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Unternehmer (Verleiher), die Arbeitnehmer überlassen möchten oder dies bereits tun, sollten immer mit einer Betriebsprüfung durch die Agentur für Arbeit rechnen. Die Arbeitsagentur prüft per se alle Unterlagen auf ihre Vollständigkeit. Spätestens jedoch bei der erstmaligen Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird eine umfangreiche Betriebsprüfung wahrscheinlich. Auch Entleiher sollten sich auf eine Prüfung ihrer Unterlagen einstellen. Hier prüft ggf. der Zoll, ob alle Gesetze eingehalten werden.
Es kann während der Überlassung jederzeit zu Prüfungen kommen, wenn die Agentur für Arbeit Anhaltspunkte für das Vorliegen von Verstößen gegen Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sieht.
Auch Unternehmer, denen eine unbefristete Erlaubnis erteilt wurde, sollten mit einer Überprüfung der Tatsachen durch die Agentur für Arbeit rechnen. Es liegt im Ermessen der Behörden, ob und in welchem Umfang geprüft wird.
Im Regelfall kündigt die Agentur für Arbeit die Betriebsprüfung vorher an. Ausgelöst durch Corona werden die meisten Unternehmer dabei gebeten, alle angeforderten Unterlagen innerhalb von wenigen Wochen an die Behörde zu übersenden. Daher ist es wichtig, alle Dokumente im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung sorgsam aufzubewahren.
Es kommt jedoch auch immer wieder vor, dass Betriebsprüfungen ohne Ankündigung stattfinden und die Behörden frühmorgens vor der Tür stehen. Dies passiert vor allem dann, wenn die Arbeitsagentur ausreichenden Verdacht auf Missstände hat. Sollten Sie betroffen sein, kontaktieren Sie uns jederzeit! Wir unterstützen Sie dabei, alle offenen Fragen der Behörden zu klären.
Der Prüfungsumfang wird von der Agentur für Arbeit festgelegt. In der Regel wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften stichprobenartig für einzelne Leiharbeitnehmer geprüft. Bei diesen Stichproben werden sodann nach dem Ermessen der Agentur für Arbeit einzelne Bereiche genauer geprüft. Häufig wird dabei die Einhaltung des Equal-Pay- und Equal-Treatment-Grundsatzes unter die Lupe genommen. Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und während des Urlaubs ist häufig Gegenstand der Prüfung.
Auch bei der unbefristet erteilten Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung kann die Agentur für Arbeit eine Betriebsprüfung vornehmen, bei der auf diese Punkte geachtet wird.
Falls die Agentur für Arbeit Verstöße gegen das AÜG feststellt, kann sie eine erteilte Erlaubnis widerrufen. Denkbar ist es aber auch, dass eine Erlaubnis mit Auflagen oder Hinweisen erteilt wird. Dann muss der Verleiher sich in der Zukunft um die Beseitigung der festgestellten Mängel bemühen. Erfahrungsgemäß wird bei einer erneuten Überprüfung auch kontrolliert, ob die getroffenen Beanstandungen im Anschluss behoben wurden. Sollten die gleichen Mängel wiederholt festgestellt werden, droht die Versagung bzw. der Widerruf der Erlaubnis.
Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten für Arbeitsrecht berät Sie vorsorglich und auch ad hoc zur Betriebsprüfung der Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie als Verleiher bei der Zusammenstellung der angeforderten Unterlagen und auch gerne im Vorfeld bei der Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Bei Ihnen steht eine Betriebsprüfung durch die Agentur für Arbeit oder den Zoll an? Sie möchten sicherstellen, dass Sie weiterhin Arbeitnehmer verleihen können? Wir helfen Ihnen! Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit/Leiharbeit sind
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).
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