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FinTechs gehören schon längst zu den etablierten Playern am Finanzmarkt. Bei FinTechs handelt es sich um Unternehmen, die mithilfe moderner, innovativer und zumeist digital umgesetzter Geschäftsideen und agilen Unternehmensstrukturen in Konkurrenz zu den etablierten Banken und Finanzdienstleistern treten.
Eine Einstiegshürde für viele dieser Unternehmen sind die regulatorischen Anforderungen, die im Finanzbereich herrschen:
Der Begriff des „FinTech“ folgt keiner strengen Definition. Im Prinzip meint der Begriff alle Unternehmen, die digitalisierte Finanzdienstleistungen anbieten. Darunter fallen zum Beispiel
Den Ideen und Möglichkeiten sind in diesem Bereich keine Grenzen gesetzt. Es sollte daher in jedem Einzelfall durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei geprüft werden, ob eine bestimmte Geschäftsidee in einen regulierten Bereich fällt und Betriebserlaubnisse erforderlich macht.
Für FinTechs existieren umfassende
Sie sind dann einzuhalten, wenn das FinTech-Unternehmen mit seiner Finanztechnologie eine unter Erlaubnisvorbehalt gestellte Dienstleistung anbieten will. Hervorzuheben sind hier insbesondere das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie das Kreditwesengesetz (KWG). Beide Gesetze ordnen für zahlreiche Dienstleistungen Erlaubnisvorbehalte und Compliance-Pflichten an.
Während das KWG den Betrieb von Bankgeschäften wie etwa des Einlagengeschäfts oder des Kreditgeschäfts und die Erbringung von Finanzdienstleistungen wie der Anlageberatung oder des Eigenhandels regelt, umfasst das ZAG hingegen Tätigkeiten rund um den Zahlungsverkehr und somit einen Kernbereich des klassischen Bankings.
Auch Institute, die elektronisches Geld ausgeben, fallen unter das ZAG. Mit der Zahlungsdiensterichtlinie II, die in deutsches Recht umgesetzt wurde, aind nun auch bisher unregulierte Tätigkeiten erfasst. So müssen in auch solche Dienstleister bei der BaFin eine Erlaubnis beantragen, die lediglich Kontoinformationen aggregieren oder Zahlungsvorgänge auslösen. Hier hat der Gesetzgeber bereits auf neuartige FinTech-Geschäftsmodelle mit einer Ausweitung der Regulierung geantwortet.
Auch im Anwendungsbereich des ZAG variieren die regulatorischen Anforderungen stark von Fall zu Fall. Zudem müssen verschiedene Zahlungsdienstleister besondere Anforderungen an ihre informationstechnische Infrastruktur nach den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht erfüllen.
Die genannten Beispiele zeigen, dass das regulatorische Dickicht im Finanzbereich teilweise sehr schwer zu durchschauen ist. Verstöße gegen Vorschriften können durch die BaFin jedoch mit hohen Geldbußen und teilweise von den Strafverfolgungsbehörden mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Daher ist eine sorgfältige Prüfung vor Aufnahme entsprechender Geschäfte erforderlich:
Bitcoin Deutschland AG
Lukso Blockchain GmbH
AI FinTech GmbH
Electrum Technologies GmbH
Nuri GmbH (vormals Bitwala)
Ojooo AG
Neben der rechtlichen Absicherung ist für Startups auch die Wahl des richtigen Unternehmensstandorts entscheidend für den späteren Geschäftserfolg:
Unsere Kanzlei unterhält Standorte in beiden Städten sowie in Hamburg, Karlsruhe und München. So können wir Ihnen nicht nur unsere rechtliche Expertise zur Verfügung stellen, sondern Sie auch über unser Netzwerk mit anderen Gründern sowie Banken und Regulierern verbinden.
Die immer weiter fortschreitende Vernetzung, der sichere rechtliche Rahmen und die steigende Internetaffinität der europäischen Bürger sorgen für ideale Bedingungen für die Neugründung von FinTechs. Deutschland als rechtssicheres, stabiles und europafreundliches Land ist dabei die bevorzugte Wahl im Gebiet der Europäischen Union.
Unsere erfahrenen Fachanwälte helfen Ihnen dabei, sich im regulatorischen Dschungel zurechtzufinden. Gleichzeitig stehen wir Ihnen auch für sonstige Rechtsgebiete (wie Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht/Steuerberatung speziell für Finanzdienstleister) beratend zur Seite und stellen für Sie Kontakte zu anderen Gründern sowie Idee- und Geldgebern her.
Sie suchen einen FinTech-Anwalt oder möchten sich zur Gründung eines FinTechs beraten lassen? Ihre Ansprechpartner für den Bereich FinTech-Recht und Bankaufsichtsrecht sind
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22.12.2022 - Michael Rudolf Kissler
12.10.2022 - Michael Rudolf Kissler
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