Kanzlei für Betriebsprüfung Arbeitnehmerüberlassung

Betriebsprüfung bei der Arbeitnehmerüberlassung

Wer wird durch die Agentur für Arbeit geprüft?

Unternehmer (Verleiher), die Arbeitnehmer überlassen möchten oder dies bereits tun, sollten immer mit einer Betriebsprüfung durch die Agentur für Arbeit rechnen. Die Arbeitsagentur prüft per se alle Unterlagen auf ihre Vollständigkeit. Spätestens jedoch bei der erstmaligen Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird eine umfangreiche Betriebsprüfung wahrscheinlich. Auch Entleiher sollten sich auf eine Prüfung ihrer Unterlagen einstellen. Hier prüft ggf. der Zoll, ob alle Gesetze eingehalten werden.

AÜG-Betriebsprüfung durch Agentur für Arbeit

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Ellen Pusch
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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Was heißt das konkret?

  • Unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht bereitet den umfangreichen AÜG-Antrag gemeinsam mit Ihnen von A-Z vor.
  • Wenn Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, beantragen wir Ihre ANÜ-Lizenz innerhalb von 3 Wochen – egal ob Erstausstellung oder Verlängerung.
  • Durch unsere Begleitung und einen fehlerfreien Antrag, kommt es bei der nachfolgenden Abstimmung mit der Behörde zu einer deutlichen Zeitersparnis.

Sie sind Verleiher oder möchten zukünftig Arbeitskräfte verleihen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 069 / 76 75 77 85 29 oder info@winheller.com.

Wann kommt es zur Prüfung durch die Arbeitsagentur?

Es kann während der Überlassung jederzeit zu Prüfungen kommen, wenn die Agentur für Arbeit Anhaltspunkte für das Vorliegen von Verstößen gegen Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sieht.

Auch Unternehmer, denen eine unbefristete Erlaubnis erteilt wurde, sollten mit einer Überprüfung der Tatsachen durch die Agentur für Arbeit rechnen. Es liegt im Ermessen der Behörden, ob und in welchem Umfang geprüft wird.

Wird die Betriebsprüfung vorher angekündigt?

Im Regelfall kündigt die Agentur für Arbeit die Betriebsprüfung vorher an. Ausgelöst durch Corona werden die meisten Unternehmer dabei gebeten, alle angeforderten Unterlagen innerhalb von wenigen Wochen an die Behörde zu übersenden. Daher ist es wichtig, alle Dokumente im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung sorgsam aufzubewahren.

Es kommt jedoch auch immer wieder vor, dass Betriebsprüfungen ohne Ankündigung stattfinden und die Behörden frühmorgens vor der Tür stehen. Dies passiert vor allem dann, wenn die Arbeitsagentur ausreichenden Verdacht auf Missstände hat. Sollten Sie betroffen sein, kontaktieren Sie uns jederzeit! Wir unterstützen Sie dabei, alle offenen Fragen der Behörden zu klären.

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Was wird von der Agentur für Arbeit geprüft?

Der Prüfungsumfang wird von der Agentur für Arbeit festgelegt. In der Regel wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften stichprobenartig für einzelne Leiharbeitnehmer geprüft. Bei diesen Stichproben werden sodann nach dem Ermessen der Agentur für Arbeit einzelne Bereiche genauer geprüft. Häufig wird dabei die Einhaltung des Equal-Pay- und Equal-Treatment-Grundsatzes unter die Lupe genommen. Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und während des Urlaubs ist häufig Gegenstand der Prüfung. 

Auch bei der unbefristet erteilten Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung kann die Agentur für Arbeit eine Betriebsprüfung vornehmen, bei der auf diese Punkte geachtet wird.

Was passiert bei Verstößen gegen das AÜG?

Falls die Agentur für Arbeit Verstöße gegen das AÜG feststellt, kann sie eine erteilte Erlaubnis widerrufen. Denkbar ist es aber auch, dass eine Erlaubnis mit Auflagen oder Hinweisen erteilt wird. Dann muss der Verleiher sich in der Zukunft um die Beseitigung der festgestellten Mängel bemühen. Erfahrungsgemäß wird bei einer erneuten Überprüfung auch kontrolliert, ob die getroffenen Beanstandungen im Anschluss behoben wurden. Sollten die gleichen Mängel wiederholt festgestellt werden, droht die Versagung bzw. der Widerruf der Erlaubnis.

WINHELLER unterstützt bei Betriebsprüfungen zur Arbeitnehmerüberlassung

Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten für Arbeitsrecht berät Sie vorsorglich und auch ad hoc zur Betriebsprüfung der Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie als Verleiher bei der Zusammenstellung der angeforderten Unterlagen und auch gerne im Vorfeld bei der Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Ihr Anwalt für Betriebsprüfungen bei der Arbeitnehmerüberlassung

Bei Ihnen steht eine Betriebsprüfung durch die Agentur für Arbeit oder den Zoll an? Sie möchten sicherstellen, dass Sie weiterhin Arbeitnehmer verleihen können? Wir helfen Ihnen!

Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit/Leiharbeit erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 29).

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