Online-Marketing und Wettbewerbsrecht des elektronischen Geschäftsverkehrs
Beratung zum Online-Auftritt Ihres Unternehmens
Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) stellt Marktverhaltensregeln für Wettbewerber auf. Danach kann man feststellen, ob die Handlungen eines Mitbewerbers zulässig sind oder ob man seinen Konkurrenten zum Unterlassen dieser Handlung zwingen kann.
Das UWG regelt nahezu alle Wettbewerbshandlungen von Unternehmen. Die Hauptanwendungsgebiete sind:
- Werbeaussagen
- Tatsachenbehauptungen
- Vergleiche mit der Konkurrenz
Da es sich hierbei um klassische Marketinginstrumente handelt, birgt der Außenauftritt vieler Unternehmen ein potentielles Risiko.
Das UWG hat seit seinen letzten Neufassungen 2015 und 2019 zahlreiche Regeln geschaffen, die es als Unternehmer zu beachten gilt. Schnell ist es passiert, dass Werbung als irreführend bewertet wird, obwohl das werbende Unternehmen lediglich eine verallgemeinerte Aussage treffen wollte.
Dies kann jedoch zu kostenintensiven Abmahnungen durch Mitbewerber führen. Neben den dabei ggf. anfallenden Rechtsanwaltskosten ist in der Regel eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, die bei wiederholten Verstößen empfindliche Strafzahlungen nach sich ziehen kann.
Daher sollten Sie rechtzeitig Ihre Vertriebsstrategie gemeinsam mit einem Experten analysieren, um mögliche Schwachstellen im Vorfeld zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Online-Marketing rechtssicher gestalten
Im Bereich des Online-Marketings und vor allem im Hinblick auf unterschiedliche, in die Webseite eingebettete Komponenten wie
- Newsletter-Funktionen,
- Social-Plug-Ins,
- Live-Chat-Applikationen,
- Pop-Ups,
- Iframe-Elementen,
- Google Analytics Tracking und
- Cookies
ist darauf zu achten, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Beispielsweise sollten Anmeldungen für einen Newsletter nur via Double-Opt-In gestaltet werden. Die Nutzung von Social-Plug-Ins auf der Unternehmenshomepage muss unter dem Stichwort Datenschutz detailliert beschrieben werden. Schließlich werden Daten nicht nur über die Homepage selbst, sondern auch über das jeweilige soziale Netzwerk verarbeitet.
Risiko Online-Werbung: Wettbewerber und Keywords
Die mittlerweile bekannten Online-Werbemaßnahmen in Form von Pop-Up-Werbung, AdWords (unter Verwendung entsprechender Keywords) sowie Werbebannern können, sofern sie nicht richtig eingesetzt werden, zu unnötigen Risiken für ein Unternehmen führen. Fehler passieren hier sehr schnell. So dürfen Unternehmen grundsätzlich die Firmennamen ihrer Wettbewerber nicht als Keyword nutzen. Diese Annahme kann allerdings nicht verallgemeinert werden, sodass es stets einer Einzelfallprüfung bedarf, um tatsächlich eine kennzeichnungsrechtliche Verletzung festzustellen.
Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass die Verwendung des gebuchten Keywords „Plakat 24-Stunden-Lieferung“ nicht in den Schutzbereichs der Wort-/Bildmarke „Plakat 24“ eingreift, da das Wort „Plakat“ eine viel zu geringe Unterscheidungskraft aufweist.
Etwas anderes gilt, wenn man ohne Berechtigung Keywords wie „Adidas“, „Nike“ buchen würde und der Verbraucher dabei nicht oder nur schwer erkennen kann, ob die in der Anzeige beworbene Ware oder Dienstleistung auch tatsächlich von Adidas beziehungsweise Nike stammt.
Online-Auftritt rechtssicher gestalten
Wir beraten Sie gerne dabei, den Internetauftritt Ihres Unternehmens rechtskonform zu gestalten und dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Webseiten, Werbeanzeigen und sonstige öffentliche Werbemaßnahmen zuverlässig von vielen potentiellen Kunden gefunden werden, ohne dabei gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Des Weiteren unterstützen wir Sie dabei, alle rechtlich notwendigen Informationen (Impressum) so in Ihren Webauftritt zu integrieren, dass Sie weder berechtigte Abmahnungen noch abzugebende Unterlassungsverpflichtungserklärungen fürchten müssen. Egal, ob Sie einen neuen Online-Auftritt planen oder den bestehenden auf Herz und Nieren überprüfen lassen möchten: Wir sorgen für einen rechtssicheren Auftritt Ihres Unternehmens im Internet.
Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht und Online-Marketing
Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Online-Marketing nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt? Sie möchten Ihre Disclaimer neu aufsetzen oder professionell überprüfen lassen?
Ihre Ansprechpartner rund um Wettbewerb und Online-Werbung erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen zu kontaktieren.
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