Kanzlei für öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Beratung für private Akteure und die öffentliche Hand

Das öffentliche Wirtschaftsrecht regelt die Teilnahme des Staates am Wirtschaftsleben sowie die Tätigkeiten des Staates, mit denen er lenkend in das Wirtschaftsgeschehen eingreift. So kann der Staat unter anderem selbst agieren oder sich privater Partner bedienen, private Tätigkeiten durch Anreize steuern und fördern (z.B. durch Fördermittel, Subventionen und Steuern), die Aufsicht über den Markt führen sowie die notwendige Rahmenordnung durch entsprechende Gesetzgebung schaffen.

Als Kanzlei, deren Wurzeln im dritten Sektor liegen, beraten unsere Rechtsanwälte auch in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Hier sind wir gleichermaßen Partner der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen sowie Partner privater Akteure.

Kanzlei für öffentliches Wirtschaftsrecht berät

Unser Beratungsangebot im öffentlichen Wirtschaftsrecht

… für private Akteure

Unsere Anwälte begleiten private Akteure (z.B. privatwirtschaftliche Unternehmen, Stiftungen, NGOs und NPOs) des öffentlichen Wirtschaftsrechts unter anderem bei

  • der Beantragungen von Genehmigungen,
  • der Beantragung von Zuwendungen und Fördermitteln,
  • Vergabeverfahren,
  • öffentlich-rechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Transaktionen sowie
  • Kooperationen mit der öffentlichen Hand und ihren Unternehmen (z.B. öffentlich-private Partnerschaften).

… für die öffentliche Hand

Die öffentliche Hand (Ministerien, Behörden, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Zweckverbände, Gemeinden, Kommunen etc.) und ihre Unternehmen begleiten wir unter anderem bei

  • der Besteuerung der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen,
  • Umstrukturierungen:
    • Umwandlungen,
    • Transaktionen,
    • Privatisierungen,
    • Rekommunalisierung und
    • öffentlich-private Partnerschaften (Public Private Partnerships),
  • internen, außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen,
  • Rechtsetzungsverfahren (Gesetze, Satzungen etc.),
  • kommunalrechtlichen Fragestellungen sowie Fragestellungen im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit,
  • Zuwendungsverfahren (bzw. Fördermittelverfahren),
  • beihilferechtliche Prüfungen,
  • Vergabeverfahren sowie
  • Umweltrecht.

Hochwertige Beratung durch fachübergreifende Zusammenarbeit

Unser Team für die Beratung im öffentlichen Wirtschaftsrecht arbeitet eng mit anderen Bereichen unserer Kanzlei zusammen. Hierzu gehören

Ihr Anwalt für öffentliches Wirtschaftsrecht

Bei uns finden Sie Ihren Ansprechpartner zu allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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