Kanzlei für Spenderdarlehen

Spenderdarlehen: Vorteile, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten

Spenderdarlehen bzw. Stifterdarlehen stellen eine alternative Form des Fundraisings dar und bieten sowohl für gemeinnützige Organisationen als auch für Spender Vorteile. Doch Vorsicht: Je nach Ausgestaltung und Umfang der Aufnahme von Spenderdarlehen könnte eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig sein. Der folgende Beitrag erläutert, was bei Spenderdarlehen zu beachten ist.

Was ist ein Spenderdarlehen?

Bei einem Spenderdarlehen bzw. Stifterdarlehen leiht der Spender bzw. Stifter einer NPO einen bestimmten Geldbetrag, verzichtet jedoch auf die Verzinsung seines Darlehens. Stattdessen kann die gemeinnützige Körperschaft die überlassenen Gelder selbst anlegen und die erzielten Erträge für ihre gemeinnützigen Tätigkeiten verwenden. Der Spender bzw. Stifter kann über seine Gelder kurzfristig wieder verfügen, indem er den Darlehensvertrag kündigt. 

Spenderdarlehen: Vorteile, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten

Welche Vorteile bieten Spenderdarlehen?

Spenderdarlehen bieten sowohl für den Spender bzw. Stifter als Darlehensgeber als auch für die gemeinnützige Organisation diverse Vorteile:

  • Für die NPO: Durch die Anlage der erhaltenen Gelder kann die gemeinnützige Organisation Erträge (Zinsen, Dividenden) erwirtschaften und zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke nutzen. Für die gemeinnützige Empfängerin sind Zinsen sogar von der Kapitalertragsteuer befreit. In vielen Fällen verzichtet der Darlehensgeber schlussendlich auf eine Rückzahlung des Darlehens, sodass sich das Darlehen in eine echte Spende bzw. Zustiftung umwandelt. Die NPO kann dann über die gesamte Summe verfügen.
  • Für den Darlehensgeber: Ein Spenderdarlehen eignet sich besonders für Spender, die ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben, gleichzeitig aber etwas Gutes tun möchten. Denn der Spender gibt aufgrund des Darlehens sein Geld nicht sofort aus der Hand, sondern kann zunächst „testen“, ob seine überlassenen Gelder tatsächlich in guten Händen liegen und die erzielten Erträge unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ein weiterer Vorteil: Aufgrund der umfassenden Steuerbefreiung der von der NPO erzielten Zinsen kann der Spender der NPO im Ergebnis mehr spenden, als wenn er stattdessen sein Geld selbst anlegen und die daraus erzielten – versteuerten – Zinsen anschließend der NPO spenden würde.

Welche Risiken drohen bei Spenderdarlehen?

Aufgrund der Pflicht gemeinnütziger Organisationen, das Darlehen zurückzahlen zu müssen, handelt es sich bei der Aufnahme von Spenderdarlehen um Einlagengeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). NPOs benötigen daher eine Erlaubnis der BaFin für die Durchführung solcher Einlagengeschäfte, wenn folgende Bagatellgrenzen überschritten sind:

  • Die NPO hat bereits mehr als fünf Spenderdarlehen aufgenommen und deren Summe beträgt mehr als 12.500,00 € oder
  • die NPO hat bereits mehr als 25 Spenderdarlehen aufgenommen.

Daraus folgt, dass NPOs beispielsweise keine Erlaubnis benötigen, wenn sie höchstens fünf Spenderdarlehen aufnehmen. In diesem Fall darf die Summe dieser fünf Darlehen auch den Betrag von 12.500,00 € übersteigen. Haben NPOs bereits mehr als 25 Spenderdarlehen aufgenommen, so ist die Aufnahme weiterer Darlehen erlaubnispflichtig, unabhängig davon wie hoch die Gesamtsumme der einzelnen Darlehen ist. Nehmen NPOs Spenderdarlehen ohne Erlaubnis der BaFin auf, obwohl eine Erlaubnispflicht besteht, können die Verantwortlichen mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

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Spenderdarlehen | Vorteile, Risiken, BaFin-Erlaubnispflicht

Sollten NPOs eine BaFin-Erlaubnis beantragen?

Die Beantragung einer BaFin-Erlaubnis lohnt sich selbst für große NPOs nicht. Denn die damit verbundenen Kosten, die Anforderungen, die an die Qualifikationen des (Führungs-)Personals gestellt werden und der administrative Aufwand durch das Aufsetzen des notwendigen Risikomanagements in der Organisation stehen üblicherweise in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Vorteilen. Umso wichtiger ist es, dass NPOs ihre Darlehensverträge so gestalten, dass sie von vornherein keiner BaFin-Erlaubnis bedürfen. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Wie lässt sich eine Erlaubnispflicht vermeiden?

NPOs könne eine Erlaubnispflicht der BaFin vermeiden, indem sie die Darlehen wie folgt gestalten:  

  • Qualifizierter Rangrücktritt: Die Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts im Darlehensvertrag führt – vereinfacht gesagt – dazu, dass der Darlehensgeber das Risiko trägt, sein Darlehen im Fall einer Insolvenz der gemeinnützigen Körperschaft nicht wieder zurückzuerhalten.
  • Sicherheiten: Alternativ kann die gemeinnützige Organisation dem Darlehensgeber auch eine bankübliche Sicherheit, wie etwa eine Bankbürgschaft, einräumen. Nachteilig an dieser Gestaltung ist freilich, dass die Banken für derlei Bürgschaften eine Vergütung verlangen.

Rechtssicherheit durch Zweifelsfallanfragen

Für unsere Mandanten gestalten wir nicht nur die Verträge, sondern stellen auch sogenannte Zweifelsfallanfragen an die BaFin, um sicherzustellen, dass die Gestaltung hält. Wir können so in Erfahrung bringen, ob sich durch die verwendeten Darlehensverträge die Erlaubnispflicht tatsächlich vermeiden lässt. Falls Anpassungen am Vertragswerk notwendig sind, nehmen wir diese in Abstimmung mit der BaFin vor. Böse Überraschungen lassen sich so vermeiden.

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Was können wir sonst für Sie tun?

Wir sind für NPOs jeglicher Couleur sowohl auf Landes-, Bundes- als auch auf internationaler Ebene aktiv. Ob zu Fragen des Fundraisings, der rechtssicheren Anlagestrategie oder zur Erlaubnispflicht – unser breit aufgestelltes Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten stellt sicher, dass Sie rechtlich einwandfrei agieren. Unser Leistungskatalog ist vielfältig und beinhaltet z.B.:

  • Optimierung von Spendenstrategien für vermögende Privatpersonen
  • Gestaltung von Darlehensverträgen für Spenderdarlehen
  • Durchführung von BaFin-Zweifelsfallanfragen und sonstige Vertretung und Beratung in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen, die sich NPO stellen (z.B. auch Finanztransfergeschäfte etc.)
  • Klärung der steuerlichen Behandlung von Vermögensanlagen durch NPOs
  • Beratung zur gemeinnützigkeitsrechtlich und haftungsrechtlich einwandfreien Vermögensbewirtschaftung (Anlagerichtlinien, Dokumentation von Anlageentscheidungen, steuerliche Qualifizierung von Vermögensanlagen etc.)
  • Planung optimaler gemeinnützigkeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Strukturen
  • Einführung von Complianceregelungen zur Reduzierung von Haftungsrisiken im Fundraising, z.B. im Zusammenhang mit Spenderdarlehen, Satzungsgestaltung, z.B. zur Reduzierung von Haftungsrisiken für die Verantwortlichen
  • Steuerberatung, wie z.B. die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • Beratung und Vertretung in der Kommunikation mit den Finanzbehörden im Rahmen von Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren

Ihr Anwalt für Spenderdarlehen

Sie haben Spenderdarlehen aufgenommen und sind sich unsicher, ob Ihre NPO ein Einlagengeschäft betreibt, das einer Erlaubnis der BaFin bedarf? Sie möchten eine solche Erlaubnispflicht vermeiden und benötigen daher Hilfe bei der Gestaltung Ihrer Darlehensverträge? Sie möchten Ihr Fundraising steuerlich optimiert aufsetzen? Als vermögende Privatperson möchten Sie Ihrer individuellen Lebenssituation angemessen Gutes tun und spenden?

Melden Sie sich gerne bei uns. Ihre Ansprechpartner bei uns erreichen Sie am besten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).