Online-Auktionen
Beratung für gewerbliche Händler auf eBay und Co.
Online-Auktionen werden heute für den Vertrieb einer ganzen Reihe von Waren und Dienstleistungen genutzt. Die Waren, die auf Versteigerungen angeboten werden, könnten unterschiedlicher kaum sein. Die Liste reicht von traditionellen Einzelhandelswaren bis zu besonderen Gütern, wie Rechten an Patenten, Datenbanken oder Domainnamen.
Kaufvertrag bei Online-Versteigerungen
Obwohl man von Auktionen spricht (z.B. die bekannte eBay-Auktion), kommt in der Regel mit Auktionsende ein regulärer, verbindlicher Kaufvertrag im Sinne des BGB zustande. Eine Versteigerung im Internet ist nach aktueller Rechtsprechung nämlich keine Versteigerung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1235 und 383 BGB).
Ein Online-Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zzgl. etwaiger Versandkosten zu zahlen und die Ware abzunehmen. Ein Online-Verkäufer hat die Pflicht, den Artikel dem Käufer zu übereignen bzw. das Recht abzutreten. Personen, die etwas bei eBay oder anderen Online-Auktionen „ersteigern“ und nicht bezahlen, laufen Gefahr, vom Verkäufer auf Kaufpreiszahlung verklagt zu werden. Selbst wenn es nicht zum Rechtsstreit kommt, besteht die Gefahr, dass der Käufer, der mit der Zahlung in Verzug ist, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung, d.h. anfallende Anwaltsgebühren oder Inkassokosten, zu tragen hat.
Verkäufer sollten daher immer darauf achten, dass sie bereits auf der Artikelseite auf Vorkasse bestehen. Grundsätzlich gilt: Umstände, die man dem Käufer nicht bereits auf der Artikelseite mitteilt, sondern erst per E-Mail nach Auktionsende kommuniziert, werden nicht wirksam in den Vertrag einbezogen.
Details der Auktion vorab klären
Für die Gestaltung einer Online-Auktion ist maßgeblich, wer genau an der Transaktion teilnehmen wird. Treffen ein Unternehmer und ein Verbraucher aufeinander, handelt es sich um einen Privatverkauf oder handeln zwei Unternehmer miteinander?
Des Weiteren sollten Unternehmen, die über ein Bietersystem Waren oder Dienstleistungen vertreiben möchten, folgende wichtige Punkte vorab klären:
- Methode der Preisfindung,
- Langzeit- oder Live-Auktion,
- Bewertungssysteme von Käufern und Verkäufern,
- Vorhandensein einer werberechtlichen Erlaubnis,
- Berücksichtigung fremder Marken- und Urheberrechte,
- Wettbewerbsrechtliche, telemedienrechtliche und allgemein vertragsrechtliche Aspekte,
- Informations- und Gestaltungspflichten.
Gerne berät Sie unser erfahrenes Team zu allen genannten Punkten und stellt Ihr Auktionssystem auf rechtssichere Beine.
Ihr Anwalt für Online-Auktionen und Online-Versteigerungen
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