereich virtuelle Währungen sind erfolgreiche deutsche und internationale Startups sowie mittelständische Unternehmen.

Liste ausgewählter Referenzen

Bitcoin Deutschland AG

Coinfinity GmbH

CoinTracking

First Coin GmbH

IOTA Foundation

Lukso Blockchain GmbH

Regulatorische Anforderungen beachten

Neben den technischen Voraussetzungen ist bei der Implementierung einer Blockchain auch der rechtliche Rahmen zu beachten. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kryptowährungen und Token als Kryptowerte und damit ggf. auch als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes eingestuft. Zahlreiche Aktivitäten rund um Ethereum und andere Token erfordern damit eine bankaufsichtsrechtliche Erlaubnis.

Daneben ist bei der Durchführung von Zahlungsvorgängen stets auch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu beachten. Je nach Einsatzgebiet der Blockchain kann auch hiernach eine ZAG-Erlaubnis der BaFin notwendig sein. Daneben sind auch zivil- und steuerrechtliche Fragen zu klären:

Rechtsberatung für Blockchain-Unternehmen

Wer daher ein Geschäftsmodell auf Blockchain-Basis aufbauen oder seine bestehende Unternehmung mittels Blockchain-Technologie modernisieren möchte, sollte daher frühzeitig kompetenten Rechtsrat einholen.

Gern entwickeln wir mit Ihnen unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen das am besten geeignete Modell zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. Dabei ist nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch ein gutes Verständnis dieser neuen Technologien erforderlich.

Unsere Kanzlei begleitet seit Jahren Unternehmen im Bitcoin- und Blockchain-Bereich. So entstand unter anderem das „Haftungsdach” des Betreibers Bitcoin Deutschland AG und die erste Krypto-Stifgung Deutschlands (IOTA Stiftung). Wir stehen im ständigen Kontakt mit den Aufsichtsbehörden und sind auch international mit zahlreichen Experten bestens vernetzt.

Ihre Blockchain- und Bitcoin-Anwälte

Gerne erteilen wir Ihnen Rechtsrat rund um Bitcoin, Blockchain, Kryptorecht und Kryptowährungen. Wir vertreten Sie kompetent gegenüber den Aufsichtsbehörden und stellen auch die Rechtsbeziehungen zu Ihren Kunden auf ein sicheres rechtliches Fundament. Unsere Steuerabteilung steht zudem bei der Steuerberatung für Bitcoins und Kryptowährungen zur Seite.

Unsere Ansprechpartner zu allen Fragen rund um Blockchain, kryptographische Währungen, insbesondere Bitcoin, und die einschlägigen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch unter 069 76 75 77 85 28

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