Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: Antrag, Voraussetzungen, Kosten
Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), häufig auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt, ist durch ein Dreipersonenverhältnis charakterisiert.
Der Verleiher schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab. Der Verleiher schließt zudem mit einem Entleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab. Aufgrund dieses Arbeitnehmerüberlassungsertrags wird der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers tätig. Das Arbeitsentgelt bekommt der Leiharbeitnehmer trotzdem von dem Verleiher (also seinem Arbeitgeber) bezahlt. Der Verleiher bekommt eine Bezahlung vom Entleiher. Dem Entleiher steht dafür die Arbeitsleistung des Leiharbeitnehmers zu.
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Stefan Winheller
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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Was heißt das konkret?
- Unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht bereitet den umfangreichen AÜG-Antrag gemeinsam mit Ihnen von A-Z vor.
- Wenn Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, beantragen wir Ihre ANÜ-Lizenz innerhalb von 3 Wochen – egal ob Erstausstellung oder Verlängerung.
- Durch unsere Begleitung und einen fehlerfreien Antrag, kommt es bei der nachfolgenden Abstimmung mit der Behörde zu einer deutlichen Zeitersparnis.
Sie sind Verleiher oder möchten zukünftig Arbeitskräfte verleihen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 069 / 76 75 77 85 29 oder info@winheller.com.
Braucht man eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland grundsätzlich verboten, es sei denn, man hat eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (ANÜ-Lizenz/-Erlaubnis). Es handelt sich also um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Unternehmern, die Arbeitnehmer verleihen, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben, droht eine erhebliche Geldbuße. Geschäftsführer haften dabei privat mit eigenem Vermögen.
Wie stellt man einen Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung?
Eine entsprechende Erlaubnis (AÜG-Erlaubnis bzw. ANÜ-Lizenz) wird nur auf Antrag erteilt. Daher müssen alle Unternehmer, die Arbeitnehmerüberlassung betreiben wollen, einen Antrag auf Erteilung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) stellen.
Der AÜG-Antrag muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Für die Erteilung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis sind die Agenturen für Arbeit in Düsseldorf, Kiel und Nürnberg zuständig. Welche der drei Agenturen für die Erteilung der Erlaubnis konkret zuständig ist, richtet sich nach dem Bundesland des Unternehmers. Bei Unternehmen mit Sitz im Ausland richtet sich die Zuständigkeit der Agenturen nach dem jeweiligen Herkunftsland des Unternehmens.
Zuständigkeiten der Arbeitsagenturen für Antragsteller
Die Bundesagenturen für Arbeit in Düsseldorf, Kiel und Nürnberg sind für folgende Bundesländer zuständig:
- Düsseldorf
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Kiel
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
- Hamburg
- Niedersachsen
- Bremen
- Berlin
- Brandenburg
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Sachsen
- Nürnberg
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Welche Voraussetzungen müssen AÜG-Antragsteller erfüllen?
Den Antrag auf die Erteilung der Erlaubnis muss derjenige stellen, der Leiharbeitnehmer verleihen will. Wenn Sie persönlich der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer und Vertragspartner der Entleiher sind, müssen sie persönlich diesen Antrag stellen. Sofern eine juristische Person (zum Beispiel GmbH) Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer und Vertragspartner der Entleiher wird, muss die GmbH den Antrag stellen.
Auch ausländische Personen können einen Antrag stellen, sofern sie in einem Mitgliedstaat der EU ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz haben.
Wichtig ist, dass die Erlaubnis unabhängig von der Betriebsgröße zu beantragen ist. Selbst wenn Unternehmen ihren einzigen Mitarbeiter entleihen wollen, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Welche Informationen werden für eine AÜG-Lizenz benötigt?
Neben allgemeinen Angaben zum Unternehmen, wie
- die Anzahl der Beschäftigten Leiharbeitnehmer,
- dem Gesellschaftsvertrag und
- der Größe der Betriebsfläche,
sind auch steuerliche Angaben und Angaben zu etwaigen Vorstrafen und zur Zuverlässigkeit des Geschäftsführers notwendig. Überdies müssen Musterarbeitsverträge und auch Musterüberlassungsverträge zur Überprüfung bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
AÜG-Erlaubnis beantragen
Die wichtigsten Fakten
Praxishandbuch Arbeitsrecht
Umfassende Erläuterungen mit Fallbeispielen für eine effektive Beratung im Arbeitsrecht – mit einem ausführlichen Beitrag zur Arbeitnehmerüberlassung von WINHELLER.
Wie lange dauert es, die AÜG-Erlaubnis zu bekommen?
Das Verfahren der Erlaubniserteilung durch die Behörden dauert ca. drei Monate, vorausgesetzt die Unterlagen werden ordnungsgemäß und vollständig eingereicht. Für Ihren rechtssicheren AÜG-Antrag und die Prüfung aller benötigten Unterlagen veranschlagen wir maximal drei Wochen.
Wie lange ist die AÜG-Erlaubnis gültig?
Die ersten drei Jahre kann jeweils nur eine befristete Erlaubnis beantragt werden. Diese ist jeweils ein Jahr gültig und verlängert sich nicht automatisch, sondern die Erlaubnis muss neu beantragt werden. Die Verlängerung der Erlaubnis ist häufig schwieriger als die erstmalige Beantragung, da bei der Verlängerung genau geprüft wird, ob alle Gesetze eingehalten wurden, während bei der erstmaligen Beantragung eine genaue Prüfung nicht erfolgen kann.
WINHELLER unterstützt beim Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
AÜG-Antragsteller müssen unbedingt darauf achten, dass alle Unterlagen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Andernfalls kann es ein, dass die ANÜ-Lizenz nicht erteilt wird. Gern unterstützen wir deutsche und internationale Unternehmen, Personaldienstleister und Nonprofit-Organisationen daher bei
- der Zusammenstellung aller einzureichenden Unterlagen,
- dem fristgerechten Einreichen aller Dokumente bei der Bundesagentur für Arbeit,
- sämtlicher Kommunikation zwischen Ihnen und der Bundesagentur für Arbeit,
- der Verlängerung Ihrer AÜG-Lizenz nach dem ersten und allen weiteren Jahren,
- dem Entwurf rechtssicherer Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie
- allen grenzüberschreitenden Überlassungen.
Ihr Anwalt für den Antrag zur Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung
Sie planen eine Arbeitnehmerüberlassung oder eine grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung ins Ausland? Sie möchten Ihren Antrag auf eine AÜG-Lizenz bei der Agentur für Arbeit stellen?
Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit/Leiharbeit erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 29).
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