Kanzlei für Schiedsverfahren und Dispute Resolution

Litigation & Arbitration (Prozessführung & Schiedsgerichtsbarkeit)

Streit ist allgegenwärtig. Und unangenehm. Im Geschäftsleben kommt man aber ohne ihn oft nicht zu seinem Recht. Entweder werden dann die ordentlichen Gerichte angerufen oder die Parteien haben sich im Vorfeld darauf geeinigt, eventuelle Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht zu verhandeln. In beiden Fällen benötigen Sie jemanden an Ihrer Seite, der für Sie kämpft, sich mit Ihrer Situation identifiziert und mit Nachdruck Ihre Rechte verteidigt.

Ob Prozessführung vor den ordentlichen Gerichten (Litigation) oder einem Prozess vor einem Schiedsgericht (Arbitration) - wir unterstützen Sie gerne als hochkompetenter Ansprechpartner und finden mit unseren Experten die für Sie sinnvollste Lösung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Litigation & Arbitration (Prozessführung & Schiedsgerichtsbarkeit)

Prozessführung vor staatlichen bzw. ordentlichen Gerichten

Sofern es einmal dazu kommt, dass wir eine streitige Angelegenheit nicht außergerichtlich bzw. gütlich regeln können oder der Fall eingetreten ist, dass Sie vor Gericht in Anspruch genommen werden, so stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen und hochspezialisierten Experten zur Seite.

Unsere Rechtsanwälte vertreten und beraten seit vielen Jahren sowohl inländische als auch ausländische Mandanten vor staatlichen Gerichten, seien es Amts-, Land- oder auch Oberlandesgerichte. Dies schließt unter anderem auch das Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz (Einstweilige Verfügung und Arrestverfahren) und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit ein.

Unsere Experten haben viele Jahre in den großen, medienwirksamen Massenverfahren der jüngeren Vergangenheit beraten und vertreten (LKW-Maut, Arcandor, Brustimplantate, Diesel) und schrecken nicht vor komplexen Sachverhalten zurück.

Sie verfügen darüber hinaus über langjährige Erfahrung in der prozessualen Beratung von Mandanten aus dem Mittelstand und von internationalen börsennotierten Unternehmen sowie fundierte Kenntnisse rund um die Themen Prozess- und Verhandlungsführung, Prozesstaktik und -strategie sowie Schlichtung.

Unsere prozessualen Beratungsschwerpunkte liegen vor allem bei allen Themen rund um das Wirtschafsrecht, dort insbesondere bei Organhaftung, Auseinandersetzungen im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und in sog. „Post-M&A-Streitigkeiten“.

Unser erklärtes Ziel ist es Ihre Ansprüche zu sichern und erfolgreich durchzusetzen sowie die für Sie aus prozesstaktischen Gründen wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu erstreiten.

Schiedsverfahren als effiziente Form der Streitbeilegung im internationalen Umfeld

Globale und rechtsordnungsübergreifende Transaktionen gehören heute zum Alltag vieler Unternehmen. Bei einem Rechtsstreit mit Bezug zum Ausland besteht daher das Risiko, der Rechtsprechung eines anderen Landes unterworfen zu werden. Diesem Risiko kann man jedoch entgegentreten. Die Parteien können sich vorab bei den Vertragsverhandlungen darüber einigen, welche Institution bei Streitigkeiten zuständig sein wird.

Dabei stehen den Parteien grundsätzlich zwei sich gegenseitig ausschließende Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder eine Gerichtsstandsvereinbarung abzuschließen oder sämtliche Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der staatlichen Gerichte komplett rauszunehmen und sich für ein Schiedsverfahren zu entscheiden.

Nachteile bei Zuständigkeit ordentlicher Gerichte im internationalen Umfeld

Sind die staatlichen Gerichte für den Streit kraft Gesetzes oder der Gerichtsstandsvereinbarung mit Auslandsberührung zuständig, entstehen eine Reihe von Konsequenzen, die man unbedingt beachten sollte:

  • Die Verfahrensregeln sind für zumindest eine der Parteien in der Regel nicht bekannt. Solche Unklarheiten sind immer mit erhöhten Anwaltskosten verbunden.
  • Die Verfahrenssprache ist bei den staatlichen Gerichten verpflichtend vorgegeben. Die Parteien, die der Verfahrenssprache nicht mächtig sind, müssen einen Übersetzer heranziehen.
  • Streitigkeiten gehen in staatlichen Gerichten sehr häufig durch mehrere Instanzen, was viel Zeit und Geld kostet.
  • Staatliche Richter müssen häufig bei Konstellationen mit Auslandsbezug ein ausländisches Recht anwenden. Die meisten staatlichen Richter sind jedoch dabei sehr oder absolut unerfahren.
  • Eine Auswahl der Richter ist in der Regel bei einem staatlichen Verfahren nicht möglich. Um die Gegebenheiten des ausländischen Rechts festzustellen, müssen sich Richter je nach Gerichtsstand entweder der Hilfe von Sachverständigen oder den Beweisen der Parteien bedienen. Das kann zur falschen Rechtsanwendung und zu erhöhten Prozesskosten führen.
  • Das Risiko der Nichtanerkennung der im Ausland zu vollziehenden Urteile ist häufig vorab nicht einschätzbar. Es ist also gut möglich, dass Sie selbst mit einem deutschen Urteil, das Sie in Ihren Händen halten, im Ausland nichts bewirken können. Es ist dann das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.
  • Außerdem ist es den Parteien bei vielen Streitigkeiten (vor allem im Bereich des geistigen Eigentums) extrem wichtig, bestimmte Informationen geheim zu halten. Die gewünschte Vertraulichkeit ist bei staatlichen Gerichtsverfahren in der Regel nicht möglich, weil sie öffentlich sind.
  • Viele ausländische Rechtssysteme genießen wenig internationales Vertrauen.

Diese und andere Probleme können mithilfe einer Schiedsvereinbarung vermieden werden.

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Was ist ein Schiedsverfahren?

Ein Schiedsverfahren ist eine Form der Streitbeilegung zwischen Vertragspartnern. Sie ist besonders in Vertragsbeziehungen mit internationalem Bezug gängig und erlaubt es den Parteien, die mit dem staatlichen Gerichtsverfahren verbundenen Risiken zu reduzieren oder komplett zu beseitigen.

Durch eine Schiedsvereinbarung wird ein etwaiger Streit den ordentlichen Gerichten entzogen und an einen Schiedsrichter oder ein Schiedstribunal verwiesen.

Das Verfahren wird entsprechend der Vereinbarungen der Parteien geführt. Somit kann, im Gegensatz zu einem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht, auf die besonderen Bedürfnisse der Parteien Rücksicht genommen werden. Das Schiedsverfahren wird durch einen Schiedsspruch abgeschlossen, der international vollstreckbar ist. 

Frühzeitige Verständigung auf ein Schiedsverfahren

Üblicherweise treffen Vertragsparteien im Vorfeld, also im Rahmen ihrer Vertragsverhandlungen, eine verbindliche Schiedsvereinbarung, die in den jeweiligen Vertrag mit aufgenommen wird. Dabei steht es den Parteien frei, den Ort des Schiedsverfahrens, die Schiedsregeln, die Verfahrenssprache und das anwendbare materielle Recht zu wählen. Dies bringt nicht nur eine große Flexibilität in der Verfahrensgestaltung mit sich, sondern erlaubt es den Parteien schon früh, die Prozessrisiken zu erfassen.

Eine Schiedsvereinbarung kann auch jederzeit vor einem drohenden Rechtsstreit abgeschlossen werden. Sie kann sowohl in den Vertrag als Schiedsklausel aufgenommen als auch als ein separates Dokument verfasst werden. Bei der Formulierung einer Schiedsvereinbarung ist stets eine hohe Sorgfalt geboten.

Ad-hoc-Schiedsverfahren und institutionelles Schiedsverfahren

Schiedsverfahren werden entweder als ad-hoc- oder als institutionelles Verfahren durchgeführt. In einem ad-hoc-Verfahren verwalten die Parteien das Verfahren selbst. Sie müssen die Verfahrensregeln selbst festlegen. In einem institutionellen Verfahren greifen die Parteien auf den bestehenden Verwaltungsapparat und die Schiedsregeln einer anerkannten Institution zurück, die regelmäßig Schiedsverfahren durchführt.

Infrage kommen z.B. die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), der Internationale Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC International Court of Arbitration), der Internationale Schiedsgerichtshof London (LCIA London Court of International Arbitration), das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC Vienna International Arbitral Centre), das Internationale Wirtschaftsschiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation (MKAS) sowie viele andere.

Was sind die Vorteile eines Schiedsverfahrens?

  • Die Schiedsgerichtsbarkeit kennt nur eine Instanz, d.h. es ist keine Berufung möglich. Über die Fälle, die in den staatlichen Gerichten durch mehrere Instanzen gehen würden, wird im Schiedsverfahren in nur einer Instanz endgültig entschieden. Aus dieser Sicht können die Schiedsverfahren wesentlich kürzer und kosteneffizienter sein.
  • Schiedsverfahren schließen mit einem Schiedsspruch ab, der sich großer Anerkennung erfreut und international vollstreckbar ist. So können Sie schnell und unkompliziert in das Vermögen Ihres Vertragspartners vollstrecken, selbst wenn es sich nicht in Ihrer Heimatrechtsordnung befindet.
  • Ein Schiedsverfahren gestaltet sich wesentlich flexibler als ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht. Durch die Vereinbarung ist eine nahezu freie Ausgestaltung möglich.
  • Sie können die Verfahrenssprache bestimmen. Dadurch wird das Verfahren für die Parteien wesentlich erleichtert und die Übersetzungskosten können reduziert werden.
  • Durch die Möglichkeit der Ernennung der Schiedsrichter können Sie gewährleisten, dass diese sich in dem anwendbaren Recht auskennen und genug Erfahrung bei ihrer Anwendung haben.
  • Sie können außerdem Schiedsrichter ernennen, die einen besonderen Bezug zu oder Erfahrung in Ihrer Branche haben, z.B. Automotive, FinTech, Gesundheitswesen, Baugewerbe, Maschinenbau, Telekommunikation etc. Dadurch ist gewährleistet, dass auch eine branchengerechte Entscheidung ergeht.
  • Grundsätzlich können Schiedsverfahren – anders als öffentliche Gerichtsverhandlungen – vertraulich behandelt werden. Dies schützt Ihre industriespezifischen Interessen in besonderem Maße.
  • Schiedsgerichte gelten allgemein als höchst unabhängig und unparteiisch. Wenn Sie kein Vertrauen in das Gerichtssystem eines Landes haben, ist das Schiedsverfahren eine sehr gute Lösung für Sie.

Wir unterstützen Sie bei (internationalen) Schiedsverfahren

Unsere Experten teilen Ihnen gerne mit, ob ein Schiedsverfahren für Sie die richtige Art der Streitbeilegung ist. Sofern das der Fall ist, handeln wir mit Ihren (ausländischen) Vertragspartnern zunächst wirksame Schiedsvereinbarungen aus, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Dies umfasst u.a. die Wahl der am besten geeigneten Schiedsorganisationen und der passenden Schiedsregeln und die Einbeziehung der Vereinbarungen in den Vertrag mit Ihrem Vertragspartner.

Sollte es später zu einem Streit kommen, vertreten wir Sie und Ihr Unternehmen und führen für Sie das Schiedsverfahren durch – weltweit. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Vollstreckung eines Schiedsspruchs – im Inland und mit Hilfe unserer internationalen Kooperationspartner ebenfalls weltweit.

Zu folgenden internationalen Schiedsregeln und Verfahren vor Schiedsrechtsorganisationen können wir Sie beraten:

Ihr Anwalt für Prozessführung

Sie möchten ein Schiedsverfahren in Deutschland oder einem anderen Land durchführen? Sie haben Fragen zur Erstellung einer Schiedsvereinbarung? Ihre perfekten Ansprechpartner für alle Fragen zur Prozessführung vor den ordentlichen Gerichten finden Sie bei uns!

Sie erreichen uns am einfachsten via Telefon (069 / 76 75 77 80) oder per E-Mail (info@winheller.com).