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Mt. Gox, einer der ersten und zeitweise größten Bitcoin-Handelsplätze ging insolvent. Nach langwierigem Prozess können die InhaberInnen der dort gehaltenen Bitcoin nun erste Rückzahlungen erwarten. Doch mit einer Rückzahlung stehen auch potenzielle Steuergefahren an. Um frühzeitig zu klären, ob Sie mit der Rückzahlung Ihrer Forderung oder deren Verkauf Steuerpflichten auslösen, empfiehlt sich das Einholen einer verbindlichen Auskunft bei Ihrem Finanzamt.
Eine verbindliche Auskunft ist die Möglichkeit, über einen entsprechenden Antrag von einer Finanzbehörde eine schriftliche Einschätzung über die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts zu erhalten. An diese Einschätzung ist die Behörde bei der Besteuerung für die Zukunft gebunden.
Das Recht, insbesondere das Steuerrecht, kennt viele Bereiche, in denen der Einzelfall nicht klar unter die gesetzlichen Regelungen fällt. Da man den Steuerpflichtigen dennoch die Möglichkeit geben muss, für Eventualitäten zu planen, können diese nach Vortrag eines konkreten Sachverhalts eine Aussage der Finanzbehörde erhalten, wie diese diesen Sachverhalt steuerlich einordnet. Dabei erhält der Antragsteller eine bindende Zusage der Behörde. Das heißt, wenn der angetragene Sachverhalt so verwirklicht wird, muss das Finanzamt die zugesagte Rechtsauffassung in der Zukunft auch so umsetzen.
Zunächst braucht es ein Rechtsproblem. In diesem Fall wäre dies die steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Bitcoin bzw. die Veräußerung der Forderung aus der Vermögensmasse von Mt. Gox. Der diesem Problem zugrunde liegende Sachverhalt muss dem Finanzamt konkret und feingliedrig vorgetragen werden.
Dem folgend stellen wir die unserer Ansicht nach richtige Lösung dieses Problems dar. Dies führt auf eine konkrete Rechtsfrage hin, die vom Finanzamt zu beantworten ist. Letztlich müssen noch formelle Vorschriften eingehalten werden:
Neben den Beratungskosten bemessen sich die Kosten der verbindlichen Auskunft nach dem Wert, die sie für den Antragsteller hat. Das heißt, es wird die von uns vertretene Ansicht den steuerlichen Auswirkungen der entgegengesetzten Ansicht gegenübergestellt. Die Differenz nennt sich Gegenstandswert, von diesem wird die Gebühr berechnet.
Geht man beispielsweise davon aus, dass bei vorgelegter Auffassung Steuern i.H.v. 2.500 Euro anfallen, die Gegenmeinung aber zu einer Steuer von 10.000 Euro gelangt, bemisst sich der Gegenstandswert auf 7.500 Euro.
Sollte dieser Gegenüberstellung kein sinnvoller Wert entnommen werden können, kann das Finanzamt auch nach Zeitgebühr abrechnen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Rechts- und Planungssicherheit.
Sie haben einen Anspruch gegen Mt. Gox und Fragen zur Besteuerung? Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Antrags auf verbindliche Auskunft bei Ihrem Finanzamt? Unsere Experten helfen Ihnen, für Rechtssicherheit zu sorgen und beantragen für Sie eine verbindliche Auskunft – zum Fixpreis. Wir beraten Sie gerne mit unserem Team aus Steuerexpertinnen und -experten. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Stefan Winheller. Am einfachsten erreichen Sie uns über mtgox@winheller.com. Kommen Sie jederzeit auf uns zu!