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SKR03 & SKR04: Unterschiede und Kontenstruktur im Vergleich

Kryptobuchhaltung mit DATEV-Schnittstelle | CoinRacoon

SKR03 und SKR04 sind die beiden zentralen Kontenrahmen in der deutschen Finanzbuchhaltung. Doch sie folgen unterschiedlichen Logiken und Einsatzbereichen. Wer die Unterschiede versteht, kann Buchhaltungsprozesse effizienter gestalten und die Grundlage für eine saubere steuerliche Auswertung legen. Gerade in der digitalen und komplexeren Kryptobuchhaltung zeigt sich, wie wichtig die richtige Struktur ist. Hier setzt die WINHELLER-Software CoinRacoon mit einer DATEV-kompatiblen Lösung an.

Silhouette von Menschen die durch eine Stadt laufen

Was bedeutet SKR?

SKR steht für Standardkontenrahmen, eine von der DATEV eG entwickelte und gepflegte Vorlage zur Strukturierung der Finanzbuchhaltung. Die Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sind geistiges Eigentum der DATEV eG und urheberrechtlich geschützt. Sie können jedoch kostenlos als PDF heruntergeladen werden: wissensplattform.apps.datev.de – SKR03 und SKR04, Stand 2026

Geschichte der DATEV-Kontenrahmen

Industriekontenrahmen als Ausgangspunkt

Die Wurzeln des deutschen Buchführungswesens reichen weit in die Nachkriegszeit zurück. Der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR), der in den 1950er-Jahren entwickelt wurde, bildete die Grundlage für eine einheitliche betriebliche Buchführung in Westdeutschland. Er folgte einem prozessorientierten Aufbau: Die Kontenklassen spiegelten den betrieblichen Leistungskreislauf wider – von der Beschaffung über die Produktion bis zum Absatz. Steuerberater und Buchhalter arbeiteten jahrzehntelang mit dieser Logik, und sie prägte ganze Generationen in der Finanzbuchhaltung.


Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985

Ein Wendepunkt kam mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) von 1985, das in das Handelsgesetzbuch (HGB) eingearbeitet wurde. Mit diesem Gesetz führte der Gesetzgeber verbindliche Gliederungsvorschriften für den Jahresabschluss ein – insbesondere für Kapitalgesellschaften. Die §§ 266 und 275 HGB schrieben nun konkret vor, wie Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung zu gliedern sind.

Das stellte die Praxis vor eine Herausforderung: Der bisherige Kontenrahmen war nicht kompatibel mit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung. Wollte man einen Jahresabschluss nach HGB erstellen, musste man die Buchhaltungsdaten mühsam auf die HGB-Struktur ummappen.

DATEV reagierte auf diese Situation mit der Entwicklung von zwei Kontenrahmen:

  • SKR03 – die Fortführung des bewährten, prozessorientierten Ansatzes
  • SKR04 – ein neu konzipierter, am HGB ausgerichteter Kontenrahmen

SKR03: Kontinuität für die Praxis

Der Standardkontenrahmen 03 (SKR03) war in erster Linie eine modernisierte Weiterentwicklung des alten Industriekontenrahmens. Die Grundlogik – prozessorientierte Gliederung nach betrieblichen Abläufen – blieb erhalten. Viele Kontonummern waren nahezu identisch mit dem, was Steuerberater und Buchhalter bereits kannten.

Für eine Steuerberatungskanzlei, die einen Mandanten auf DATEV umstellen wollte, war der SKR03 deshalb die pragmatische Wahl: Die Konten blieben weitgehend gleich, Mitarbeiter mussten sich nicht umgewöhnen, und der Übergang verlief reibungslos. Das erklärt, warum SKR03 trotz der HGB-Reform jahrelang der meistgenutzte Kontenrahmen in kleinen und mittleren Kanzleien blieb.


SKR04: Gesetzeskonform, aber umstellungsintensiv

Der Standardkontenrahmen 04 (SKR04) dagegen wurde konsequent nach der Bilanzgliederung des HGB strukturiert. Die Kontenklassen folgen unmittelbar der gesetzlichen Systematik von Bilanz und GuV. Das macht den Jahresabschluss transparenter und erleichtert die Ableitung der E-Bilanz sowie Berichte für Kapitalgesellschaften erheblich.

Der Preis: Die Umstellung vom alten System auf SKR04 war aufwändiger. Kontonummern änderten sich, Buchungslogiken mussten angepasst werden, und Mitarbeiter mussten umlernen. Dennoch setzte sich SKR04 vor allem bei größeren Unternehmen, Kapitalgesellschaften und zukunftsorientierten Kanzleien durch – weil er den gesetzlichen Anforderungen direkt entspricht.


Bilanzgliederung nach HGB (§ 266)

Das HGB schreibt für Kapitalgesellschaften folgende Bilanzgliederung vor:

Aktivseite

A. Anlagevermögen

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände
  • II. Sachanlagen
  • II. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

  • I. Vorräte
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand, Bankguthaben

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Passivseite

A. Eigenkapital

  • I. Gezeichnetes Kapital
  • II. Kapitalrücklage
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag
  • V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

  1. Rückstellungen für Pensionen
  2. Steuerrückstellungen
  3. Sonstige Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten (gegliedert nach Art und Restlaufzeit)

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

GuV-Gliederung (§ 275 HGB – Gesamtkostenverfahren, Auswahl)

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen
  10. Zinserträge / Zinsaufwendungen
  11. Steuern vom Einkommen und Ertrag
  12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

SKR04 und SKR03: Kontenklassen im Vergleich

Der SKR04 folgt unmittelbar der HGB-Struktur. Die folgende Übersicht zeigt die Kontenklassen beider Rahmen im Vergleich:

Kontenklasse SKR04 (HGB-orientiert) Entsprechung im SKR03
Klasse 0 Anlagevermögen (AV) Klasse 0: Anlagevermögen
Klasse 1 Umlaufvermögen (UV) – Vorräte, Forderungen, Kasse, Bank Klasse 1: Finanz- und Privatkonten; Klasse 2: Abgrenzungskonten
Klasse 2 Eigenkapital, Rücklagen, Rückstellungen Klasse 0 (z.T.) und Klasse 8/9 (Abschluss)
Klasse 3 Verbindlichkeiten Klasse 1 (Kreditoren, Verbindlichkeiten)
Klasse 4 Betriebliche Aufwendungen (Personal, Abschreibungen, sonstige) Klasse 4: Betriebliche Aufwendungen (weitgehend gleich)
Klasse 5 Materialaufwand / Wareneinsatz  Klasse 3: Wareneingang / Materialaufwand
Klasse 6 Weitere Aufwendungen (Zinsen, außerordentlich) Klasse 2 und 6 (Neutrale Aufwendungen)
Klasse 7 Weitere Erträge (Zinsen, Beteiligungen, außerordentlich) Klasse 2 und 7 (Neutrale Erträge)
Klasse 8 Erlöskonten (Umsatzerlöse) Klasse 8: Erlöskonten (weitgehend gleich)
Klasse 9 Vortrags- und Abschlusskonten Klasse 9: Vortrags- und Abschlusskonten

Wo liegen die größten Unterschiede zwischen SKR03 und SKR04?

Verbindlichkeiten und Eigenkapital sind im SKR04 in eigenen Klassen (2 und 3) sauber getrennt und spiegeln direkt die HGB-Passivseite wider. Im SKR03 sind diese Posten über verschiedene Klassen verteilt, was beim Jahresabschluss mehr manuelle Zuordnung erfordert.

Materialaufwand findet sich im SKR04 in Klasse 5 und ist damit klar von den übrigen Betriebsaufwendungen (Klasse 4) abgegrenzt – analog zur GuV-Gliederung nach § 275 HGB. Im SKR03 liegt er in Klasse 3, was der prozessorientierten Logik (Wareneingang = Beschaffung) folgt.

Erlöse (Klasse 8) sind in beiden Kontenrahmen ähnlich aufgebaut.

Branchenspezifische Kontenrahmen auf Basis von SKR03 und SKR04

SKR03 und SKR04 sind die allgemeinen Standardkontenrahmen. Sie decken die Bedürfnisse der meisten Unternehmen ab. Für Branchen mit besonderen gesetzlichen Anforderungen, spezifischen Kostenstrukturen oder eigenen Abrechnungslogiken hat DATEV jedoch eine Reihe spezialisierter Kontenrahmen entwickelt, die jeweils auf SKR03 oder SKR04 aufbauen und diese branchenspezifisch erweitern:

Apotheken, Ärzte (Einzel- und Gemeinschaftspraxen), Bau und Handwerk, Hotels und Gaststätten, Kfz-Branche, Kommunale Unternehmen, Krankenhäuser, Finanzinstitute nach RechKredV, Land- und Forstwirtschaft, Schulen, soziale Einrichtungen, Vereine und Stiftungen sowie gGmbHs, Wohnungsunternehmen und Zahnärzte.

Diese Kontenrahmen enthalten branchenspezifische Konten – etwa für Rezeptabrechnungen in Apotheken, Bautätigkeiten im Handwerk oder Pflegesätze in sozialen Einrichtungen – und sind häufig direkt auf die jeweiligen Branchensoftware-Schnittstellen und Behördenanforderungen abgestimmt.

Die vollständige und aktuelle Liste aller verfügbaren DATEV-Kontenrahmen (Standard und Branche) finden Sie unter wissensplattform.apps.datev.de – Alle DATEV-Kontenrahmen 2026

Welchen Kontenrahmen sollte man wählen?

SKR03 und SKR04 sind keine Konkurrenten, sondern zwei unterschiedliche Philosophien derselben Aufgabe. SKR03 denkt in betrieblichen Prozessen, SKR04 denkt in gesetzlichen Kategorien. Wer heute neu anfängt oder eine Kapitalgesellschaft führt, wählt in der Regel SKR04 – nicht zuletzt wegen der E-Bilanz-Pflicht und der direkten Ableitung aus der HGB-Gliederung. Wer historisch gewachsene Strukturen hat und keine Kapitalgesellschaft ist, findet im SKR03 oft noch den pragmatischeren Weg.

SKR03 und SKR04 in der Kryptobuchhaltung

Grundsätzlich lässt sich jede Buchhaltung – auch eine Kryptobuchhaltung – sowohl im SKR03 als auch im SKR04 abbilden. Die Anforderungen an die Kryptobuchhaltung gehen jedoch weit über die reine Verbuchung von Fiatwerten hinaus: Während ein klassischer Buchungssatz wie „Bitcoin 10.000 € an Bank 10.000 €“ problemlos funktioniert, lässt sich ein Tausch „Krypto gegen Krypto“ – etwa 1 Bitcoin gegen 20 Ether – in gewöhnlicher Buchhaltungssoftware gar nicht darstellen, da hier keine Fiatwährung angesprochen wird.

Hinzu kommen weitere Besonderheiten wie tausende einzeln zu erfassende Transaktionen, Gebühren im Bruchteilscent-Bereich unterhalb der buchhalterischen Mindesteinheit von 0,01 Euro sowie die steuerlich korrekte Behandlung von ICOs, Staking oder Masternodes. Genau für diese Herausforderungen hat WINHELLER CoinRacoon entwickelt – eine Software, die Kryptotransaktionen automatisiert erfasst, in Euro umrechnet, Belege generiert und die Daten in einem DATEV-kompatiblen Format bereitstellt.

Bei CoinRacoon ist SKR03 als Standardeinstellung hinterlegt, die sich jedoch bei Bedarf auf SKR04 anpassen lässt. Zusätzlich lässt sich der gewünschte Kontenrahmen direkt in den Einstellungen als Wahlrecht festlegen, sodass eine nachträgliche manuelle Anpassung entfällt. Hier finden Sie mehr zu CoinRacoon und den weiteren Funktionen der Software.

DATEV-Schnittstelle für Kryptowährungen

CoinRacoon bereitet Kryptotransaktionen zunächst intern auf: Trades, Wallet-Transfers sowie Börsen- und Netzwerkgebühren werden erfasst, automatisch in Euro umgerechnet und mit Belegen versehen. Über die DATEV-Schnittstelle werden diese bereits aufbereiteten Daten anschließend in einem DATEV-kompatiblen Format bereitgestellt, sodass sie sich direkt in DATEV Rechnungswesen einlesen und dort weiterverarbeiten lassen. Anders als klassische Buchhaltungsschnittstellen, die nur Fiat-Buchungssätze verarbeiten, ist die DATEV-Schnittstelle von CoinRacoon speziell darauf ausgelegt, auch komplexe Krypto-zu-Krypto-Vorgänge in dieser Form zu übermitteln, die sich in gewöhnlicher Buchhaltungssoftware sonst nicht abbilden lassen.

Für Kanzleien, die Mandanten mit Kryptohandel betreuen, bedeutet die Schnittstelle vor allem eines: Die von CoinRacoon aufbereiteten Buchungsdaten können ohne erneute manuelle Nachbearbeitung in das bestehende DATEV-System importiert werden. Damit lässt sich die Kryptobuchhaltung nahtlos in gewohnte DATEV-Workflows integrieren – unabhängig davon, ob im Unternehmen SKR03 oder SKR04 als Kontenrahmen genutzt wird.

Ihre Steuerberater für Fragen zu SKR 03 und SKR 04

Ob SKR 03 oder SKR 04 die passende Wahl für Ihr Unternehmen oder Ihre Kryptobuchhaltung ist, hängt von individuellen Faktoren wie Rechtsform, Buchhaltungshistorie und Umfang der Kryptotransaktionen ab. Unser Kryptoteam bei WINHELLER berät Sie gerne persönlich zur richtigen Kontenrahmenwahl und zum Einsatz von CoinRacoon in Ihrer Buchhaltung. Sie erreichen uns unter 069 / 76 75 77 85 28 oder per E-Mail an info@winheller.com. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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