Kanzlei für Mitarbeiterentsendung ins Ausland

Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland

Flexibler Personaleinsatz weltweit ist ein Wettbewerbsvorteil

International tätige Unternehmen entsenden häufig deutsche Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland oder beschäftigen ausländische Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland. Grund dafür ist in der Regel der Mangel einer bestimmten Kompetenz vor Ort, etwa für den Aufbau von Leitungs- und Know-how-Strukturen, für die Einweisung in bestimmte Prozesse und für Schulungen.

Entsendung von Arbeitnehmern - Beratung von erfahrenen Anwälten

Rechtliche Hindernisse von Arbeitnehmerentsendungen

Je nach konkreter Ausgestaltung der Entsendung von Arbeitnehmern gibt es eine Fülle unterschiedlicher rechtlicher Aspekte zu beachten. Regelmäßig stehen die Verantwortlichen in den Unternehmen vor Fragen wie:

  • der arbeitsvertraglichen Gestaltung (AEntG-Mindestarbeitsbedingungen, MiArbG, Entsendevereinbarung, Beteiligung des Betriebsrats, Gerichtsstand),
  • des Sozialversicherungsrechts (A1-Formular, E101-Formular, zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen),
  • des Steuerrechts sowie
  • des Visumsrechts.

Unter Umständen müssen Unternehmen bei einem Einsatz in Deutschland auch die strengen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) berücksichtigen.

Verstöße können einen hohen Aufwand verursachen

Wenn im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern Mindestbedingungen oder Meldepflichten nicht eingehalten werden, Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt werden oder eine notwendige Erlaubnis nicht vorliegt, kann dies zur Verhängung erheblicher Bußgelder durch den Zoll im OWiG-Verfahren führen. Daneben besteht das Risiko, dass die Sozialversicherungsträger hohe Nachforderungen stellen oder gar eine Rückabwicklung fordern, die buchhalterisch in der Regel großen Aufwand verursacht. Auch Gerichtsverfahren im Ausland, die sich aus schlecht vorbereiteten Entsendesituationen ergeben, können hohe Kosten verursachen.

Wir schaffen die Rahmenbedingungen für den weltweiten Einsatz Ihres Personals

Bei einer frühzeitigen Einbindung in das Projekt der Entsendung Ihrer Arbeitnehmer sorgen wir dafür, dass sich Ihnen keine rechtlichen Hürden in den Weg stellen und Sie Ihr Personal weltweit flexibel einsetzen können. Soweit dabei auch ausländische Rechtsordnungen eine Rolle spielen, können wir in allen wichtigen Wirtschaftszentren weltweit Kollegen unseres Netzwerks hinzuziehen und Ihnen damit eine kompetente und zuverlässige Steuerung Ihres grenzüberschreitenden Projekts aus einer Hand gewährleisten.

Ihr Anwalt für die Mitarbeiterentsendung

Sie planen eine Personalentsendung oder möchten mehrere Mitarbeiter ins Ausland schicken?

Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Entsendung von Arbeitnehmern sowie allgemein zum Thema Arbeitsrecht erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 29).

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