Leuchtende Großstadt bei Nacht

Digitale Zahlungsdienste: Rechtsberatung, Compliance und regulatorische Stolperfallen

Die Digitalisierung revolutioniert das Bezahlen. Immer mehr Unternehmen, Plattformen und Dienstleister übernehmen Aufgaben, die früher ausschließlich Banken vorbehalten waren. 

Doch wer Zahlungen für Dritte abwickelt, Kundenkarten, Gutscheine oder digitale Wallets anbietet, bewegt sich schnell im Anwendungsbereich des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) – oft ohne es zu wissen. Die Folgen können gravierend sein.

Ein Einkaufswagen auf einem Lapop

Was sind digitale Zahlungsdienste und warum ist das ZAG so wichtig?

Digitale Zahlungsdienste sind alle Dienstleistungen, bei denen Gelder für Dritte entgegengenommen, verwaltet oder weitergeleitet werden – etwa beim Betrieb von Online-Plattformen, beim Angebot von Gutscheinen oder bei digitalen Wallets. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt, wer solche Dienste in Deutschland anbieten darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Es betrifft nicht nur Banken, sondern auch Unternehmen, die Zahlungen abwickeln, Gutscheine ausgeben oder digitale Zahlungslösungen bereitstellen. Schon das bloße Verwalten von Kundengeldern oder das Abrechnen von Zahlungen für Dritte kann eine BaFin-Erlaubnis erforderlich machen. Wer ohne diese Erlaubnis Zahlungsdienste erbringt, riskiert erhebliche Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.

Wann werden Unternehmen zum Zahlungsdienstleister?

Die Schwelle zum erlaubnispflichtigen Zahlungsdienst ist oft niedriger, als viele vermuten. Schon scheinbar alltägliche Geschäftsvorgänge können dazu führen, dass Unternehmen plötzlich unter die Regulierung der BaFin fallen – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen. Besonders riskant: Wer ohne die erforderliche Erlaubnis agiert, riskiert Bußgelder, Abmahnungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Typische Konstellationen, in denen Unternehmen schnell zum Zahlungsdienstleister werden:

  • Abwicklung von Zahlungen zwischen Dritten, etwa auf Online-Marktplätzen
  • Angebot von Kundenkarten, Gutscheinen oder Loyalty-Systemen
  • Verwaltung von Kundengeldern auf Treuhandkonten
  • Entwicklung von Apps oder Plattformen mit integrierten Zahlungsfunktionen

Gerade bei neuen digitalen Geschäftsmodellen empfiehlt sich daher eine frühzeitige rechtliche Prüfung, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Welche Geschäftsmodelle sind erlaubnispflichtig? Wo gibt es Ausnahmen?

Nicht jedes Geschäftsmodell ist erlaubnispflichtig. Das ZAG unterscheidet zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Zahlungsdiensten. Entscheidend sind die Details: Wird beispielsweise nur ein Gutschein für den Einkauf im eigenen Shop ausgegeben, kann eine Ausnahme greifen. Wer jedoch Zahlungen für Dritte abwickelt oder Guthaben verwaltet, benötigt in der Regel eine BaFin-Erlaubnis. Die Folgen einer fehlenden Lizenz sind weitreichend: Neben Bußgeldern drohen auch strafrechtliche Konsequenzen und der Verlust des Geschäftsmodells.

Wie lässt sich das eigene Geschäftsmodell rechtskonform gestalten?

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Geschäftsmodell unter das ZAG fällt. Eine professionelle rechtliche Beratung hilft, Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Oft lassen sich durch kleine Anpassungen erlaubnisfreie Strukturen schaffen – etwa durch die Gestaltung von Gutscheinsystemen oder die Auslagerung bestimmter Zahlungsfunktionen an lizenzierte Dienstleister.

E-Wallets, Gutscheinsysteme und neue regulatorische Entwicklungen

Digitale Zahlungen, E-Wallets und Gutscheinsysteme sind aus dem modernen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Parallel dazu verschärfen sich die regulatorischen Anforderungen auf europäischer Ebene stetig:

  • Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und Payment Services Regulation (PSR): Die EU entwickelt die Regelungen für Zahlungsdienste kontinuierlich weiter. Unternehmen müssen mit strengeren Vorgaben zur Betrugsprävention, erweiterten Verbraucherschutzregeln und neuen Meldepflichten rechnen. Auch die Anforderungen an die Datensicherheit steigen.
  • Instant Payments Regulation: Zahlungsdienstleister in der Eurozone sind verpflichtet, Sofortüberweisungen in Euro zu ermöglichen und dabei Preisparität zu klassischen Überweisungen sowie eine sichere Empfängerprüfung sicherzustellen.
  • Digital Operational Resilience Act (DORA): Die Anforderungen an die digitale Widerstandsfähigkeit und IT-Sicherheit von Zahlungsdienstleistern werden kontinuierlich erhöht. Dazu zählen strengere Vorgaben für das Management von Betriebsrisiken und die Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern.
  • Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR): Die Regulierung von Krypto-Assets sorgt für zusätzliche Transparenz- und Lizenzpflichten bei der Ausgabe und Verwaltung digitaler Vermögenswerte.

Diese Entwicklungen zeigen: Anbieter digitaler Zahlungsdienste und Gutscheinsysteme müssen ihre Geschäftsmodelle regelmäßig auf neue regulatorische Anforderungen prüfen. Wer frühzeitig reagiert, kann Risiken minimieren und Chancen im Wettbewerb gezielt nutzen.

Unsere Beratungsleistungen bei digitalen Zahlungsdiensten und ZAG

Sie planen, digitale Zahlungsdienste anzubieten oder Ihr Geschäftsmodell zu erweitern? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte begleiten Sie durch die komplexe Welt des ZAG und helfen Ihnen, Ihr Vorhaben rechtskonform und zukunftssicher zu gestalten. Praxisnahe Einblicke und individuelle Lösungen stehen dabei im Mittelpunkt unserer Beratung.

Ihr Anwalt für digitale Zahlungsdienste

Bei Fragen zur Erlaubnispflicht, zur BaFin-Lizenz oder zur rechtskonformen Gestaltung Ihres Geschäftsmodells stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sorgen für mehr Sicherheit und Erfolg im digitalen Zahlungsverkehr. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu! Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen rund um Zahlungsdienste.

Unsere Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

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