Beratung zur Mt.Gox-Insolvenz

Forderungen aus der Mt.Gox-Insolvenz: Vorgehen, Besteuerung, Beratung

Mt.Gox - Ein Berg an Fragen

Mt.Gox war 2010 mit der Gründung in Japan die erste Bitcoin-Exchange weltweit. Bis 2014 wurden über Mt.Gox bis zu 80 Prozent aller Bitcoin-Transaktionen abgewickelt.

Durch Sicherheitslücken in der Software verlor Mt.Gox bis 2014 nach und nach mehrere Hunderttausend Bitcoin, letztlich nahezu ein Totalverlust. Mit der Beantragung der Insolvenz wurde im Februar 2014 das ganze Ausmaß der Katastrophe sichtbar. Die anfänglich geringe Insolvenzmasse wuchs durch mehrere Vorgänge mittlerweile auf eine beträchtliche Summe, die sogar die nominellen Forderungen überstieg. Seitdem kämpft eine Vielzahl an internationalen Gläubigern um ihre Ansprüche.

Forderung aus Mt.Gox Insolvenz

Chronik der Mt.Gox-Insolvenz

2010

18.07.2010: Jed McCaleb (amerikanischer Unternehmen und später auch bekannt durch Stellar und Ripple) gründet Mt.Gox als weltweit erste Bitcoin-Exchange

2011

02.2011: McCaleb verkauft Mt.Gox an den Franzosen Mark Karpelès

01.03.2011: Verlust von ca. 80.000 Bitcoin bei Übergabe von Mt.Gox

05.2011: Diebstahl von 300.000 Bitcoin und anschließende Rückführung nach Zahlung eines Finderlohns

19.06.2011: Kompromittierung eines Administrator-Accounts zur Marktmanipulation

09.2011: Wallet.dat-Datei, die Zugang zu den Bitcoinbeständen des Unternehmens verschafft, von Unbekannten kopiert

2011-2013

Abfluss von knapp 630.000 Bitcoin mit Hilfe der kopierten wallet.dat-Datei

Fälschlich gewährte Deposits führen zu einem Verlust von ca. 40.000 Bitcoin

2013

20.06.2013: Auszahlungsprobleme von Fiat-Währungen wie US-Dollar und Euro beginnen

2014

07.02.2014: Auszahlungsstopp aller Zahlungen inklusive Bitcoin

24.02.2014: Mt.Gox-Website geht offline

28.02.2014: Mt.Gox meldet Insolvenz (Bankruptcy) in Japan an

09.03.2014: Mt.Gox meldet Insolvenz in den USA an

2017

07.2017: Festnahme eines vermutlich Verantwortlichen für die Diebstähle in Griechenland

10.2017: Gründung der Kreditorengemeinschaft MtGoxlegal.com

11.2017: Kreditoren beantragen Überführung in eine selbstverwaltete Insolvenz (Civil Rehabilitation)

03.2017: Verkauf von ca. 40.000 Bitcoin zur Liquiditätsdeckung der Insolvenzmasse

2018

22.06.2018: Bewilligung des Antrags und Beginn der Vorbereitung zu einer selbstverwalteten Insolvenz

2020

15.12.2020: Übergabe des Entwurfs zur Civil Rehabilitation an das Gericht

2021

21.02.2021: Zustimmung des Gerichts zum Civil Rehabilitation Plan

31.05.2021: Beginn der Abstimmung der Gläubigerversammlung zum selbstverwalteten Insolvenzverfahren

08.10.2021: Ende der Abstimmung

20.10.2021: Termin zur Annahme des Civil Rehabiliation durch Gläubigerversammlung

2022

Ab 2020: Auszahlung ELSR und IR

 

 

Sachverhalt im Detail:

Was ist Mt.Gox?

Mt.Gox war mit Gründung 2010 die erste Bitcoin-Exchange (Handelsplattform) weltweit. Sitz des Unternehmens war und ist Japan. Eine Bitcoin-Exchange ermöglicht ihren Benutzern, Kryptowerte zu handeln, indem sie für sie einen Markt schafft. Dazu werden auf der Exchange Geld wie auch Kryptowerte, in diesem Fall Bitcoin, übertragen, womit anschließend Handel betrieben werden kann.

Bis 2014 wurde über Mt.Gox ein substanzieller Anteil aller Bitcoin-Transaktionen weltweit durchgeführt. Der Marktanteil betrug bis zu 80 Prozent des weltweiten Volumens. Mt.Gox hielt ca. 850.000 Bitcoin zu diesen Zwecken, fremde und auch eigene. Nachdem diese gestohlen wurden, musste Mt.Gox Insolvenz anmelden und befindet sich unter Verwaltung durch einen Treuhänder.

Was ist mit den Bitcoin passiert?

Mt.Gox hat bis zur Anmeldung seiner Insolvenz ca. 850.000 Bitcoin verloren. Welche Vorgänge dazu geführt haben, kann auf mehrere Vorfälle zurückgeführt werden. 

Während des Verkaufs von Mt.Gox durch Jed McCaleb an Mark Karpelès flossen aus der Mt.Gox-Wallet ca. 80.000 Bitcoin ab, ohne dafür einen Eingang verbuchen zu können. Dieser Fehlbetrag wurde von den Parteien auch besprochen, wie sich aus im Rahmen des Strafprozesses in den USA veröffentlichten Chatprotokollen ergeben hat.

Diese 80.000 Bitcoin sind aus der Hot Wallet von Mt.Gox auf die – mittlerweile bekannte - Wallet-Adresse 1FeexV6bAHb8ybZjqQMjJrcCrHGW9sb6uF geflossen. Dort liegen sie bis heute unberührt, jedenfalls so lange, bis der Private Key gefunden wird.

Wie konnten so viele Bitcoin gestohlen werden?

Wie es zu diesem Diebstahl kommen konnte, ist bis heute unklar. Ein Teil der Verantwortlichkeit hierfür liegt sicher bei den Betreibern, die nicht für ausreichende Datensicherheit gesorgt haben. Anfang März 2011 wurde die wallet.dat-Datei – verantwortlich für alle Transaktionen – von den Servern kopiert.

Aufgrund der kompromittierten wallet.dat-Datei gelang es Hackern, ca. 650.000 Bitcoin direkt aus der Hot Wallet von Mt.Gox auf Fremdkonten zu überweisen. Diese Tausenden Überweisungen gingen in den Millionen legitimer Vorgänge lange Zeit unter, konnten jedoch aus den öffentlich gewordenen Daten rekonstruiert werden. Bis heute wurden ca. 630.000 der verlorenen Bitcoin aus der Wallet von Mt.Gox nachverfolgt. Diese wurden höchstwahrscheinlich über mehrere zwischengeschaltete Wallets, Verschleierungsservices und letztlich andere Exchanges liquidiert.

Wurde für die Taten jemand zur Rechenschaft gezogen?

300.000 Bitcoin gelangten auf die Exchange BTC-e. Zentrale Figur dieser Exchange ist Alexander Vinnik, dem vorgeworfen wird, die gestohlenen Bitcoin durch die von ihm mitgegründete Seite „gewaschen“ zu haben. Er wurde 2017 in Griechenland auf Bestrebungen der US-amerikanischen Behörden unter dem Vorwurf verhaftet,  4.000.000.000 US-Dollar durch BTC-e gewaschen zu haben. In Frankreich wurde er deswegen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dass bei den von BTC-e beschlagnahmten Bitcoin größere Mengen von Mt.Gox zu finden sind und in die Insolvenzmasse zurückgeführt werden, ist grundsätzlich möglich, wenn auch unwahrscheinlich. 

Tiefergehende Informatione zu den genauen Vorgängen erhalten Sie hier: https://blog.wizsec.jp/. Das WizSec-Kollektiv besteht aus Experten für Kryptotechnologie und Cybersecurity und gewährt seit Beginn der Vorgänge um Mt.Gox einen umfangreichen Einblick in ihre Ermittlungen.

Wie wird Mt.Gox abgewickelt?

Da Mt.Gox in Japan sitzt, wird die Abwicklung des Unternehmens nach japanischem Recht vollzogen. Dabei wurde – mangels Masse – ein „normales“ Insolvenzverfahren angemeldet, d.h. Vermögen wird in Bruchteilen auf die Gläubiger aufgeteilt. Die Forderung der Gläubiger wurde dabei zum damaligen Bitcoin-Kurs bewertet. Andernfalls wäre es zu sehr niedrigen Insolvenzquoten gekommen.

Im Laufe der Insolvenz wurde jedoch bei Mt.Gox eine in Vergessenheit geratene Wallet, d.h. ein Speichermedium von Bitcoin gefunden. Diese wurde bis Juni 2011 benutzt und beinhaltete ca. 200.000 Bitcoin die der Insolvenzmasse somit wieder zur Verfügung standen. Durch den Preisanstieg von Bitcoin seit dem Jahr 2017 wuchs der Wert der Insolvenzmasse stark an und übertraf zwischenzeitlich sogar den nominellen Wert der Verbindlichkeiten um ein Vielfaches.


Dazu kam die Entstehung von Bitcoin Cash (BCH). Dabei handelt es sich um eine Hard Fork der Bitcoin-Blockchain, d.h. eine Aufspaltung des Projekts Bitcoin. In diesem Rahmen wurde an jeden Halter von Bitcoin die gleiche Menge Bitcoin Cash ausgegeben, die in diesem Fall ebenso der Insolvenzmasse zugutekam. 

Im Zuge dieser Ereignisse wurde auf das Bestreben einer Gruppe Gläubiger die Umwandlung der Insolvenz in eine Zivilsanierung (Civil Rehabilitation) beantragt, um zu vermeiden, dass die anfänglich niedrigeren Forderungen beglichen werden, und die Kursgewinne den Anteilseignern zufließen. Durch die Zivilsanierung ist es möglich, die Forderung nicht nur in Yen zu begleichen, sondern auch Bitcoin und BCH herauszugeben. 

Mit Umwandlung der Insolvenz in eine Zivilsanierung wurde eine Neubewertung der Forderung zum Marktwert vorgenommen. Zur Sicherung der Liquidität der Masse hat der Insolvenzverwalter auch mehrere Tausend Bitcoin verkauft. Damit bleiben ca. 140.000 Bitcoin zur Ausschüttung in der Insolvenzmasse.

Was sollten deutsche Mt.Gox-Investoren nun tun?

In Deutschland steuerpflichtige Mt.Gox-Investoren haben mehrere Möglichkeiten, mit ihrer offenen Forderung umzugehen:

  • Verkauf der Forderung
    Derzeit bieten mehrere Unternehmen den Kauf von Insolvenzforderungen gegen Mt.Gox an. Damit erhalten Investoren einen fixen Betrag für ihre Forderung und müssen nicht mehr auf die Auszahlung warten. Für diese Sicherheit bieten diese Unternehmen jedoch eine geringere Summe, als die Rückzahlung bieten würde.
     
  • Rückzahlung/Auszahlung der Forderung
    Erste Auszahlungen von Forderungen sind ab 2022 geplant. Diese erfolgen in mehreren Schritten und mit Wahlmöglichkeiten. Zunächst erfolgt eine Vorauszahlung (Small Sum Repayment) zur Abgeltung einer großen Anzahl an niedrigen Forderungen.
    Nach dieser, allen Gläubigern zufließenden Zahlung, bietet sich den Gläubigern eine Wahlmöglichkeit. Sie können entweder auf die Rückzahlung der finalen Insolvenzquote warten (Final Repayment) oder eine vorzeitige, geminderte Auszahlung (Early Lump Sum Repayment) wählen. Die Early Lump Sum Repayment ist auf 21 Prozent der Forderung begrenzt, die projizierte Insolvenzquote für die endgültige Auszahlung beträgt ca. 23,6 Prozent. Beide Zahlungen werden aus der Insolvenzmasse getätigt und unterscheiden sich nur durch die Höhe und den Zeitpunkt der Auszahlung. 
    Durch anhängige Verfahren gegen die Insolvenzmasse kann sich die endgültige Auszahlung noch mehrere Jahre verzögern, das Early Lump Sum Repayment beginnt voraussichtlich im Jahr 2022.

Unabhängig davon, welche Methode gewählt wird, wird die Auszahlung sowohl in Yen als auch in Bitcoin und BCH erfolgen. Investoren, die keine Coins erhalten möchten, bietet der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, sie zu verkaufen und nur das Geld auszuzahlen.

Unser Angebot: Verbindliche Auskunft inkl. Stellungnahme

Eine endgültige Entscheidung der Finanzämter, wie dieser hochkomplexe Sachverhalt steuerlich zu behandeln ist, steht noch aus. Entsprechend werden Investoren erst dann Rechtssicherheit erlangen, wenn möglicherweise vermeidbare Steuerbelastungen schon angefallen sind.

Um Rechtssicherheit vor der Auszahlung der Insolvenzmasse zu erlangen, empfehlen wir, eine verbindliche Auskunft bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzuholen. Die Behörde muss das geplante Vorgehen dabei steuerlich bewerten und ist an diese Einschätzung dauerhaft gebunden. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist neben einer ausführlichen Schilderung des Sachverhalts auch eine umfassende rechtliche Stellungnahme. Weitere Informationen zur verbindlichen Auskunft

Verbindliche Auskunft zum Fixpreis

Unsere Experten helfen Ihnen, für Rechtssicherheit zu sorgen und beantragen für Sie eine verbindliche Auskunft – zum Fixpreis. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Stefan Winheller. Kontaktieren Sie uns gern mtgox@winheller.com für nähere Informationen! 

Falls Sie weitergehende Fragen bezüglich steuerrechtlicher oder steuerstrafrechtlicher Komplikationen haben, stehen unsere Experten für Sie jederzeit bereit.

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