Kanzlei Gründung einer KG

Gründung KG – Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist eine Abwandlung der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Die Kommanditgesellschaft hat mindestens zwei Gesellschafter; den persönlich haftenden und grundsätzlich allein zur Geschäftsführung befugten Komplementär und mindestens einen, im Wesentlichen nur kapitalistisch beteiligten, Kommanditisten.

Was ist bei der Gründung einer KG zu beachten?

Die Gründung einer KG ist relativ schnell und einfach durchzuführen. Dabei sind üblicherweise folgende Schritte zu erledigen:

  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Anmeldung beim Gewerbeamt

Für die Gründung einer KG wird kein Mindestkapital vorausgesetzt.

Beratung zur Gründung einer Kommanditgesellschaft

Geschäftsführung

Nach dem gesetzlichen Leitbild obliegt die Geschäftsführung ab der Gründung der KG dem persönlich haftenden Gesellschafter. Die Kommanditisten sind nur kapitalmäßig beteiligt, haben allerdings gegenüber dem Komplementär Auskunfts- und Einsichtsrechte. Vertraglich können andere Schwerpunkte oder Akzente gesetzt werden. Wenn auch im Außenverhältnis die Vertretungsmacht des persönlich haftenden Gesellschafters nicht eingeschränkt werden kann, können im Innenverhältnis durchaus die Kommanditisten die Geschäftsführung übernehmen oder den Komplementär durch Weisungen binden.

Haftung

Markantester Unterschied der Kommanditgesellschaft im Vergleich zur offenen Handelsgesellschaft ist die Tatsache, dass bei einem Teil der Gesellschafter, den sog. Kommanditisten, die Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft auf die im Handelsregister einzutragende Haftsumme beschränkt ist.

Handelsregister

Im Rahmen der Gründung der KG ist die Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Werden die Geschäfte vor Eintragung aufgenommen, haften im Zweifel die Kommanditisten nicht begrenzt, sondern wie persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Sonderformen der KG:

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Mehr über die Rechtsform der GmbH & Co. KG sowie über die Gründung einer GmbH & Co. KG erfahren Sie auf der Seite Gründung GmbH & Co. KG.

Familien-KG

Da für die Anzahl der Kommanditisten gesetzlich keine Beschränkung vorgesehen ist, gilt die Kommanditgesellschaft als besonders attraktiv für Familiengesellschaften, bei denen durch mehrere Erbgänge die Zahl der am Unternehmen nicht aktiv beteiligten Gesellschafter stetig ansteigt.

Publikums-KG

Einer Kapitalgesellschaft sehr nahe kommt die sog. Publikums-KG, die sich zumeist öffentlich an ein breites Anlegerpublikum wendet. Verbreitet ist in diesem Zusammenhang das sog. Treuhandmodell. Dabei hat die Gesellschaft in der Regel nur einige wenige Kommanditisten, die ihrerseits indes als Treuhänder für eine Vielzahl von Anlegern fungieren.

Ihr Anwalt für die Gründung einer KG

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