Verbindliche Auskunft im Fall Mt. Gox

Verbindliche Auskunft: Rechtssicherheit vom Finanzamt

Was ist eine verbindliche Auskunft?

Eine verbindliche Auskunft ist die Möglichkeit, über einen entsprechenden Antrag von einer Finanzbehörde eine schriftliche Einschätzung über die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts zu erhalten. An diese Einschätzung ist die Behörde bei der Besteuerung für die Zukunft gebunden.

Das Recht, insbesondere das Steuerrecht, kennt viele Bereiche, in denen der Einzelfall nicht klar unter die gesetzlichen Regelungen fällt. Da man den Steuerpflichtigen dennoch die Möglichkeit geben muss, für Eventualitäten zu planen, können diese nach Vortrag eines konkreten Sachverhalts eine Aussage der Finanzbehörde erhalten, wie diese diesen Sachverhalt steuerlich einordnet. Dabei erhält der Antragsteller eine bindende Zusage der Behörde. Das heißt, wenn der angetragene Sachverhalt so verwirklicht wird, muss das Finanzamt die zugesagte Rechtsauffassung in der Zukunft auch so umsetzen.

Verbindliche Auskunft vom Finanzamt

Welche Voraussetzungen gibt es für eine verbindliche Auskunft?

Eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, um Rechtssicherheit in komplexen steuerlichen Angelegenheiten zu erlangen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

Rechtsproblem und Sachverhalt

Zunächst muss ein konkretes Rechtsproblem vorliegen, das einer steuerlichen Klärung bedarf. Der diesem Problem zugrunde liegende Sachverhalt muss dem Finanzamt detailliert und präzise dargelegt werden. Es sollte sich um eine geplante wirtschaftliche Entscheidung mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen handeln.

Darstellung der eigenen Rechtsauffassung

Im Anschluss an die Sachverhaltsschilderung ist die eigene Ansicht zur steuerrechtlichen Lösung des Problems darzulegen14. Dies führt zu einer konkreten Rechtsfrage, die vom Finanzamt zu beantworten ist.

Formelle Voraussetzungen

Darüber hinaus müssen folgende formelle Vorschriften eingehalten werden:

  • Noch nicht verwirklichter Sachverhalt: Der Sachverhalt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklicht sein.
  • Besonderes Interesse: Der Antragsteller muss ein besonderes Interesse nachweisen. Es sollte sich nicht um eine Bagatellfrage handeln, sondern um ein Problem mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen.
  • Kein reines Steuersparmodell: Es darf nicht das primäre Ziel des Antrags sein, einen Steuervorteil zu erzielen. Die Finanzbehörde wird in der Regel keine Auskunft zu reinen Steuersparmodellen erteilen.
  • Keine Doppelbeantragung: Der Sachverhalt darf nicht bereits gegenüber einer anderen Finanzbehörde vorgetragen worden sein.
  • Schriftlicher Antrag: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und alle erforderlichen Angaben enthalten.
  • Zuständigkeit: Der Antrag ist bei dem Finanzamt zu stellen, das bei Verwirklichung des Sachverhalts voraussichtlich zuständig sein würde.

Durch die Einhaltung dieser Voraussetzungen kann eine verbindliche Auskunft beantragt werden, die dem Steuerpflichtigen Rechtssicherheit für seine geplanten wirtschaftlichen Aktivitäten bietet.

Was kostet eine verbindliche Auskunft?

Neben den Beratungskosten bemessen sich die Kosten der verbindlichen Auskunft nach dem Wert, die sie für den Antragsteller hat. Das heißt, es wird die von uns vertretene Ansicht den steuerlichen Auswirkungen der entgegengesetzten Ansicht gegenübergestellt. Die Differenz nennt sich Gegenstandswert, von diesem wird die Gebühr berechnet.

Geht man beispielsweise davon aus, dass bei vorgelegter Auffassung Steuern i.H.v. 2.500 Euro anfallen, die Gegenmeinung aber zu einer Steuer von 10.000 Euro gelangt, bemisst sich der Gegenstandswert auf 7.500 Euro.

Sollte dieser Gegenüberstellung kein sinnvoller Wert entnommen werden können, kann das Finanzamt auch nach Zeitgebühr abrechnen.

WINHELLER unterstützt bei verbindlicher Auskunft

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Antrags auf verbindliche Auskunft bei Ihrem Finanzamt? Unsere Experten helfen Ihnen, für Rechtssicherheit zu sorgen und beantragen für Sie eine verbindliche Auskunft. Wir beraten Sie gerne mit unserem Team aus Steuerexpertinnen und -experten. Am einfachsten erreichen Sie uns über info@winheller.com. Kommen Sie jederzeit auf uns zu!

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