Alternativen zur BaFin-Lizenzen

Alternativen zur BaFin-Lizenz

Die Beantragung einer BaFin-Lizenz ist nicht für jedes Geschäftsmodell der optimale Weg. Als erfahrene Rechtsberater im Finanzsektor unterstützen wir Sie dabei, die für Ihr Unternehmen passende regulatorische Lösung zu finden. Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell sorgfältig und zeigen Ihnen nach Möglichkeit verschiedene Alternativen auf, die Ihnen einen rechtssicheren Markteintritt ermöglichen - ohne den Prozess einer BaFin-Lizenzierung durchlaufen zu müssen.

BaFin-Lizenz Alternativen

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Finanzgeschäft

Von der Anbindung an ein Haftungsdach über Gewerbeerlaubnisse bis hin zur Nutzung des EU-Passporting: Gemeinsam finden wir den für Sie optimalen regulatorischen Rahmen. Dabei berücksichtigen wir stets Ihre individuellen Geschäftsziele und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihnen maximale unternehmerische Freiheit bei voller Rechtskonformität bieten.

Diese Alternativen gibt es zur BaFin-Lizenz

Sollte die Beantragung einer BaFin-Lizenz also nicht der richtige Weg für Sie sein, beraten wir Sie gern zu sämtlichen möglichen Alternativen zur BaFin-Zulassung. Dazu zählen:

  • Haftungsdach ("Tied Agent")
    Ein Finanzberater kann sich als vertraglich gebundener Vermittler (Tied Agent) an ein Institut mit BaFin-Erlaubnis binden. Dadurch kann er Anlageberatung und -vermittlung ohne eigene BaFin-Lizenz durchführen.
  • Finanzanlagenvermittler-Erlaubnis nach § 34f GewO
    Diese Erlaubnis erlaubt die Vermittlung bestimmter Finanzinstrumente wie Investmentfonds und Vermögensanlagen. Sie wird von der IHK erteilt und erfordert einen Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung.
  • Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
    Für bestimmte eingeschränkte Tätigkeiten wie Immobilienvermittlung kann eine Gewerbeerlaubnis ausreichen.
  • EU-Passporting
    Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen grenzüberschreitend in Deutschland tätig werden, ohne eine deutsche BaFin-Lizenz zu benötigen.
  • Kooperation mit lizenzierten Instituten
    Durch Kooperationsmodelle können bestimmte Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit bereits lizenzierten Unternehmen angeboten werden.
  • Modifikation des Geschäftsmodells auf nicht-erlaubnispflichtige Tätigkeiten
    Wie überlegen gemeinsam, wie sie Ihr Geschäftsmodell so modifizieren, dass Ihre Tätigkeit nicht dem Erlaubnisvorbehalt unterliegt.

Ihre Berater zur Vermeidung einer BaFin-Lizenz

Sie glauben, die BaFin-Zulassung ist nicht der richtige Weg und Sie möchten Alternativen prüfen? Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu! Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell und zeigen mögliche Alternativen auf. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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