Kanzlei Beratung zu Bestechung und Korruption

Bestechung und Korruption: Bundesweite Beratung und Prävention

Fälle von Bestechung und Korruption verursachen in Unternehmen jährlich hohe finanzielle Schäden und können in Extremfällen Existenzen gefährden. Geschäftsleiter, Führungspersonen und hochrangige Einzelpersonen müssen angemessene Prozesse gewährleisten, um Verstöße gegen Bestechungs- und Korruptionsgesetze zu vermeiden. 
Andernfalls ist mit

  • einem erheblichen Reputationsverlust für die betroffenen Unternehmen,

  • Geldbußen gegen Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter,

  • persönlicher Haftung von Geschäftsleitern,

  • strafrechtlichen Sanktionen (Geldstrafen oder Inhaftierungen) und

  • Schadensersatzansprüchen Dritter 

zu rechnen.

Bestechung und Korruption – Bundesweite Beratung zu Bestechungs- und Korruptionsprävention

Was gilt als Korruption?

Korruption bezeichnet den Missbrauch einer Machtstellung zum eigenen, privaten Vorteil. Eine solche Machtstellung kann sich beispielsweise aus einem öffentlichen Amt, einer Funktion in der Wirtschaft oder einem politischen Mandat ergeben. 

Der Missbrauch einer solchen Machtstellung zeigt sich zum Beispiel durch:

  • Bestechung oder Bestechlichkeit, 
  • Käuflichkeit bezüglich bestimmter, durch Gegenleistungen motivierter (auch politischer) Entscheidungen oder 
  • den Versuch, z.B. durch Schmiergelder (persönliche) Vorteile zu erlangen.

In der (Unternehmens-)Praxis zeigt sich Korruption vornehmlich im internationalen Geschäftsverkehr in für Bestechung sensiblen Geschäftsbereichen, Gefälligkeiten gegenüber Amtsträgern oder persönlichen Vorteilen, die mit dem eigentlichen Geschäft nicht unmittelbar zusammenhängen.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Seit langem werden die Bestechungs- und Korruptionsgesetze strikt durchgesetzt, teils mit erheblichen Geldstrafen oder sogar Inhaftierungen. Auch die Staatsanwälte der verschiedenen weltweiten Gerichtsbarkeiten sind bei der Untersuchung von Bestechungsvorwürfen zunehmend selbstbewusst. Zudem untersuchen multilaterale Entwicklungsbanken aktiv Bestechungs-, Betrugs- und Korruptionsvorwürfe bei von ihnen finanzierten Projekten.

Unternehmer sind zu Aufsichtsmaßnahmen verpflichtet

Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, geeignete, erforderliche und zumutbare Aufsichts- und Organisationsmaßnahmen zu treffen, um Straftaten und compliancerelevante Vorfälle zu verhindern. Dabei sind Überwachungs- und Organisationssysteme so vorzubereiten, dass Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens beeinträchtigen oder gefährden könnten, frühzeitig erkannt und jegliche compliancerelevanten Vorfälle sowie damit einhergehende Haftungstatbestände verhindert werden. Hierbei spielt nicht nur die Haftung der Unternehmen selbst, sondern auch die persönliche, unbeschränkte Haftung der Geschäftsleiter eine entscheidende Rolle.

WINHELLER unterstützt Einzelpersonen und Unternehmen

In diesem komplexen, sich stetig entwickelnden Rechtsbereich ist es oftmals nicht einfach, den Überblick zu behalten. Die kompetenten Experten von WINHELLER stehen Ihnen beratend zur Seite, damit Sie sich zurechtfinden und entsprechend rechtskonform verhalten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen punktgenaue Beratung und – sollte einmal der „worst case“ eintreten – exzellente rechtliche Vertretung.

Unabhängig davon, ob es sich um eine interne Untersuchung handelt oder ob Sie Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen benötigen – die Spezialisten von WINHELLER stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Unsere Beratungsleistungen zur Bestechungs- und Korruptionsprävention

Unsere Beratungsleistungen beinhalten unter anderem:

  • interne Untersuchungen,
  • Bestechungs- und Korruptionsrichtlinien,
  • maßgeschneiderte Kontrollmechanismen,
  • Richtlinien und/oder Ablaufpläne zur Durchführung von forensischen Untersuchungen,
  • Whistleblowing,
  • Corporate Due Diligence,
  • Mitarbeiterschulungen,
  • (straf-)rechtliche Vertretung,
  • Umsetzung der Anforderungen der DIN ISO 37001 („Anti-Korruptions Management Systeme“).

Wir unterstützen Sie, unabhängig davon, ob Sie Zeuge von Bestechung und Korruption, Ermittler, Opfer oder Verdächtiger sind.

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn

Interne Untersuchungen können sehr unangenehm sein. Es geht nicht nur um den Ruf Ihres Unternehmens, sondern auch um Ihren eigenen Ruf.

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen im Themenkomplex „Bestechung und Korruption“ und arbeiten regelmäßig mit Geschäftsleitern bzw. Führungskräften sowie mit hochrangigen Einzelpersonen zusammen.

Jede Person und jedes Unternehmen, ob national oder international, kann in eine Bestechungs- oder Korruptionsuntersuchung verwickelt werden. Sofern Sie von einer entsprechenden Untersuchung betroffen sind oder die Absicht haben, eine solche zu vermeiden, sollten Sie sofort einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Ihr Anwalt für alle Fragen zu Bestechung und Korruption

Ihr Anwalt für alle Fragen zu Bestechung und Korruption

Sie möchten Korruption in Ihrem Unternehmen vorbeugen? Sie wollen kartellrechtliche Verstöße vermeiden, um Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden? Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 30). Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 30

Kontakt

Kontakt
captcha