Gründung Krypto-Startup

Krypto-Startups: Gründung, Beratung, Lizenz

Zunehmende Professionalisierung des Krypto-Marktes

Die gewaltigen Kurssteigerungen von Bitcoin und Ethereum in den vergangenen Jahren haben viele Trader vermögend gemacht. Zunehmend wenden sich

  • professionelle Investoren,

  • Venture Capital-Unternehmen und

  • Business Angels

dem Markt der Alternativwährungen zu. Auch die zahlreichen nationalen und internationalen Konferenzen sowie die Gründung von Interessensgruppierungen und -verbänden trägt zur dringend notwendigen Professionalisierung der Branche bei.

Anwalt für Krypto-Startups

Unzählige Krypto-Startup-Gründungen

Das auf breiter Front steigende Interesse an Ethereum, ERC-20 und Co. hat zu einer Vielzahl von Unternehmensneugründungen im Bereich "kryptographische Währungen" geführt:

  • Von der kleinen eigenfinanzierten Existenzgründung (z.B. Trading GmbH)
  • Bis hin zum von vermögenden Investoren aus dem Silicon Valley finanzierten Startup.

Während sich die eine oder andere Geschäftsidee als wenig lukrativ erwiesen hat, gibt es mittlerweile zahlreiche Krypto-Startups, die aussichtsreiche Geschäftsmodelle verfolgen. Die Bandbreite reicht

  • vom Betrieb von Geldautomaten (sog. ATMs),
  • der Herstellung besonderer Miner (sog. ASIC-Miner),
  • über den Betrieb von Handelsplattformen als sog. multilaterale Handelssysteme (Exchanges)
  • bis hin zum Betrieb von Mining Pools und
  • dem Angebot von Online- und Hardwarewallets.

Rechtliche und steuerliche Begleitung Ihres Krypto-Startups

Das regulatorische Umfeld für Krypto-Startups ist schwierig zu durchschauen. Je nach Geschäftsmodell ist die frühzeitige Beantragung einer BaFin-Lizenz zwingend, wollen die Gründer nicht die Schließung ihres Unternehmens durch die Behörden und darüber hinaus eine Strafbarkeit ihres Handelns sowie empfindliche Schadensersatzzahlungen riskieren.

Auch in steuerlicher Hinsicht ist eine frühzeitige Befassung mit den möglichen Risiken des Krypto-Geschäfts ratsam. Nicht zuletzt müssen bereits in der Gründungsphase die vertraglichen Grundlagen, bspw. in Form von AGB oder sonstigen Kundenverträgen, gelegt werden.

Gerne sind wir Ihnen bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um Ihre "Kryptogründung" behilflich – sei es bei

  • der Wahl der richtigen Rechtsform,
  • der Begleitung des Gründungsprozesses,
  • der Klärung sämtlicher aufsichtsrechtlicher und regulatorischer Fragen,
  • der Begleitung beim ggf. erforderlichen BaFin-Zulassungsverfahren oder
  • bei allen laufenden steuerlichen und rechtlichen Fragen, die sich während des täglichen Geschäftsbetriebs stellen.

Gerne übernehmen wir auch die laufende Finanzbuchhaltung und Steuerberatung für Ihr Unternehmen.

Wer auf WINHELLER vertraut.

Unsere Mandanten im Kryptorecht sind erfolgreiche deutsche und internationale Startups und mittelständische Unternehmen.

Liste ausgewählter Referenzen

Bitcoin Deutschland AG

Coinfinity GmbH

Electrum Technologies GmbH

First Coin GmbH

Lukso Blockchain GmbH

Ihre Anwälte für Krypto-Startups

Unsere Ansprechpartner zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich anlässlich der Gründung Ihres Krypto-Startups stellen, stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 28).

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