Kanzlei für Datenschutz im eGovernment

Smart Cities: Datenschutz im eGovernment

Aufgrund des stetigen Bevölkerungswachstums und der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel stehen immer mehr Städte vor einem umfangreichen Transformationsprozess oder haben diesen bereits eingeleitet. Dabei sind sie gezwungen, ihre begrenzten Ressourcen gewinnbringender für die Allgemeinheit einzusetzen. 
Durch die Covid-19-Pandemie wurden die Vorteile digitaler Prozesse deutlich aufgezeigt. Durch die Vernetzung verschiedenster städtischer Bereiche, wie Mobilität, Verwaltung und Stadtentwicklung, sollen unter Einbeziehung technischer Innovationen und digitaler Lösungen sogenannte Smart Cities entstehen. Deren Ziel ist es, das städtische Zusammenleben ganzheitlicher zu beobachten und bedarfsgerechter zu steuern. Mit der Steigerung der Effizienz soll zudem eine Aufwertung der Lebensqualität und ein Komfortgewinn für die Stadtbewohner erreicht werden. 
Damit die bevorstehenden Veränderungen von diesen auch angenommen werden, muss jedoch ein besonderer Schwerpunkt auf die Bürgerfreundlichkeit der angebotenen Lösungen gelegt werden. Dazu gehört eine nutzerfreundliche Anwendbarkeit, aber auch ein sparsamer, transparenter, zweckbezogener und rechtmäßiger Umgang mit den Daten der Betroffenen.

Transformation der Verwaltung – eGovernment

Ein wichtiger Baustein für die Entwicklung einer Smart City ist die Implementierung einer modernen, digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Dieses als eGovernment (electronic Government) beschriebene Vorhaben baut im Wesentlichen auf drei Säulen auf:

  • Digitalisierung und Beschleunigung der internen und externen Verwaltungsabläufe 
  • Effizientere Stadtentwicklung auf datenbasierter Entscheidungsgrundlage
  • Verfügbarkeit digitaler Infrastrukturen, wie öffentliches WLAN oder flächendeckende Glasfasernetze.

Digitalisierung der Verwaltung

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 haben sich der Bund, die Länder und mit ihnen die Kommunen dazu verpflichtet, spätestens ab 2023 sämtliche Verwaltungsleistungen auch elektronisch über entsprechende Verwaltungsportale anzubieten. Dadurch stehen die Verwaltungen unter Zugzwang, den eGovernment-Transformationsprozess einzuleiten.

Ziel ist es, die internen und externen Verwaltungsabläufe zu digitalisieren und den Zugang für die Bürger zu vereinfachen. Durch ressortübergreifende Lösungen sollen dezentrale Zugänge zu Verwaltungsleistungen geschaffen werden. So kann die Verwaltung beispielsweise durch eine Bündelung ihrer Leistungsangebote in digitalen Formaten zeit- und ressourceneffizienter arbeiten und diese auch noch mit Leistungsangeboten Dritter anreichern. Dafür werden zwangsläufig eine große Menge an personenbezogenen Daten gesammelt, verarbeitet und in einigen Fällen auch mit Drittanbietern geteilt.

Datenbasierte Stadtentwicklung

Neben der Digitalisierung interner und externer Verwaltungsabläufe werden Städte in Zukunft auch bei der Stadtentwicklung zunehmend auf elektronische Daten setzen und sie als maßgebliche Entscheidungsgrundlage heranziehen. Dabei werden Echtzeitdaten aufgrund neuer Technologien eine immer größere Rolle einnehmen. Diese bieten einen unmittelbaren Aufschluss über einzelne Bereiche des städtischen Zusammenlebens. 
So können beispielsweise Daten über das Verkehrsaufkommen, den verfügbaren Parkraum oder auch die Luftqualität durch den Einsatz von sensor- oder videobasierten Technologien in Echtzeit erhoben werden. Diese Daten lassen sich dann mittels intelligenter Systeme schnell bewerten, sodass bei Bedarf zeitnah und flexibel auf Missstände reagiert werden kann. Dadurch können vorhandene Ressourcen bedarfsgerechter, effizienter und schließlich auch nachhaltiger genutzt werden. Gerade im Bereich der Verkehrsplanung und -steuerung lassen sich die Vorteile verdeutlichen. So können Daten über die Verkehrslage, den vorhandenen Parkraum oder die aktuelle Luftqualität dazu genutzt werden, den Verkehr unmittelbar an aktuelle Gegebenheiten anzupassen und somit die Straßenauslastung oder die Luftqualität gezielter zu steuern.

Vernetzung von Verwaltung und Wirtschaft

Neben der Verwaltung nehmen auch Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von eGovernment-Lösungen ein. Auf der einen Seite stellen sie Angebote für eine digitale Infrastruktur bereit. Übernimmt die Verwaltung den Transformationsprozess nicht vollständig selbst und implementiert eigene Lösungen, so ist sie auf Angebote von Unternehmen angewiesen. Ist die neue Verwaltungsstruktur dann implementiert, können die von ihr gesammelten Daten auf der anderen Seite mit Unternehmen geteilt werden. 
In manchen Bereichen ermöglicht erst diese Vernetzung eine bedarfsgerechtere und effizientere Ressourcenverteilung. Indem private Unternehmen Zugriff auf die erhobenen Daten bekommen, können sie ihr Angebot an den städtischen Bedürfnissen ausrichten und so einen Beitrag zur Smart City leisten.

Datenschutzrechtlicher Rahmen für eGovernment

Zentraler Bestandteil einer eGovernment-Transformation ist die Vernetzung zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen. Dabei werden verschiedenste Daten gesammelt, ausgewertet und verarbeitet.
Der Umgang mit Daten spielt dabei in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen trägt ein transparenter Umgang mit den Daten der Bürger einen entscheidenden Beitrag zur Akzeptanz der Transformationsprozesse hin zu einer digitalen Verwaltungsstruktur bei. Zum anderen müssen die besonderen datenschutzrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden, sobald die erhobenen Daten personenbezogen sind.  

Verantwortlichkeiten und rechtssichere Vernetzung

Werden Informationen erhoben, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, sind diese personenbezogen. Die Rechtmäßigkeit ihrer Verarbeitung bestimmt sich in erster Linie nach der DSGVO. Dann ist es entscheidend, inwieweit diese Daten verarbeitet, wem sie rechtlich zugeordnet und wo sie gespeichert werden. Allerdings ist diese Einordnung nicht immer einfach und bedarf nicht selten einer eingehenderen Prüfung. Daher versuchen die handelnden Akteure oftmals, ohne personenbezogene Daten auszukommen.

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Rollenidentifizierung bei personenbezogenen Daten

Handelt es sich um personenbezogene Daten und haben mehrere Akteure Zugriff auf diese, müssen ihre datenschutzrechtlichen Rollen geklärt sein. Dafür stellen sich die Fragen

  • welcher der Akteure die Daten erhoben hat, 
  • welche weiteren Akteure die Daten verarbeiten und 
  • welche Personen innerhalb der Organisationen mit den Daten in Berührung kommen. 

Erst die eindeutige Rollenidentifizierung innerhalb des Verarbeitungsprozesses macht es möglich, die Rechte und Pflichten der einzelnen Akteure in Bezug auf Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu bestimmen. Auf dieser Festlegung basiert letztlich auch die Ausgestaltung datenschutzrechtskonformer Verarbeitungsprozesse.

Nutzungsrechte im eGovernment

Haben mehrere Personen oder Akteure Zugriff auf die Daten, ist zudem zu klären, wem die Nutzungsrechte und somit die „Herrschaft über die Daten“ zustehen. Möchte der Rechteinhaber die Daten zwar mit Dritten teilen, jedoch kein unbeschränktes Nutzungsrecht übertragen, sollte dies vertraglich fixiert werden. In dem Fall kommt auch der konkreten Vertragsgestaltung zwischen den Parteien eine besondere Bedeutung zu. 
Aus datenschutzrechtlicher Sicht stehen zudem besonders die Schnittstellen und Plattformen der vernetzten Verwaltung im Blickpunkt. An diesen Stellen vernetzen sich Unternehmen, Verwaltung und Bürger, um Daten über oder von Bürgern auszutauschen. Sie sind zentraler Bestandteil der Transformation und müssen daher zwingend datenschutzrechtskonform konzipiert werden. 
Hier kommt es wesentlich auf die konkrete Ausgestaltung der Prozesse an, die zusätzlich durch die eingesetzten Technologien beeinflusst werden (z.B. Blockchain, Big Data, künstliche Intelligenz). Dabei dürfen die Verfahren nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Zugleich sollten sie nutzerfreundlich den Anforderungen und Ansprüchen an einen schnellen Massenverkehr gerecht werden.

Unsere Leistungen im eGovernment und Datenschutz

Während der rechtliche Umgang mit diversen Schlüsseltechnologien bei der Umsetzung von Smart Cities für viele noch Neuland ist und die entsprechende Kompetenzentwicklung noch in den Kinderschuhen steckt, hat sich unser Team schon lange und intensiv mit deren rechtlicher Ausgestaltung beschäftigt und Mandanten bspw. bei der datenschutzkonformen Umsetzung von Blockchaintechnologien, dem „internet of things“ oder verschiedensten Plattformlösungen begleitet und beraten.

Zu unserem Leistungsangebot gehört: 

  • Konzeptionierung und Validierung des angestrebten Vorhabens
  • Projektmanagement
  • Umfassende Beratung im Bereich des IT- und Datenschutzrechts, insbesondere mit Blick auf neue Technologien 
  • Schutz von Know-how und Sicherung gewerblicher Schutzrechte
  • Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung.

Ihr Anwalt für eGovernment und Datenschutz

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Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Smart City und eGovernment erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Auch für Fragen des IT-Rechts stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.