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Widerruf der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Anwaltliche Beratung bei drohendem Entzug der AÜG-Erlaubnis

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG-Erlaubnis) ist für Verleiher die zentrale Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit. Droht ein Widerruf der Erlaubnis oder ist der Widerruf durch die Behörde  gar bereits erfolgt, steht nicht weniger als die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens auf dem Spiel. Umso wichtiger ist es, die typischen Widerrufsgründe zu kennen und im Ernstfall schnell und strukturiert zu handeln.

ein rotes Alarmlicht

Häufige Widerrufsgründe bei der Arbeitnehmerüberlassung

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung kann gemäß § 3 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) widerrufen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind. Die häufigsten Widerrufsgründe sind:

  1. Nichtvorliegen der persönlichen Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers
    Zwingend notwendig für den Erhalt sowie die Erhaltung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist, dass der Inhaber der Erlaubnis die erforderliche Zuverlässigkeit für die Ausübung dieses Gewerbes besitzt. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht, können Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen und führen regelmäßig zu einem Widerruf der Erlaubnis.
  2. Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Vorschriften
    Regelmäßig zu einem Widerruf führen auch wiederholte oder schwerwiegende Verstöße, etwa die nicht rechtzeitige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Nichtbeachtung von Arbeitsschutzvorschriften oder die Verwendung unzulässiger Arbeitszeitmodelle.
  3. Fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit
    Unternehmen müssen außerdem regelmäßig nachweisen, dass sie die finanziellen Mittel besitzen, um Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß zu zahlen. Zahlungsunfähigkeit oder erhebliche Rückstände sind ein häufiger Widerrufsgrund.
  4. Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot („Equal Pay“)
    In vielen Fällen der Arbeitnehmerüberlassung ist das sogenannte Gleichbehandlungsgebot („Equal Pay“) zwingend zu beachten. Hiernach muss darauf geachtet werden, dass den Leiharbeitnehmern in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Vergütung die gleichen Konditionen gewährt werden wie den im Einsatzbetrieb originär beschäftigten Arbeitnehmern.
    Die Nichtgewährung dieser Bedingungen stellt einen besonders gravierenden Verstoß dar und führt besonders schnell zu einem Widerruf.
  5. Nicht rechtzeitige oder unvollständige Auskunftserteilung gegenüber Behörden
    Im Rahmen der Antragstellung in Bezug auf den Erhalt bzw. die Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sowie im Rahmen von Betriebsprüfungen im laufenden Geschäftsbetrieb müssen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit immer wieder zahlreiche Unterlagen und Nachweise eingereicht werden, die von dieser sodann geprüft werden. Wer diesen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, riskiert die Versagung der Erteilung der Erlaubnis bzw. den Widerruf der Erlaubnis.
  6. Fehlende ordnungsgemäße Dokumentation und Nachweise
    Eine lückenlose Dokumentation und die Erstellung von Nachweisen, insbesondere bezüglich der jeweils konkret überlassenen Arbeitnehmer, der Arbeitsverträge, der Arbeitsstunden, der Vergütung sowie der Urlaubsgewährung, ist zwingend erforderlich. Mängel in der Dokumentation und fehlende Nachweise werden regelmäßig als erheblicher Verstoß zu Lasten der Verleiher gewertet und können letztlich zu einem Widerruf der Erlaubnis führen.
  7. Unzulässige Überlassung in verbotene Branchen oder Tätigkeiten
    Bestimmte Branchen (z. B. Baugewerbe) oder Tätigkeiten sind von der Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen. Verstöße in diesem Bereich werden streng geahndet.

Was tun beim (drohenden) Widerruf der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Ein (drohender) Widerruf der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verlangt ein rasches und strukturiertes Vorgehen. Die folgenden Schritte sind für eine effektive Verfahrensführung und schnellen Problemlösung essenziell:

  1. Sofortige Prüfung des behördlichen Schreibens
  2. Unverzügliche Prüfung des Inhalts und der Begründung des Anhörungsschreibens oder des Widerrufsbescheids
  3. Im Bescheid benannte Fristen zur Stellungnahme bzw. zur Einlegung eines Rechtsmittels beachten und notieren
  4. Sammeln und Aufbereiten relevanter Unterlagen
  5. Zusammenstellung aller geforderten Dokumente (Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge, Auskünfte gegenüber bzw. von Behörden etc.)
  6. Analyse der vorgeworfenen Verstöße
  7. Identifikation, ob und in welchem Umfang die vorgeworfenen Verstöße zutreffen. Oftmals handelt es sich um Missverständnisse oder auslegungsbedürftige Sachverhalte.
  8. Einleitung von Korrekturmaßnahmen
  9. Ergreifung umgehender Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel, etwa Nachzahlung von Beiträgen, Anpassung von Arbeitsverträgen oder Nachreichung von Unterlagen
  10. Zusammenstellung der Gegenargumente gegen die erhobenen Vorwürfe sowie von Nachweisen, welche die Beseitigung des vorgeworfenen Mangels belegen
  11. Fristgerechte Einreichung einer tauglichen Stellungnahme zum Anhörungsschreiben oder eines Widerspruchs gegen den Widerrufs- bzw. Ablehnungsbescheid

Vorangestellt empfehlen wir jedoch zuerst die Einschaltung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, der Erfahrung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung vorweisen kann, denn dieser weiß genau, welche tatsächlichen und rechtlichen Schritte erforderlich sind, um einen Widerruf abzuwenden. Eine rechtliche Überprüfung und Vertretung erhöht die Erfolgschancen erheblich und schützt vor Fehlern im Verfahren, die ebenfalls zu einem Widerruf bzw. zur Aufrechterhaltung des Widerrufs führen können.

Warum ist anwaltliche Beratung und Vertretung so wichtig?

Der Widerruf der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist nicht nur ein formaler Akt – er kann die Existenz des Unternehmens bedrohen. Die Rechtslage ist komplex, die Anforderungen an Dokumentation und Nachweise sind hoch und die Fristen oft knapp bemessen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die relevanten gesetzlichen Vorschriften, die aktuelle Rechtsprechung und die behördlichen Abläufe. Er kann:

  • Die Erfolgsaussichten einschätzen und gezielte Verteidigungsstrategien entwickeln
  • Fristen überwachen und rechtssichere Stellungnahmen verfassen
  • Mit den Behörden kommunizieren und Missverständnisse aufklären
  • Relevante Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
  • Gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten, um die Erlaubnis zu erhalten oder zurückzuerlangen

Die rechtzeitige Einschaltung eines Fachanwalts kann entscheidend sein, um unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden und die unternehmerische Zukunft zu sichern.

WINHELLER unterstützt bei drohendem Widerruf der AÜG-Erlaubnis

Der Widerruf der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist ein gravierender Einschnitt, der mit weitreichenden Konsequenzen für das betroffene Unternehmen verbunden ist. Die häufigsten Widerrufsgründe sind vielfältig und oft komplex. Wer von einem Widerruf betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren und die erforderlichen Handlungsschritte konsequent umsetzen, um die Entstehung von rechtlichen und tatsächlichen Nachteilen zu verhindern. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist dabei nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den weiteren Unternehmenserfolg.

Unsere auf den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über langjährige Berufserfahrung und das erforderliche Know-how in diesem Bereich und wissen genau, worauf es im Einzelfall ankommt und was zu tun ist. Unser Arbeitsrechtsteam unterstützt mit seiner fachlichen Expertise kompetent und lösungsorientiert bei allen erforderlichen Schritten, um einen (drohenden) Widerruf erfolgreich abzuwehren.

Ihr Anwalt bei Widerruf der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Nutzen Sie die fundierte Expertise unseres Arbeitsrechtsteams und lassen Sie sich auf diesem Weg von uns begleiten. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an! Unsere Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit/Leiharbeit erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 29).

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