Krypto-Handelsplattform: Gründung, Beratung, Lizenz

Krypto-Handelsplattform: Geschäftsmodell, BaFin-Erlaubnis, Gründung

Wie funktionieren Krypto-Börsen?

Einmal geschürfte Bitcoins, Ether und Co. können, ähnlich wie Wertpapiere und Währungen, außerhalb der bekannten Börsenplätze und Forex-Plattformen auf speziellen Handelsplattformen (Exchanges) gehandelt werden. Nach Registrierung und Einloggen in den jeweiligen Handelsplatz können die Nutzer dann entweder ihre selbst geminten oder erworbenen Kryptowährungen in Fiat-Währungen (Euro, Dollar, Yen etc.) eintauschen oder von anderen Nutzern Kryptos ankaufen.

Der Wechselkurs für den Umtausch von Kryptos in Fiat-Währungen ergibt sich nach den allgemeinen Regeln von Angebot und Nachfrage: Wollen mehr Marktteilnehmer z.B. Ether kaufen als verkaufen, steigt der Kurs. Ist der Verkaufsdruck größer als das Interesse potentieller Käufer, fällt der Kurs. In der Praxis unterscheiden sich häufig die auf unterschiedlichen Handelsplattformen gestellten Kurse trotz des gleichen Zeitpunkts nicht unwesentlich.

Anwalt Bitcoin Exchange

Wie verdienen Kryptobörsen Geld?

Das Geschäftsmodell von Krypto-Exchanges besteht zumeist darin, für die An- und Verkäufe Umtauschgebühren zu erheben – in der Regel in Höhe eines geringen Prozentsatzes des Transaktionsvolumens. Das zunehmende Interesse an Kryptowerten und die steigenden Transaktionsvolumina bescheren den Anbietern trotz meist moderater Gebühren gute Gewinne. Die Plattform Coinbase ist als Kryptobörse sogar im amerikanischen Nasdaq gelistet.

BaFin-Lizenz für Krypto-Handelsbörsen in der Regel erforderlich

In Deutschland tätige Exchanges unterliegen der Regulierung durch die BaFin und bedürfen in der Regel einer eigenen BaFin-Lizenz oder aber einer sorgfältig gestalteten Kooperation mit einem Bankpartner, unter dessen Haftungsdach sie sodann als sog. „vertraglich gebundener Vermittler“ schlüpfen können.

Die rechtlichen Anforderungen an eine solche Haftungsdachkonstruktion sind sehr hoch, die erforderliche Vertragsgestaltung äußerst komplex und letztlich nicht ohne Restrisiko für die beteiligten Parteien.

Ihr Anwalt für Krypto-Exchange

Sie planen den Betrieb einer Krypto-Plattform oder eines Exchanges für Kryptowerte wie Ether oder Tether? Gerne planen wir mit Ihnen Ihr konkretes Geschäftsmodell und klären die sich diesbezüglich stellenden rechtlichen und steuerlichen Fragen.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 28).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

Kontakt

Kontakt
captcha