Wertpapierbuchhaltung in Stiftungen

Wertpapierbuchhaltung in Stiftungen

Stiftungen erfüllen ihre gemeinnützigen Zwecke aus zeitnah zu verwendenden Mitteln. Diese Mittel stammen neben Spendeneinnahmen auch aus den Erträgen ihrer Vermögensverwaltung.

Wann spricht man in einer Stiftung von Vermögensverwaltung?

Vermögensverwaltung liegt gem. §14 AO in der Regel vor, wenn Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.

Wertpapierbuchhaltung in Stiftungen

Anlagerichtlinien für Stiftungen

Spezifische Anlagerichtlinien stellen eine Nebenordnung zur Satzung von Stiftungen dar. In den Anlagerichtlinien geben die Stifter/-innen bzw. die Stiftungsorgane und -gremien die Leitlinien für die Vermögensanlage vor. Anlagerichtlinien umfassen u.a. die Anlagestrategien, Anlageziele und Anlagegrenzen für einzelne Vermögensklassen, auch Assetklassen genannt.

Anlagestrategien, Anlageziele und Anlagegrenzen

Im Rahmen der strategischen Asset Allokation (SAA) formulieren Stiftungen bestimmte Renditeerwartungen verbunden mit der Bereitschaft, bestimmte Risiken einzugehen. In aller Regel findet dabei eine Diversifizierung der Vermögensanlage in verschiedenen Assetklassen statt.

Wertpapiere in der Buchhaltung für Stiftungen

Soweit die Vermögensanlage in Wertpapieren erfolgt, stellen die anlagerichtlinienkonforme Ausdifferenzierung der Vermögensanlage und ein aktives Vermögensmanagement für die Stiftungen eine große Herausforderung dar. In der Buchhaltung von aktiv gemanagten volumenstarken Wertpapierdepots ist eine Vielzahl unterjähriger Geschäftsvorfälle abzubilden. 

Jede Assetklasse stellt eigene Anforderungen an die laufende Verbuchung der Geschäftsvorfälle. Geschäftsvorfälle können u.a. 

  • Aktienkäufe und -verkäufe sowie Dividendenzahlungen, 
  • Anleihenkäufe und -verkäufe unter Berücksichtigung der zeitanteiligen Stückzinsen, 
  • Fondsankäufe und -verkäufe sowie Fondserträge 

umfassen. Die Zugangsbewertung erfolgt zu Anschaffungskosten einschl. Anschaffungsnebenkosten.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bedarf es der Folgebewertung der Wertpapiere. Die rechtlichen Vorgaben zur Folgebewertung der Wertpapiere richten sich nach ihrer Zugehörigkeit zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Je nachdem kommt handelsrechtlich das gemilderte oder das strenge Niederstwertprinzip zur Anwendung. Die aufgelaufenen Stückzinsen der im Depot befindlichen Anleihen sind im Rahmen der Abschlusserstellung als Erträge abzubilden.
 

Rücklagenspiegel und Mittelverwendungsrechnung

Das Ergebnis der Wertpapierbuchhaltung fließt in die Ergebnisverwendung bei Stiftungen ein. Im Rahmen der Ergebnisverwendung kann eine zulässige Umschichtungsrücklage gebildet werden, damit Veräußerungsgewinne aus Wertpapiertransaktionen nicht der zeitnahen Mittelverwendung zu unterwerfen sind. Darüber hinaus können in Abhängigkeit des Sphärenergebnisses, z.B. dem ermittelten Überschuss aus der Vermögensverwaltung, gemeinnützigkeitsrechtlich zulässige freie Rücklagen gebildet werden. 

Unsere Beratungsleistungen für Stiftungen

Unsere erfahrenen NPO-Berater unterstützen Sie bei allen relevanten Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung und der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse. Unter anderem übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:

  • Erstellung der laufendenden Finanzbuchhaltung von Förderstiftungen und operativen Stiftungen
  • Erstellung der Wertpapierbuchhaltung für Wertpapierdepots
  • Erstellung der Jahresabschlüsse von Förderstiftungen und operativen Stiftungen
  • Antragstellung für Nichtveranlagungsbescheinigungen nach § 44a Abs. 4 und Abs. 7 EStG
  • Antragstellung zur Erstattung der ausländischen Quellensteuer
  • Optimierung der gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Rücklagenbildung
  • Erstellung der gemeinnützigkeitsrechtlich erforderlichen Mittelverwendungsrechnung

Ihre Ansprechpartner für die Wertpapierbuchhaltung von Stiftungen

Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Thema Wertpapierbuchhaltung von Stiftungen erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 21).

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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

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