info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung
Unser heutiges Bankwesen hat mit seinen historischen Vorgängern nur noch wenig gemein. Geld ist nicht mehr durch Edelmetalle gedeckt. Kredite können über das Teilreservesystem oder DeFi-Anwendungen aus dem Nichts geschaffen werden.
Internationale Vernetzung sowie immer neue Finanzprodukte haben zu einer stetig steigenden Komplexität des Finanzsystems geführt. Dieses System hat einerseits zu großen Wohlstandssteigerungen auf der gesamten Welt geführt, andererseits ist es durch seine hohe Komplexität aber auch anfällig für Schocks und Krisen. Um diese Gefahren zu reduzieren, fordert das Gesetz von Banken vor der Aufnahme ihrer Geschäfte die Einholung einer Banklizenz bei staatliche Aufsichtsbehörden.
In Deutschland ist für die Beantragung einer Banklizenz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Die BaFin ist aus dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hervorgegangen.
Wie ihr Name bereits andeutet, unterstehen nicht nur klassische Kreditinstitute ihrer Aufsicht. Vielmehr beaufsichtigt sie auch Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste, die nicht als klassische Bankgeschäfte gelten, so dass die BaFin als Allfinanzaufsichtsbehörde für die zunehmend vielfältigere Finanzbranche umfassend zuständig ist.
Von der BaFin-Aufsicht erfasst ist u.a.
Da das Risiko für die Finanzmarktstabilität sowie für den Verbraucherschutz je nach aufsichtspflichtiger Tätigkeit verschieden ist, stellt die Aufsicht auch jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Erteilung einer Banklizenz. Unabdingbar sind dabei stets
Auch bei diesen Kriterien gibt es jeweils qualitative Unterschiede. Während der Geschäftsleiter eines Kreditinstituts zum Beispiel belastbare Leitungserfahrung bei einem vergleichbaren Institut vorweisen muss, benötigt der Geschäftsleiter eines kleineren Zahlungsdienstleistungsinstituts lediglich angemessene theoretische und praktische Kenntnisse in dem konkreten Bereich der geplanten Tätigkeit.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Banklizenz vorliegen, hat der Antragssteller einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Banklizenz.
Ob die vorgelegten Angaben genügen, um eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis zu erteilen, entscheidet dabei die BaFin:
Wer das Erlaubnisverfahren erfolgreich abschließt, kann endlich seine geplante Geschäftstätigkeit aufnehmen. Dabei hat der Erlaubnisinhaber nicht nur die Möglichkeit, in Deutschland tätig zu werden. Über den sogenannten Europäischen Pass kommt er vielmehr in den Genuss der Europäischen Dienstleistungsfreiheit. Nach entsprechender Anmeldung bei der BaFin ist es möglich, die eigene Dienstleistung unbeschränkt innerhalb der Europäischen Union anzubieten. Damit erschließt die Banklizenz in Deutschland einen EU-Markt von über 500 Millionen Verbrauchern.
Wer hingegen eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnimmt, ohne die erforderliche Banklizenz zu halten, geht ein hohes Risiko ein:
Zuletzt verbleibt auch ein zivilrechtliches Risiko:
Zu einiger Berühmtheit gelangte ein Fall, in dem ein Vermittler von Lieferdiensten einen Konkurrenten abmahnte, der ohne die erforderliche Lizenz die Zahlungen der Kunden entgegennahm und weiterleitete. Dem Lieferdienst war bis zu diesem Moment gar nicht bewusst, dass seine Tätigkeit erlaubnispflichtig war.
Dies zeigt, dass es vor der Aufnahme von Finanztätigkeiten einer kompetenten rechtlichen Beratung bedarf. Nur so können alle rechtlichen Aspekte erkannt und die geschilderten Gefahren minimiert werden. Denn wer einmal ohne Erlaubnis tätig geworden ist, wird es schwer haben, in Zukunft die nötige Zuverlässigkeit für die Erteilung einer Erlaubnis nachzuweisen. Der eigenen Geschäftsidee werden so unnötig Steine in den Weg gelegt.
Sie möchten einen Lizenzantrag einreichen? Unser Team bereitet Ihren Antrag zusammen mit Ihnen so vor, dass eine Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde sicher ist. Durch langjährige Erfahrung wissen wir genau, welche Bedingungen BaFin und Bundesbank an einen Lizenzantrag stellen. Ihre Mitwirkung vorausgesetzt, erarbeiten wir den Antrag so, dass er von den Behörden garantiert genehmigt wird.
Gern beantworten wir Ihre Fragen dazu unter 069 / 76 75 77 80 oder info@winheller.com.
Unsere Berater stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell auf eine eventuelle Erlaubnispflicht und geleiten Sie schnell und sicher durch den Erlaubnisprozess. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auf einem sicheren aufsichtsrechtlichen Fundament ruht und Sie sich ganz auf die geschäftliche Entwicklung konzentrieren können.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Finanzaufsichtsrecht und BaFin-Lizenz sind
Wir stehen für Ihre Fragen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
22.12.2022 - Michael Rudolf Kissler
Rechtsanwalt Stefan Winheller und Rechtsanwältin Olga Stepanova informieren zu Blockchain, Datenschutz und Steuern.
22.12.2022 - Michael Rudolf Kissler