Kanzlei für Markenschutz und Markenrecht

Markenschutz

5 Wege, Ihre Marke effektiv zu schützen

Marken haben eine große wirtschaftliche Bedeutung für ihre Inhaber. Sie dienen der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen seiner Mitbewerber. Verbraucher verbinden mit den Marken konkrete Erwartungen an die Qualität, Herkunft und Eigenschaften des mit ihnen gekennzeichneten Produkts und bilden sich eine Meinung über das Unternehmen, das die Marke nutzt.

Unternehmen dürfen Markenverletzungen nicht dulden

Jede Markenverletzung, d.h. eine unberechtigte Benutzung Ihres Zeichens oder seiner Abwandlungen birgt die Gefahr, dass die Marke an Wert verliert, weil sie nicht mehr ausschließlich mit Ihrem Produkt assoziiert wird. Nachahmungen können dazu führen, dass mit Ihrer oder einer ähnlichen Marke qualitativ schlechte Waren oder Dienstleistungen von Mitbewerbern angeboten werden. Da der Verbraucher nicht immer scharf zwischen Original und Kopie unterscheiden kann, wirft die niedrigere Qualität der Waren und Dienstleistungen Ihrer Mitbewerber auch auf Ihre Produkte ein schlechtes Licht. Dabei profitieren Ihre Mitbewerber ihrerseits von Ihrem guten Ruf und entziehen Ihnen sowohl einen Teil Ihres Kundenstamms als auch die entsprechenden Einnahmen.

Wenn Ihre Marke systematisch kopiert wird, kann sie die Fähigkeit verlieren, Produkte eines Unternehmens von denen eines anderen abzugrenzen. Ihre Benutzung wird dann so gebräuchlich, dass sie als Gattung und nicht mehr als Marke vom Verbraucher verstanden wird. Folge davon kann eine komplette Löschung Ihrer Marke aus dem Markenregister sein.

Aus diesen Gründen sollten Sie keine Markenverletzungen dulden und sofort Maßnahmen der Markenverteidigung ergreifen.

5 Wege, Ihre Marke effektiv zu schützen

Möglichkeiten der Verteidigung bei Markenverletzungen

1. Berechtigungsanfrage
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob tatsächlich die Benutzung eines Kennzeichens eine Markenverletzung darstellt, können Sie zunächst mit der Berechtigungsanfrage beginnen. Mit dieser fordern Sie Ihren Mitbewerber auf, sich dazu zu äußern, aus welchen Gründen er sich berechtigt fühlt, diese Marke zu benutzen. Der Vorteil solcher Berechtigungsanfragen besteht darin, dass Sie nicht riskieren, wegen einer unberechtigten Abmahnung zu haften. Gleichzeitig machen Sie Ihrem Gegner klar, dass Sie nicht bereit sind, die Markenverletzung zu dulden. Der Nachteil dabei ist, dass Sie Ihre Anwaltskosten bei dieser Vorgehensweise selbst tragen müssen. Außerdem können Sie in der Berechtigungsanfrage Ihren Gegner nicht rechtlich zwingen, Ihnen Auskunft über den Umfang der Nutzung der Marke zu erteilen oder die Verletzung zu unterlassen.

2. Abmahnung
Steht die Markenverletzung fest, so können Sie den Verletzer abmahnen. Sie weisen ihn dadurch darauf hin, dass seine Nutzung des Kennzeichens unberechtigt erfolgt. Sie können die Unterlassung der Verletzung und den Schadensersatz einschließlich Ihrer Anwaltskosten fordern. Außerdem sind Sie berechtigt, Auskunft über den Umfang der Markennutzung sowie über die dadurch erzielten Gewinne von Ihrem Gegner zu fordern. Die Abmahnung ist ein effektives Verteidigungsinstrument, das viele Konflikte plausibel außergerichtlich lösen kann. Sie tragen allerdings die Gefahr, wegen einer unberechtigten Abmahnung auf Schadensersatz zu haften.

3. Eilrechtsschutz
Wenn es Ihnen darauf ankommt, die Verletzung möglichst schnell zu unterbinden, können Sie Ihren Anspruch auf Unterlassung gerichtlich in einem Eilrechtsschutzverfahren durchsetzen und sehr schnell einen entsprechenden gerichtlichen Titel bekommen. Sie müssen dabei zügig (meist innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme der Verletzung) auf die Rechtsverletzung reagieren. Hier gilt wiederum, dass Sie sich vor Einleitung des Verfahrens sicher sein müssen, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt. Ansonsten riskieren Sie, sämtliche Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Dieses Verfahren ist nur auf die Unterlassung gerichtet. Ihre Auskunfts- und Schadensersatzansprüche können Sie erst im Hauptsacheverfahren geltend machen.

4. Klage im Klageverfahren
Wenn der Eilrechtsschutz nicht mehr möglich ist, können Sie Ihre Ansprüche auch im Rahmen eines normalen gerichtlichen Hauptverfahrens durchsetzen. Hier wird über die Sache vollumfänglich entschieden. Das Verfahren kann allerdings mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen.

5. Widerspruchsverfahren vor DPMA bzw. EUIPO
Es empfiehlt sich außerdem, auch die Neueintragungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und ggf. beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office – EUIPO) zu überwachen, um die Eintragung ähnlicher oder identischer Marken zu verhindern. Dafür müssen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch gegen die Neueintragung einreichen. Die Kosten des Widerspruchs trägt jede Partei für sich.

Unsere Beratungsleistungen im Markenschutz

  • Entwicklung einer Markenstrategie
  • Weltweite Anmeldung als internationale Registrierung bzw. über unsere langjährigen Partnerkanzleien im Ausland
  • Überwachung des Markenportfolios
  • Effektive Rechtsverteidigung
  • Widerspruch beim DPMA/EUIPO
  • Verhandlungsführung bei Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen

Ihr Anwalt für Markenschutz

Gerne helfen wir Ihnen, nach eingehender Prüfung der Rechtslage die optimale Verteidigungsstrategie für Ihre Marke zu entwickeln.

Ihre Anwälte für Markenrecht erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder Telefon (069 / 76 75 77 80).

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