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Contingent Convertible Bonds | CoCo Bonds

Rechtliche Beratung rund um die Emission von CoCo Bonds

Contingent Convertible Bonds (auch CoCo Bonds) sind Wandelanleihen: Der Emittent kann diese im Krisenfall unter den in den Anleihebedingungen vereinbarten Voraussetzungen in Eigenkapital umwandeln. Teilweise geschieht die Umwandlung nach den Anleihebedingungen auch automatisch, ohne dass der Anleiheemittent aktiv werden muss.

Eigenkapitalvorschriften durch CoCo Bonds erfüllen

Immer mehr Banken haben in den letzten Jahren solche CoCo Bonds ausgegeben. Sie sind nach den immer strenger werdenden Eigenkapitalvorschriften nach Basel III gezwungen, sich für Krisenfälle abzusichern und können mithilfe dieser Produkte trotz Absicherung flexibel bleiben.

Rechtliche Beratung rund um die Emission von CoCo Bonds

Finanzielle Absicherung mit CoCo Bonds

In den Anleihebedingungen wird ein bestimmtes auslösendes Ereignis (sog. Trigger) vereinbart, bei dessen Eintritt die Umwandlung der Anleihe dauerhaft oder temporär erfolgt.

Als Trigger wird das Unterschreiten einer bestimmten Eigenkapitalquote durch den Emittenten vereinbart. Für ihn stellen CoCo Bonds daher eine Art Versicherung für den Krisenfall dar. Fällt seine Eigenkapitalquote unter einen bestimmten Schwellenwert, kann er durch die Umwandlung der CoCo Bonds auf zusätzliches Eigenkapital zurückgreifen bzw. durch die dauerhafte oder vorübergehende Abschreibung des Anleihewertes seine Bücher entlasten und so die bankaufsichtsrechtlich vorgegebenen Eigenkapitalerfordernisse erfüllen.

Arten von CoCo Bonds

Es können drei unterschiedliche Formen von CoCo Bonds unterschieden werden:

  1. Sehen die Anleihebedingungen vor, dass im Falle des Eintritts des Triggers die Anleihen in Aktien umgewandelt werden, spricht man von sog. Conversion-to-equity Bonds (CE).
  2. Wird dem Emittenten hingegen das Recht eingeräumt, den Wert der Anleihe teilweise oder vollständig abzuschreiben, handelt es sich um Principle-write-down Bonds (PWD).
  3. Außerdem werden Temporary-write-down Bonds angeboten, die dem Emittenten die Möglichkeit geben, den Wert der Anleihe vorübergehend abzuschreiben.

Auch deutsche Bankhäuser emittieren CoCo Bonds

Als erstes deutsches Bankhaus hat die Deutsche Bank im Jahr 2014 CoCo Bonds zunächst mit einem Emissionsvolumen von insgesamt ca. 3,5 Milliarden Euro platziert. Auch die Wiesbadener Aareal Bank emittierte im November 2014 CoCo Bonds im Gegenwert von 300 Millionen Euro. Der Markt reagierte mit hoher Anfrage auf die neuartigen Finanzprodukte, da die Renditeerwartungen in der derzeitigen Niedrigzinsphase mit 6% bis 8% beträchtlich sind.

CoCo Bonds nicht für jeden Anleger geeignet

Für den Anleger sind CoCo Bonds hingegen sehr riskant. Wie sich die Eigenkapitalquote eines Emittenten entwickelt hängt von vielen Faktoren ab, die für den Anleger teilweise überhaupt nicht oder nur unzureichend überprüfbar sind. Für den herkömmlichen Privatanleger ist eine Einschätzung der mit einer Investition in diese Produkte verbundenen Verlustrisiken daher kaum einschätzbar. Hinzukommt, dass letztlich der Emittent gewisse Einflussmöglichkeiten hat, um seine Eigenkapitalquote zu steuern. Insbesondere nicht professionelle Privatanleger sollten sich daher vor einer Investition in CoCo Bonds kritisch mit den Anleihebedingungen auseinandersetzen.

Risiken für Emittenten durch Beratung verhindern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hält Contingent Convertible Bonds für ungeeignet zum Vertrieb an Privatanleger (mehr dazu im Blog). Es ist zu erwarten, dass die BaFin ihre Kompetenz zugunsten des Anlegerschutzes in Zukunft häufiger nutzen wird. Das Kleinanlegerschutzgesetz erlaubt es der BaFin auch, Maßnahmen bereits vor Verkaufsbeginn entsprechender Finanzinstrumente zu ergreifen. Wer neue Finanzprodukte anbieten möchte, sollte daher frühzeitig klären, ob die eigene Idee aufsichtsrechtlich relevant ist.

Ihr Anwalt für CoCo Bonds

Unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte beraten Sie gern über rechtliche Risiken bei der Emission von CoCo Bonds. Ihre Ansprechpartnerin rund um das Thema Contingent Convertible Bonds ist Rechtsanwältin Dr. Annette Wagemann

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

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