Drohnenrecht: Beratung rund um den Einsatz von Drohnen
Unbemannte Luftfahrtsysteme erobern den Himmel
Nachdem in den letzten Jahren Drohnen immer erschwinglicher wurden, setzte sich die Technik der unbemannten Flieger als Massenware durch. Rund um die Drohnen haben sich bis heute zahlreiche lukrative Geschäftsideen entwickelt. Als Antwort darauf gilt ab dem 31.12.2020 daher eine europaweite Harmonisierung rund um das Recht der Drohnen.
Die Einsatzfelder von Drohnen sind vielfältig: Ob im Bereich Wissenschaft, Kommunikation, in der Medien- und Unterhaltungsindustrie, im Transportwesen, der Landwirtschaft oder im Bereich Infrastruktur – Drohnen prägen schon heute unseren Alltag. Selbst Ordnungsbehörden nutzen bereits unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (Definition im Sinne des Luftverkehrsgesetzes).
Kenntnispflicht, Betriebsverbote und Erlaubnispflicht von Drohnen beachten
Neben den vielen Chancen, die uns Drohnen bieten, entstehen auch einige Sicherheitsrisiken. Schnell können selbst auf den ersten Blick harmlose Foto- und Videodrohnen für kriminelle oder terroristische Zwecke missbraucht werden oder die Privatsphäre unbeteiligter Personen beeinträchtigen. Wenn eine Drohne abstürzt, kann dies außerdem zu Verletzungen und/ oder Sachschäden führen. Hieraus können hohe Schadensersatzansprüche erwachsen, wodurch sich auch der Markt für Drohnen-Versicherungen immer weiter entwickelt.
Die 2017 in Kraft getretene Drohnen-Verordnung hat zu zahlreichen Änderungen im Luftverkehrsrecht geführt. Insbesondere betreffen die Änderungen die Kennzeichnungspflicht und die Erlaubnispflicht von Drohnen, die je nach Gewicht der Drohne oder nach Flughöhe variieren. Dabei wurden auch Flugverbote über Wohngrundstücken, rund um Behördengebäude oder auch auf Flugplätzen verbindlich geregelt. Drohnen mit einem Gewicht unter 5 kg dürfen beispielsweise nicht außerhalb der Sichtweite betrieben werden.
Risikoklassen für Drohnen
Ab dem 31.12.2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Sie soll das Drohnenrecht europaweit harmonisieren. Für Hersteller und Piloten von Drohen werden infolgedessen vor allem zwei Aspekte relevant:
- Drohnen werden nach ihrem Gefährdungspotential in fünf Risikoklassen eingeteilt und mit Auflagen belegt
- Es werden drei Anwendungsszenarien definiert, innerhalb derer ebenfalls Auflagen, wie der Schutz von Persönlichkeitsrechten unbeteiligter Dritter, zu beachten sind
Die Klassifizierung der Drohnen ist dabei Aufgabe der Hersteller. Piloten müssen sich jedoch über die Risikoklasse und das entsprechende Anwendungsszenario informieren und die entsprechenden Auflagen berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise eine Versicherungspflicht und die Berücksichtigung der Privatsphäre Dritter.
Auch an die Hersteller werden gesteigerte Anforderungen gestellt. Sie müssen je nach Klassifizierung der Drohne bestimmte Vorkehrung treffen, um das Sicherheitsrisiko der Drohne zu minimieren (z.B. Low-Speed-Modus, einstellbare Höhenlimits, elektronische ID).
Unser Leistungsangebot im Drohnenrecht
Wir beraten Gründer, Startups und etablierte Unternehmen zu Geschäftsideen rund um Drohnen. Wir bieten Ihnen insbesondere:
- Umfassende Beratung von Start-Ups im Bereich der Drohnentechnologie und des Markeintritts inklusive gewerblicher Schutzrechte und Datenschutzfragen
- Beratung von Drohnenherstellern im Hinblick auf Erlaubnis- und Kennzeichnungspflicht
- Beratung zur Haft- und Versicherungspflicht bei Drohnen
- Beratung zu Betriebsverboten und zur Haftung bei Schadensfällen
- Auskunft über die Kennzeichnungspflicht und Erlaubnispflicht von Drohnen
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für IT-Recht stehen Ihnen zur Seite, um jede auftretende Herausforderung mit Ihnen gemeinsam zu bewältigen.
Ihr Anwalt für Drohnenrecht
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Ihre Ansprechpartner rund um das Drohnenrecht erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen zu kontaktieren.
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