Mobile Payment und ePayment Anwalt

Mobile Payment und ePayment

Beratung zum Mobile Commerce für gewerbliche Händler

Mobile Commerce ist eine Spezialform vom E-Commerce (electronic commerce), bei dem mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Wearables oder Spielekonsolen zum Einsatz kommen. Die Formen, in denen Kunden heute mobil ihre Geschäfte abwickeln können, wandeln sich stetig und sind dauernd dem technologischen Fortschritt unterworfen. Die elektronisch gestützte Abwicklung von Transaktionen auf Basis der Nutzung mobiler, mit dem Internet verbundener Endgeräte ist heute nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken.

Mittlerweile gibt es kaum ein Geschäft, das nicht vom eigenen Smartphone oder Tablet aus erledigt werden kann. Das reicht von digitalen Einkäufen von Musiktiteln, Nachrichten, (Hör-)Büchern, Filmen, Streaming-Angeboten und Konzerttickets, bis zum Erwerb von Fahrzeugen und Versicherungsleistungen. Auch die Abwicklung von Bankgeschäften ist längst in der mobilen Welt angekommen. Sogenannte FinTechs bieten mittlerweile mit ihren innovativen Ideen Großbanken die Stirn, indem sie ihre Leistungen jederzeit mobil und besonders kosteneffizient anbieten.

WINHELLER-Fachanwälte beraten zu Mobile Payment

Mobile Angebote rechtssicher gestalten

Für Marktteilnehmer ergeben sich hieraus viele Vorteile: Fast jeder Kunde trägt ständig und überall ein mobiles Endgerät mit sich. So kann auf jeden Dienst praktisch immer zugegriffen werden. Öffnungszeiten und Aufenthaltsort spielen keine Rolle mehr.

Allerdings bringt die Gestaltung von Online-Angeboten, insbesondere bei mobilen Angeboten, auch einige Fallstricke mit sich. Dazu gehören unter anderem

  • vertragsrechtliche Konsequenzen für die Vertragsparteien,
  • die Einbeziehung und Speicherfähigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen,
  • besondere Regelungen zum Fernabsatzrecht,
  • die Ausgestaltung vorvertraglicher Informations- und Transparenzpflichten sowie
  • sichere Datenübermittlung und ordnungsgemäße Information der Betroffenen nach der DSGVO, insbesondere bei sensiblen Daten.

Mobile Payment unterliegt strengen Vorschriften

Im Bereich des Mobile Payment hat der Gesetzgeber mittlerweile viele Vorschriften erlassen. Finanzdienstleister kommen meist nicht um die Einholung einer BaFin-Lizenz herum und müssen bei den von ihnen angebotenen Finanzdienstleistungen besondere Verbraucherrechte beachten. Darunter fallen vor allem:

  • Einhaltung der Informationspflichten
  • Gleichstellung von Finanzdienstleistungsverträgen mit Fernabsatzverträgen
  • Fehlerfreie Widerrufsbelehrung

Werden hier Fehler begangen, gerät man mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Visier von Justiz oder Aufsichtsbehörden und muss mindestens mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei fehlerhafter/fehlender Widerrufsbelehrung erhalten Verbraucher im Übrigen meist ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht.

Aus Erfahrung wissen wir, dass viele unserer Mandanten ihr Geschäftsmodell zunächst nicht nach (aufsichts-)rechtlichen Kriterien entwickeln. Jedoch sollten Sie rechtliche Fragen nicht vernachlässigen. Eine frühzeitige, proaktive Beratung durch unsere Anwälte für IT-Recht sowie Zahlungsdiensterecht bewahrt Sie vor negativen Konsequenzen in der Zukunft. Wir möchten Sie daher ermutigen, sich diesen Herausforderungen schon dann zu stellen, wenn Ihr Vorhaben noch in den Kinderschuhen steckt. Gerne überprüfen wir auch bei bereits bestehenden Projekten im Bereich Mobile Commerce für Sie, ob Sie alle rechtlichen Vorgaben beachtet haben, die für Ihr Projekt von Bedeutung sind.

Ihr Anwalt für Mobile Payment und ePayment

Ihre Ansprechpartner zu Fragen rund um Mobile Payment erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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