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Europäischer Pass für EWR-Institute – Banking in Deutschland

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten möchte, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin-Erlaubnis”). Doch nicht immer ist auch gleich eine Gesellschaftsgründung in Deutschland und ein aufwendiges Lizenzierungsverfahren mit den deutschen Aufsichtsbehörden für Banking in Deutschland erforderlich.

Über Passporting Dienstleistungen in Deutschland anbieten

Banken und Finanzdienstleister, die in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zugelassen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre heimatliche Zulassung nutzen, um über den sog. europäischen Pass ihre Dienstleistungen auch in Deutschland anzubieten. Zu den EWR-Mitgliedern zählen u.a.

  • Belgien,
  • Irland,
  • Lichtenstein und
  • Zypern.

Eine eigenständige Lizenzierung ist dabei in Deutschland nicht zwingend erforderlich. Soll eine unselbständige Zweigniederlassung errichtet oder die Dienstleistungen im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs angeboten werden, kann das Unternehmen seine EWR-Lizenz über den europäischen Pass auch für den Zugang zum deutschen Finanzmarkt nutzen.

Aufsicht durch Behörden des Herkunftsstaates

Seit der Umsetzung der zweiten EG-Bankenrichtlinie des Europäischen Rates vom 15.12.1989 spielt der Herkunftsstaat von Banken hinsichtlich der laufenden Aufsicht die tragende Rolle. Die Aufsichtsbehörden des Gaststaates - in Deutschland die BaFin und die deutsche Bundesbank - haben nur eingeschränkte Kompetenzen:

  • Das EWR-Unternehmen muss in einem ersten Schritt seiner Heimataufsichtsbehörde anzeigen, dass es die Erbringung von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen auch in Deutschland beabsichtigt.
  • Die Heimataufsichtsbehörde wird sich dann mit der BaFin in Kontakt setzen und sie über die geplante Geschäftsausübung in Deutschland unterrichten.
  • Die laufende Aufsicht wird in diesen Fällen zu einem großen Teil von der heimatlichen Aufsichtsbehörde des Unternehmens geleistet.

Sonstige deutsche Rechtsvorschriften anwendbar

Die Möglichkeit von EWR-Instituten, ohne Zulassung der BaFin in Deutschland Geschäft zu betreiben bedeutet natürlich nicht, dass andere deutsche Rechtsvorschriften nicht zu beachten wären. Eine

  • rechtssichere Vertragsgestaltung und
  • die Einhaltung der Vorgaben des deutschen Geldwäschegesetzes

sind beim EU-Passporting daher ebenso erforderlich wie die Beachtung weiter Teile des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes. Eine ausführliche rechtliche Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei ist daher beim Markteintritt in Deutschland unbedingt erforderlich.

Wir unterstützen EWR-Finanzdienstleister beim Markteintritt nach Deutschland

Wir begleiten EWR-Banken und Finanzdienstleister bei ihrem Eintritt in den deutschen Markt. Ob Finanzdienstleistungen im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs oder durch die Gründung einer Zweigniederlassung angeboten werden sollen: Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten umfassend und gewährleisten, dass der Markteintritt nach Deutschland rechtssicher gelingen wird. 

Ihr Anwalt für Banking in Deutschland und den Europäischen Pass

Sie planen ein Bankgeschäft in Deutschland? Sie wollen als Bank den Marktzugang für Deutschland? Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwältin Dr. Annette Wagemann (Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

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