Mt.-Gox-Insolvenz: Steuerfragen beim Verkauf der Forderung
Im Jahr 2014 brach mit Mt. Gox die damals weltweit größte Bitcoinbörse zusammen. Durch den Verlust von 850.000 Bitcoins durch einen vermeintlichen Hackerangriff wurde die Bitcoinbörse insolvent und die damaligen Kunden von Mt. Gox verloren zunächst all ihre dort gehaltenen Bitcoins.
Inzwischen gibt es die konkrete Aussicht auf Rückzahlung eines Teiles der zum Zeitpunkt der Insolvenz bei Mt. Gox gehaltenen Bitcoins.
Viele Insolvenzgläubiger stehen nun vor der Wahl, die endgültige Rückzahlung der Forderung (Claim) abzuwarten oder auf das Angebot des Insolvenzverwalters einzugehen, eine geringe Quote zu akzeptieren. Wer sich für die geringere Quote von 21 Prozent entscheidet, muss nicht auf die wahrscheinlich Jahre dauernde Abwicklung des Verfahrens warten, sondern kann möglicherweise schon nächstes Jahr mit einer Auszahlung rechnen. Beide Auszahlungen erfolgen nach Wahl des Gläubigers entweder gänzlich in Yen oder durch eine Quote von Yen und Kryptowährungen.
Enorme Wertsteigerung des Bitcoins seit der Insolvenz
Ende 2014 stand der Bitcoinkurs bei 260,50 Euro. Seit 2014 hat der Bitcoin eine beispiellose Kursrallye absolviert und 2022 bis zu 60.000 Euro erreicht.
Zu Recht fragen sich viele Investoren, ob dieser enorme Wertzuwachs im Falle einer Rückzahlung der Bitcoins zu einer Besteuerung führt. Hier haben wir die Thematik analysiert.
Kaufangebote von Investmentfirmen
Viele Insolvenzgläubiger bekommen mittlerweile Angebote von verschiedenen Investmentfirmen, die den Gläubigern ihre Ansprüche abkaufen wollen. Diese Angebote eröffnen die Möglichkeit, eine vorzeitige Befriedigung zu erfahren, ohne auf die Auszahlung der eigentlichen Insolvenzforderung warten zu müssen.
Zwar liegen diese Angebote naturgemäß niedriger als die Insolvenzforderungen, jedoch hat ein Verkauf den Vorteil, dass die Gläubiger zum einen schneller an ihr Geld kommen und zum anderen dem Risiko des Kursverfalls aus dem Weg gehen können.
Steuerfreier Verkauf der Forderung
Der Gläubiger hat gegen Mt. Gox einen Anspruch auf japanische Yen oder Bitcoins. Unserer steuerrechtlichen Einschätzung nach ist der Verkauf dieses Anspruchs wie ein Verkauf des dahinter stehenden Wirtschaftsguts zu behandeln.
Der Verkauf von Fremdwährungen als anderes Wirtschaftsgut im Sinne des deutschen Steuerrechts wird als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Eine solche steuerbare Veräußerung setzt jedoch voraus, dass das betroffene Wirtschaftsgut zunächst „angeschafft“ worden ist.
Bei einer – wie hier vorliegenden – japanischen Insolvenzforderung fehlt es unser Ansicht nach jedoch an einem solchen „Anschaffungsvorgang“, weshalb der Verkauf der Forderung konsequenterweise auch keine Besteuerung auslösen sollte.
Da die Hintergründe der Mt.-Gox-Insolvenz aus rechtlicher Sicht keinesfalls einfach sind und bei der zivilrechtlichen Einordnung des Sachverhalts japanisches Insolvenzrecht ebenfalls eine Rolle spielt, ist die steuerliche Behandlung umstritten. Insbesondere hält auch das mittlerweile im Entwurf vorliegende BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen zur Lösung der hier relevanten Fragen keine eindeutige Lösung bereit.
Vertritt die Finanzverwaltung im Einzelfall eine abweichende Ansicht, so könnten die Erlöse aus dem Verkauf der Forderung gegen Mt. Gox beispielsweise auch als steuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf einer sonstigen Kapitalforderung behandelt werden. In diesem Fall droht eine Steuerbelastung in Höhe von 25 Prozent.
Verbindliche Auskunft für Rechtssicherheit
Um der Rückzahlung Ihrer Forderung ohne Angst vor ungeplanten steuerlichen Ereignissen entgegenschauen zu können, empfehlen wie die Beantragung einer verbindlichen Auskunft bei Ihrem Finanzamt. Die verbindliche Auskunft bindet das Handeln der Finanzbehörde für einen konkreten Sachverhalt und kann damit Rechtssicherheit schaffen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
WINHELLER steht Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung
Sie haben einen Anspruch gegen Mt. Gox und Fragen zur Besteuerung? Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Antrags auf verbindliche Auskunft bei Ihrem Finanzamt? Wir beraten Sie gerne mit unserem Team aus Steuerexpertinnen und -experten. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Stefan Winheller. Am einfachsten erreichen Sie uns über mtgox@winheller.com. Kommen Sie jederzeit auf uns zu!
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