Beantragung Banklizenz

Banklizenz: Voraussetzung, Beantragung, Risiken

Unser heutiges Bankwesen hat mit seinen historischen Vorgängern nur noch wenig gemein. Geld ist nicht mehr durch Edelmetalle gedeckt. Kredite können über das Teilreservesystem oder DeFi-Anwendungen aus dem Nichts geschaffen werden.

Internationale Vernetzung sowie immer neue Finanzprodukte haben zu einer stetig steigenden Komplexität des Finanzsystems geführt. Dieses System hat einerseits zu großen Wohlstandssteigerungen auf der gesamten Welt geführt, andererseits ist es durch seine hohe Komplexität aber auch anfällig für Schocks und Krisen. Um diese Gefahren zu reduzieren, fordert das Gesetz von Banken vor der Aufnahme ihrer Geschäfte die Einholung einer Banklizenz bei staatliche Aufsichtsbehörden.

Banklizenz beantragen: WINHELLER berät

Wer ist für Banklizenzen zuständig?

In Deutschland ist für die Beantragung einer Banklizenz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Die BaFin ist aus dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hervorgegangen.

Wie ihr Name bereits andeutet, unterstehen nicht nur klassische Kreditinstitute ihrer Aufsicht. Vielmehr beaufsichtigt sie auch Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste, die nicht als klassische Bankgeschäfte gelten, so dass die BaFin als Allfinanzaufsichtsbehörde für die zunehmend vielfältigere Finanzbranche umfassend zuständig ist.

Von der BaFin-Aufsicht erfasst ist u.a.

  • das Einlagengeschäft als klassische Banktätigkeit,
  • die Anlageberatung als Finanzdienstleistung und
  • der Transfer von Geld oder Geldeswert als Zahlungsdienst.

Voraussetzungen einer Banklizenz

Da das Risiko für die Finanzmarktstabilität sowie für den Verbraucherschutz je nach aufsichtspflichtiger Tätigkeit verschieden ist, stellt die Aufsicht auch jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Erteilung einer Banklizenz. Unabdingbar sind dabei stets

  • die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung,
  • ein belastbarer Geschäftsplan sowie
  • die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorgaben und tätigkeitsbezogenen Compliance-Vorschriften.  

Auch bei diesen Kriterien gibt es jeweils qualitative Unterschiede. Während der Geschäftsleiter eines Kreditinstituts zum Beispiel belastbare Leitungserfahrung bei einem vergleichbaren Institut vorweisen muss, benötigt der Geschäftsleiter eines kleineren Zahlungsdienstleistungsinstituts lediglich angemessene theoretische und praktische Kenntnisse in dem konkreten Bereich der geplanten Tätigkeit.

Rechtlicher Anspruch auf Banklizenz

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Banklizenz vorliegen, hat der Antragssteller einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Banklizenz.

Ob die vorgelegten Angaben genügen, um eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis zu erteilen, entscheidet dabei die BaFin:

  • Insbesondere bei komplexen oder innovativen Geschäftsmodellen kann es dabei zu häufigen Rückfragen und Klarstellungen kommen.
  • Um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden und die begehrte Erlaubnis so schnell wie möglich in den Händen zu halten, sollte daher viel Sorgfalt auf den Erlaubnisantrag verwendet werden.
  • Gern stehen wir Ihnen hierbei als spezialisierte Rechtsanwälte mit Rat zur Seite.  

Deutsche Banklizenz eröffnet Zugang zum EU-Markt

Wer das Erlaubnisverfahren erfolgreich abschließt, kann endlich seine geplante Geschäftstätigkeit aufnehmen. Dabei hat der Erlaubnisinhaber nicht nur die Möglichkeit, in Deutschland tätig zu werden. Über den sogenannten Europäischen Pass kommt er vielmehr in den Genuss der Europäischen Dienstleistungsfreiheit. Nach entsprechender Anmeldung bei der BaFin ist es möglich, die eigene Dienstleistung unbeschränkt innerhalb der Europäischen Union anzubieten. Damit erschließt die Banklizenz in Deutschland einen EU-Markt von über 500 Millionen Verbrauchern.

Große Risiken bei Geschäftstätigkeit ohne Banklizenz

Wer hingegen eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnimmt, ohne die erforderliche Banklizenz zu halten, geht ein hohes Risiko ein:

  • Es drohen Bußgelder und sogar die Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft.
  • Selbst bei fahrlässiger Begehung können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden.
  • Zudem kann der Geschäftsbetrieb durch Verfügung der BaFin beschränkt oder untersagt werden.

Zuletzt verbleibt auch ein zivilrechtliches Risiko:

  • Kunden könnten Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihnen Verluste durch einen nicht lizensierten Anbieter entstehen.
  • Und auch Konkurrenten können im Wege des Wettbewerbsrechts solche Anbieter abmahnen.

Zu einiger Berühmtheit gelangte ein Fall, in dem ein Vermittler von Lieferdiensten einen Konkurrenten abmahnte, der ohne die erforderliche Lizenz die Zahlungen der Kunden entgegennahm und weiterleitete. Dem Lieferdienst war bis zu diesem Moment gar nicht bewusst, dass seine Tätigkeit erlaubnispflichtig war.

Rechtliche Beratung vor Aufnahme von Finanztätigkeiten empfohlen

Dies zeigt, dass es vor der Aufnahme von Finanztätigkeiten einer kompetenten rechtlichen Beratung bedarf. Nur so können alle rechtlichen Aspekte erkannt und die geschilderten Gefahren minimiert werden. Denn wer einmal ohne Erlaubnis tätig geworden ist, wird es schwer haben, in Zukunft die nötige Zuverlässigkeit für die Erteilung einer Erlaubnis nachzuweisen. Der eigenen Geschäftsidee werden so unnötig Steine in den Weg gelegt.

"Wir bereiten Ihren Lizenzantrag gemeinsam mit Ihnen so vor, dass eine Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde garantiert ist."

Dr. Annette Wagemann
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Darauf können Sie sich verlassen

Sie möchten einen Lizenzantrag einreichen? Unser Team bereitet Ihren Antrag zusammen mit Ihnen so vor, dass eine Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde sicher ist. Durch langjährige Erfahrung wissen wir genau, welche Bedingungen BaFin und Bundesbank an einen Lizenzantrag stellen. Ihre Mitwirkung vorausgesetzt, erarbeiten wir den Antrag so, dass er von den Behörden garantiert genehmigt wird. 

Gern beantworten wir Ihre Fragen dazu unter 069 / 76 75 77 80 oder info@winheller.com.

Ihre Fachanwälte für die Beantragung einer Banklizenz

Unsere Berater stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell auf eine eventuelle Erlaubnispflicht und geleiten Sie schnell und sicher durch den Erlaubnisprozess. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auf einem sicheren aufsichtsrechtlichen Fundament ruht und Sie sich ganz auf die geschäftliche Entwicklung konzentrieren können.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Finanzaufsichtsrecht und BaFin-Lizenz sind

Wir stehen für Ihre Fragen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

Kontakt

Kontakt
captcha