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Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten möchte, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin-Erlaubnis”). Doch nicht immer ist auch gleich eine Gesellschaftsgründung in Deutschland und ein aufwendiges Lizenzierungsverfahren mit den deutschen Aufsichtsbehörden für Banking in Deutschland erforderlich.
Banken und Finanzdienstleister, die in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zugelassen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre heimatliche Zulassung nutzen, um über den sog. europäischen Pass ihre Dienstleistungen auch in Deutschland anzubieten. Zu den EWR-Mitgliedern zählen u.a.
Eine eigenständige Lizenzierung ist dabei in Deutschland nicht zwingend erforderlich. Soll eine unselbständige Zweigniederlassung errichtet oder die Dienstleistungen im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs angeboten werden, kann das Unternehmen seine EWR-Lizenz über den europäischen Pass auch für den Zugang zum deutschen Finanzmarkt nutzen.
Seit der Umsetzung der zweiten EG-Bankenrichtlinie des Europäischen Rates vom 15.12.1989 spielt der Herkunftsstaat von Banken hinsichtlich der laufenden Aufsicht die tragende Rolle. Die Aufsichtsbehörden des Gaststaates - in Deutschland die BaFin und die deutsche Bundesbank - haben nur eingeschränkte Kompetenzen:
Die Möglichkeit von EWR-Instituten, ohne Zulassung der BaFin in Deutschland Geschäft zu betreiben bedeutet natürlich nicht, dass andere deutsche Rechtsvorschriften nicht zu beachten wären. Eine
sind beim EU-Passporting daher ebenso erforderlich wie die Beachtung weiter Teile des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes. Eine ausführliche rechtliche Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei ist daher beim Markteintritt in Deutschland unbedingt erforderlich.
Wir begleiten EWR-Banken und Finanzdienstleister bei ihrem Eintritt in den deutschen Markt. Ob Finanzdienstleistungen im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs oder durch die Gründung einer Zweigniederlassung angeboten werden sollen: Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten umfassend und gewährleisten, dass der Markteintritt nach Deutschland rechtssicher gelingen wird.
Sie planen ein Bankgeschäft in Deutschland? Sie wollen als Bank den Marktzugang für Deutschland? Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwältin Dr. Annette Wagemann (Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
22.12.2022 - Michael Rudolf Kissler
Rechtsanwalt Stefan Winheller und Rechtsanwältin Olga Stepanova informieren zu Blockchain, Datenschutz und Steuern.