Fernabsatz und E-Commerce Kanzlei

Fernabsatz und E-Commerce

Informationspflichten für Unternehmen

Grundsätzlich unterliegt jeder Online-Handel den Bestimmungen des sogenannten Fernabsatzgeschäfts. Ein solches liegt dann vor, wenn es kein persönliches Aufeinandertreffen von Verbraucher und Unternehmen gibt, sodass die Auswahl der Waren und Dienstleistungen ausschließlich via Fernkommunikationsmitteln wie E-Mail, Telefon oder Webseite erfolgt. Der Gesetzgeber sieht darin eine besondere Gefahr für den Verbraucher, weswegen ihm unter anderem ein weitreichendes Widerrufsrecht eingeräumt und Unternehmen zugleich eine lange Liste an Informationspflichten auferlegt wird.

Diese Regelungen erfassen ausschließlich Verträge, die zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB) geschlossen werden und zugleich eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Für Verträge zwischen zwei Verbrauchern sowie für Verträge zwischen zwei Unternehmern gelten die Regelungen über den Fernabsatz nicht. 

Rechtsanwälte für E-Commerce und Fernabsatz beraten

E-Commerce in der Praxis

Häufig stellen sich unseren Mandanten in der Praxis folgende Fragen:

  • Ab wann braucht ein Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
  • Wie binden wir AGB unseren Kunden gegenüber wirksam ein?
  • Welche Informationen müssen wir Kunden vorab mitteilen?
  • Welche Ausnahmen gibt es?
  • Welche Sprache müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen haben?
  • Wie lange können Kunden ein Geschäft widerrufen?

Wenn auch Sie eine oder mehrere dieser Fragen für Ihr Geschäft klären möchten, können Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere IT-Rechtsexperten wenden. 

Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Gestaltung von AGB, beispielsweise für einen Webshop, ist immer eine Gratwanderung. Einerseits bemühen sich Unternehmen darum, das Vertragsverhältnis umfassend und möglichst anschaulich abzubilden. Andererseits müssen Unternehmen immer darauf achten, dass Verbraucher durch die AGB beispielsweise nicht unangemessen benachteiligt werden, was zur Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel führt.

Deshalb ist es ratsam, dass Sie sich bei der Gestaltung Ihrer Verträge, Ihres Webauftritts und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen frühzeitig durch Experten im IT- und Vertragsrecht beraten lassen. Hier finden Sie weitere Informationen zur AGB-Gestaltung.

Verträge zwischen zwei Unternehmen

Für B2B-Verträge (Business-to-Business) steht bei der Gestaltung von AGB ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum zur Verfügung, da hier die Vorgaben des Gesetzgebers weniger restriktiv ausfallen. Umso wichtiger ist es, sich die AGB von Vertragspartnern genau anzusehen und bei Bedarf auch anwaltlich prüfen zu lassen, um bei Problemen oder Gestaltungsoptionen nicht benachteiligt zu werden. Denkbar sind beispielsweise folgende Regelungen, die übrigens in B2C-(Business-to-Consumer) AGB nicht verwendet werden dürfen:

  • Vereinbarung eines Gerichtsstandes, sofern ein vertraglicher Bezug existiert und keine willkürliche Festlegung erfolgt
  • Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Handelsrechtliche Verschärfung der Gewährleistung

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre AGB rechtskonform zu gestalten und helfen Ihnen, in einer sich stetig wandelnden Gesetzes- und Rechtsprechungslandschaft den Überblick zu behalten.

Gründe für eine mögliche Abmahnung im E-Commerce

Unabhängig von der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, gibt es andere häufig auftretende Gründe für eine mögliche Abmahnung durch Wettbewerber. Gängige Fehlerquellen sind:

  • Spezielle Regelungen bei bestimmten Produkten, z.B. Grundpreisangaben bei nach Gewicht und Volumen angebotenen Waren oder auch Stoffzusammensetzung bei Textilwaren
  • Gestaltung der Bestellübersichtsseite
  • Unzulässige Werbeaussagen
  • Fehlende Angaben nach TMG (Telemediengesetz)
  • Besondere Regelungen bezüglich des Jugendschutzes
  • Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen
  • Besondere Vorschriften bei Gewinn- und Glücksspielen

Gern sind Ihnen unsere Anwälte für IT-Recht dabei behilflich, die Vorschriften Ihrer Branche rechtssicher umzusetzen.

Steuerberatung für E-Commerce-Unternehmen

Unsere Steuerberater für E-Commerce-Fragen unterstützen Sie bei den Besonderheiten bei Buchführungen und Gewinnermittlung (internationale Sachverhalte abbilden, Datenquellen, Schnittstellen etc.) sowie bei allen Umsatzsteuerthemen im E-Commerce (Kleinunternehmer §19 UstG, Lieferungen – Inland, EU, Drittland, innergemeinschaftliches Verbringen (Amazon & Co.), Streckengeschäft, Meldepflichten usw.)

Im Besonderen prüfen wir u.a. die steuerliche Würdigung folgender Konstellationen:

  • Direktverkauf an Endkunden innerhalb Deutschlands (B2B und B2C)
  • Direktverkauf an Endkunden im EU-Ausland (Unterschiede zwischen B2B und B2C)
  • Versandhandelsregelung & Lieferschwellen (OSS-Verfahren) für Endkunden B2C im EU-Ausland
  • Direktverkauf in ein Drittland (nicht EU-Staaten)
  • Verkäufe über Internetplattformen (Amazon, Ebay & Co.) mit Sonderfall der Warenumlagerung innerhalb der EU

Ihr Anwalt und Steuerberater für Fragen zu Fernabsatz und E-Commerce

Sie möchten den Onlineauftritt Ihres Unternehmens auf sichere Beine stellen, Ihre Finanzbuchhaltung für Ihr E-Commerce-Geschäft überprüfen oder erhalten von einem Wettbewerber berechtigt oder unberechtigt eine Abmahnung?

Ihre Ansprechpartner für Fragen zu Fernabsatzrecht und E-Commerce erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen zu kontaktieren.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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