Kanzlei Differenzkontrakte

Differenzkontrakte | CFDs

Rechtliche Beratung für Anbieter von CFDs

Differenzkontrakte (engl. contract for difference – CFD) sind hochspekulative Finanzprodukte, die sich für sehr gut informierte, erfahrene und risikoorientierte Anleger eignen. Sie weisen je nach Ausgestaltung unbegrenzte Verlustrisiken auf. Daher wird eine Empfehlung von CFDs an Privatanleger von Experten als höchst kritisch eingestuft.

Rechtliche Beratung für Anbieter von CFDs

Was sind CFDs?

Differenzkontrakte sind eine Form von Finanzderivaten, da sich ihr Wert von einem Basiswert (sog. Underlying) ableitet. Als Basiswerte dienen häufig Indizes wie

  • der Dax,
  • der Dow Jones,
  • Nikkei oder
  • Euro STOXX.

Es können aber auch andere Referenzwerte wie etwa Aktieneinzelwerte, Devisen oder Rohstoffe (z.B. Öl oder Gold) gewählt werden.

Differenzkontrakte haben keine bestimmte Laufzeit. Der Anleger kann jederzeit selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt er eine CFD-Position schließen möchte. Das Handelsergebnis des CFD liegt in der Differenz des Kurses des Underlyings zum Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkt.

Differenzkontrakte sind keine Unternehmensbeteiligungen

Anders als bei der direkten Investition etwa in Aktien erhält der Anleger beim Abschluss eines Differenzkontraktes keine gesellschafterliche Beteiligung an einem Unternehmen. Beispielsweise erhält der Anleger eines Aktien-CFD daher keine Mitsprache- oder Kontrollrechte wie sie ein Aktionär erhalten würde. Er hat auch kein Recht auf Dividendenzahlungen.

Bei Differenzkontrakten handelt es sich lediglich um eine Vertragsbeziehung zwischen zwei Vertragsparteien, wobei die eine Partei auf einen steigenden (long) und die andere Partei auf einen fallenden (short) Kurs des Basiswertes setzt. Die Möglichkeit auch auf fallende Kurse des Basiswertes zu setzen gibt es bei der Direktinvestition in den Basiswert nicht.

Chancen und Risiken von CFDs

Da der Anleger beim Abschluss eines CFDs den Basiswert gerade nicht erwirbt, sondern nur auf dessen Kursentwicklung setzt, muss er das für einen Erwerb des Basiswertes erforderliche Kapital nicht einsetzen. Stattdessen hinterlegt er bei seinem Handelspartner lediglich eine Sicherheitsleistung (sog. Margin). Die Margin ist je nach zugrundeliegendem Basiswert im Verhältnis zur Direktinvestition gering (zwischen 1% und 20% des Basiswertes). So steht das nicht hinterlegte Kapital dem Anleger für andere Geschäfte zur Verfügung. Er kann jedoch an der Kursentwicklung des Basiswertes ebenso wie bei der Direktinvestition partizipieren.

Auf der Kehrseite führt dieser Umstand allerdings auch dazu, dass der mögliche Verlust, den ein Anleger durch den Abschluss von Differenzkontrakten erleiden kann, erheblich höher als das eingesetzte Kapital ausfallen kann. Den Gewinnmöglichkeiten stehen somit nicht nur ein mögliches Totalverlustrisiko, sondern im Falle der negativen Entwicklung des Basiswertes durch Nachschusspflichten ein schier unbegrenztes Verlustrisiko gegenüber.

Umfangreiche Aufklärungspflichten bei Empfehlung von CFDs

Wird einem Anleger der Abschluss von Differenzkontrakten empfohlen, treffen den Empfehlenden erhebliche Aufklärungspflichten. Durch die Kurzfristigkeit eignen sie sich in der Regel ohnehin kaum für eine Empfehlung durch Anlageberater. Meist werden CFDs von den Handelspartnern als sog. Over the Counter Produkt (OTC) direkt dem Anleger angeboten.

Vermögensverwalter hingegen, die im Rahmen der mit ihrem Kunden vertraglich vereinbarten Anlagerichtlinien auch Differenzkontrakte abschließen dürfen, müssen bei der Aufklärung ihrer Kunden besonders sorgfältig vorgehen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

BaFin erwägt Beschränkung des CFD-Handels bei Privatanlegern

Wegen der erheblichen für Privatanleger kaum einschätzbaren Verlustrisiken bei CFDs erließ die BaFin im Mai 2017 eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung des CFD-Vertriebs mit unbeschränkter Nachschusspflicht an Privatanleger.

Wir nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme und äußerten uns rechtlich zu dem Entwurf der Aufsichtsbehörde, der nach unserer Auffassung in die richtige Richtung stößt. Die Anlageklasse ist bei unbeschränkter Nachschusspflicht wegen der unbeschränkten Verlustrisiken weit über die eingesetzte Margin hinaus für durchschnittliche Privatanleger nicht geeignet. Der CFD-Handel wird sich deshalb jedenfalls in Deutschland nach Erlass der Allgemeinverfügung erwartungsgemäß auf institutionelle und damit (semi-)professionelle Anleger konzentrieren.

Haftungsrisiken für Anbieter von CFDs minimieren

Berater und Anbieter von Differenzkontrakten sollten auch in diesem Kundensegment auf eine saubere und vollständige Aufklärung und Dokumentation setzen, um beim Streit über erlittene Anlageverluste die eigenen Haftungsrisiken zu minimieren. Unsere Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind dabei gerne behilflich.

Ihr Anwalt für Differenzkontrakte | CFDs

Ihre Anwälte zum Thema Differenzkontrakte (CFDs) erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

Kontakt

Kontakt
captcha