Rechtsberatung für FinTechs

FinTechs: Aufsichtsrecht, BaFin-Lizenz, Beratung

FinTechs gehören schon längst zu den etablierten Playern am Finanzmarkt. Bei FinTechs handelt es sich um Unternehmen, die mithilfe moderner, innovativer und zumeist digital umgesetzter Geschäftsideen und agilen Unternehmensstrukturen in Konkurrenz zu den etablierten Banken und Finanzdienstleistern treten.

Regulatorische Anforderungen für FinTechs

Eine Einstiegshürde für viele dieser Unternehmen sind die regulatorischen Anforderungen, die im Finanzbereich herrschen:

  • Diese Regularien sind derart umfassend, dass ihre Einhaltung bei den betroffenen Unternehmen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verursacht.
  • Auch etablierte Institute und Finanzmarktakteure stellen diese Anforderungen immer wieder vor Herausforderungen.
  • Um FinTech-Unternehmen hier einen rechtssicheren und rechtskonformen Markteintritt zu ermöglichen, geben ihnen unsere spezialisierten Anwälte in diesem Bereich einen schnellen Überblick und bieten fachkompetente Beratung.
FinTech Gründung Beratung

Was ist ein FinTech?

Der Begriff des „FinTech“ folgt keiner strengen Definition. Im Prinzip meint der Begriff alle Unternehmen, die digitalisierte Finanzdienstleistungen anbieten. Darunter fallen zum Beispiel

  • die Organisation von Bezahlvorgängen (z.B. PayPal, Sofortüberweisung),
  • Kreditvermittlung (z.B. Smava, Lending Club, auxmoney),
  • Kontoführung,
  • Anlageberatung (Robo-Advisors) und
  • Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Kryptowerten wie Ethereum inkl. intelligente Vertragsgestaltung über Smart Contracts.

Den Ideen und Möglichkeiten sind in diesem Bereich keine Grenzen gesetzt. Es sollte daher in jedem Einzelfall durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei geprüft werden, ob eine bestimmte Geschäftsidee in einen regulierten Bereich fällt und Betriebserlaubnisse erforderlich macht.

Rechtsnormen aus dem Bankaufsichtsrecht beachten

Für FinTechs existieren umfassende

  • Verhaltens-,
  • Informations- und
  • Organisationspflichten.

Sie sind dann einzuhalten, wenn das FinTech-Unternehmen mit seiner Finanztechnologie eine unter Erlaubnisvorbehalt gestellte Dienstleistung anbieten will. Hervorzuheben sind hier insbesondere das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie das Kreditwesengesetz (KWG). Beide Gesetze ordnen für zahlreiche Dienstleistungen Erlaubnisvorbehalte und Compliance-Pflichten an.

ZAG-Regeln für FinTechs

Während das KWG den Betrieb von Bankgeschäften wie etwa des Einlagengeschäfts oder des Kreditgeschäfts und die Erbringung von Finanzdienstleistungen wie der Anlageberatung oder des Eigenhandels regelt, umfasst das ZAG hingegen Tätigkeiten rund um den Zahlungsverkehr und somit einen Kernbereich des klassischen Bankings.

Auch Institute, die elektronisches Geld ausgeben, fallen unter das ZAG. Mit der Zahlungsdiensterichtlinie II, die in deutsches Recht umgesetzt wurde, aind nun auch bisher unregulierte Tätigkeiten erfasst. So müssen in auch solche Dienstleister bei der BaFin eine Erlaubnis beantragen, die lediglich Kontoinformationen aggregieren oder Zahlungsvorgänge auslösen. Hier hat der Gesetzgeber bereits auf neuartige FinTech-Geschäftsmodelle mit einer Ausweitung der Regulierung geantwortet.

Auch im Anwendungsbereich des ZAG variieren die regulatorischen Anforderungen stark von Fall zu Fall. Zudem müssen verschiedene Zahlungsdienstleister besondere Anforderungen an ihre informationstechnische Infrastruktur nach den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht erfüllen. 

FinTechs müssen mit Finanzaufsicht zusammenarbeiten

Die genannten Beispiele zeigen, dass das regulatorische Dickicht im Finanzbereich teilweise sehr schwer zu durchschauen ist. Verstöße gegen Vorschriften können durch die BaFin jedoch mit hohen Geldbußen und teilweise von den Strafverfolgungsbehörden mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Daher ist eine sorgfältige Prüfung vor Aufnahme entsprechender Geschäfte erforderlich:

  • Unsere in diesem Bereich erfahrenen Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Ihnen bei der rechtlichen Einordnung Ihres Geschäftsmodells helfen.
  • Sollte das von Ihnen geplante Vorhaben aufsichtspflichtig sein, unterstützen wir Sie dabei, mit den für die Aufsicht zuständigen Behörden (in Deutschland die BaFin und die Bundesbank) zusammenzuarbeiten.
  • Wir helfen Ihnen, den umfangreichen Erlaubnisantrag beim zuständigen Aufseher zu stellen und vertreten Sie im Erlaubniserteilungsverfahren.
  • Gleichzeitig beraten wir Sie, wie moderne Antworten auf alte Probleme (z.B. Identifikationsprüfungen über das Web oder Holo-Lens) von den Aufsichtsbehörden akzeptiert werden können.
  • Am Ende dieses Prozesses steht die Zulassung Ihres FinTechs und eine dauerhafte, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Aufsehern.

Wer auf WINHELLER vertraut.

Unsere Mandanten im Aufsichtsrecht sind erfolgreiche deutsche und internationale mittelständische Unternehmen.

Liste ausgewählter Referenzen

Bitcoin Deutschland AG

Coinfinity GmbH

Electrum Technologies GmbH

First Coin GmbH

Lukso Blockchain GmbH

Den richtigen FinTech-Standort wählen

Neben der rechtlichen Absicherung ist für Startups auch die Wahl des richtigen Unternehmensstandorts entscheidend für den späteren Geschäftserfolg:

  • Grundsätzlich ist Deutschland aufgrund der hohen Rechtssicherheit und der effizienten Gerichte eine gute Wahl für FinTechs.
  • Die hohe Abhängigkeit der Geschäftsmodelle vom Internet macht gegebenenfalls eine Stadt mit guter DSL-Infrastruktur erforderlich.
  • Klassischerweise gründen sich viele junge Start-Ups in Berlin. Die Atmosphäre dort macht die Hauptstadt Berlin zu einer attraktiven Wahl für junge FinTech-Unternehmen.
  • Daneben bietet aber auch Frankfurt am Main ideale Voraussetzungen für die FinTech-Szene. Die Nähe zum Internetknoten DE-CIX sorgt auch bei den traditionellen Banken für Wettbewerbsvorteile im Vergleich zu abgelegeneren Gegenden. Die Konzentration von Finanzinstituten, Banken und Versicherern in Frankfurt ist auch für FinTechs potentiell hilfreich. So haben inzwischen viele Banken „Brutkästen“ für FinTechs gegründet, bei denen junge Unternehmer Geld und Rat einwerben können.

Unsere Kanzlei unterhält Standorte in beiden Städten sowie in Hamburg, Karlsruhe und München. So können wir Ihnen nicht nur unsere rechtliche Expertise zur Verfügung stellen, sondern Sie auch über unser Netzwerk mit anderen Gründern sowie Banken und Regulierern verbinden.

Wir beraten FinTechs bei Neugründung und laufendem Geschäft

Die immer weiter fortschreitende Vernetzung, der sichere rechtliche Rahmen und die steigende Internetaffinität der europäischen Bürger sorgen für ideale Bedingungen für die Neugründung von FinTechs. Deutschland als rechtssicheres, stabiles und europafreundliches Land ist dabei die bevorzugte Wahl im Gebiet der Europäischen Union.

Unsere erfahrenen Fachanwälte helfen Ihnen dabei, sich im regulatorischen Dschungel zurechtzufinden. Gleichzeitig stehen wir Ihnen auch für sonstige Rechtsgebiete (wie Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht/Steuerberatung speziell für Finanzdienstleister) beratend zur Seite und stellen für Sie Kontakte zu anderen Gründern sowie Idee- und Geldgebern her.

Ihr Anwalt für die FinTech-Beratung

Sie suchen einen FinTech-Anwalt oder möchten sich zur Gründung eines FinTechs beraten lassen? Unsere Ansprechpartner für den Bereich FinTech-Recht und Bankaufsichtsrecht stehen für Sie bereit.

Melden Sie sich gerne, um Ihr Vorhaben im Detail mit uns abzustimmen. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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