Unternehmer schaut aus dem Fenster eines modernen Bürogebäudes

VSN Insider – Vermögen | Stiftung | Nachfolge

Das zweimonatliche Update für Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen

Mit unserem kostenfreien Newsletter möchten wir Sie in einem zweimonatigen Rhythmus über aktuelle und allgemeine Themen aus den Bereichen Vermögen, Stiftung und Nachfolge informieren.

Wir halten uns dabei kurz und – hoffentlich – verständlich, praxisnah sowieso. Die Themen, die wir behandeln, sind Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Weil Vermögensoptimierung häufig auch einhergeht mit steuerlichen Fragen, wird der Newsletter regelmäßig auch steuerliche Themen zum Gegenstand haben.

Kacheln mit Symbolen zum Thema Vermögen

Aktuelle Ausgabe | Januar 2026

Ende der Krypto-Privatsphäre? NRW verschärft Jagd auf Steuersünder und fordert Beweislastumkehr

Kryptorecht

Ab 2026 müssen Krypto-Plattformen alle Transaktionen melden – und NRW geht schon jetzt rigoros gegen nicht deklarierte Kryptoeinkünfte vor. Wer handeln will, sollte rechtzeitig Selbstanzeige erstatten und Herkunftsnachweise sichern.

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Workation und Co.: Wird Homeoffice im Ausland zur Steuerfalle?

Internationales Steuerrecht

Neue OECD-Regeln klären, wann Remote-Arbeit im Ausland eine Betriebsstätte begründet – und wann nicht. Die 50%-Regel bietet Orientierung, doch Länderhandhabungen unterscheiden sich. Für Unternehmen ist jetzt genaues Hinsehen gefragt.

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Einbringung der GmbH in eine Familienstiftung: Sozialversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer

Stiftungsrecht

Die Einbringung einer GmbH in eine Familienstiftung kann steuerlich attraktiv sein – doch für den Geschäftsführer kann sich die Sozialversicherungspflicht ändern. Entscheidend ist, ob ausreichende Rechtsmacht zur selbstständigen Einflussnahme besteht. Jetzt sorgfältige Gestaltung und Prüfung beachten.

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Wegzug in die Vereinigten Arabischen Emirate

Internationales Steuerrecht

Wer als Unternehmer nach Dubai oder Abu Dhabi zieht, profitiert nicht automatisch von Steuerfreiheit. Entscheidend sind der Ort der Geschäftsleitung und Betriebsstätten – sonst droht volle Steuerpflicht in den VAE und Doppelbesteuerung.

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