Besteuerung einer US-LLC in Deutschland | LLC-Steuer-Check
Viele deutsche Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen nutzen US-LLCs für ihre Investments als flexible und international etablierte Rechtsform. Doch während die LLC in den USA steuerlich wahlweise wie eine Partnership oder wie eine Corporation behandelt werden kann, entscheidet das deutsche Steuerrecht allein anhand eines Rechtstypenvergleichs. Dieser kann zu völlig anderen Ergebnissen führen.
LLC wird Kapital- oder Personengesellschaft gleichgesetzt
Deutschland beurteilt eine LLC nicht anhand der steuerlichen Einordnung in den USA, sondern danach, welcher deutschen Rechtsform sie funktional am ähnlichsten ist, einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft. Die für die Finanzverwaltung maßgeblichen Kriterien sind dem als „LLC-Erlass“ bekannten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2004 (IV B 4 - S 1301 USA - 22/04 BStBl. 2004 I 411) zu entnehmen.
Eine Kapitalgesellschaft gilt steuerlich als eigenständiges Rechtssubjekt. Das bedeutet, dass zunächst die Gesellschaft selbst mit ihren Gewinnen körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig ist. Werden anschließend Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, unterliegen diese zusätzlich der persönlichen Besteuerung, bei Privatvermögen in Form der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag.
Eine Personengesellschaft hingegen wird steuerlich als transparent behandelt. Sie ist selbst kein Steuersubjekt, sondern ihre Gewinne werden den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich eine Auszahlung erfolgt. Die Gesellschafter versteuern den Gewinn der Gesellschaft in Abhängigkeit ihres Anteils an der LLC daher grundsätzlich direkt mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
Hybride LLC birgt Risiko der Doppelbesteuerung
Die steuerlichen Folgen können also sehr unterschiedlich sein. Besonders ungünstig sind die steuerlichen Folgen dann, wenn die LLC in den USA steuerlich anders behandelt wird als in Deutschland, die LLC in den USA also steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt wird, während Deutschland in ihre eine Personengesellschaft erkennt oder umgekehrt. In diesen Fällen kann es zu einer hohen Doppelbesteuerung kommen; man spricht in diesen Fällen von einer hybriden LLC.
Unser LLC-Steuer-Check zur Besteuerung der LLC in Deutschland
Um Ihnen eine erste eigene Einschätzung zu ermöglichen, ob Ihre LLC tendenziell als transparent (Personengesellschaft) oder intransparent (Kapitalgesellschaft) einzuordnen ist, haben wir für Sie unseren LLC-Steuer-Check entwickelt. Anhand der Fragen können Sie den steuerlichen Status Ihrer LLC auf Basis der entsprechenden Operating Agreements überprüfen. Kommen Sie gern für eine rechtssichere Einschätzung und alle weiteren steuerlichen Fragen gern anschließend auf uns zu.
LLC-Steuer-Check als erste Orientierung
Die steuerliche Behandlung einer US-LLC ist aufgrund der parallelen Besteuerung in den USA und Deutschland sowie der unterschiedlichen Qualifikation beider Staaten sehr komplex. Für eine rechtssichere Einordnung und die Einschätzung der Auswirkungen der jeweiligen Einordnung ist deshalb stets eine Analyse des konkreten Operating Agreements erforderlich. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Unser Check soll insoweit lediglich eine erste Orientierung bieten, er ersetzt aber selbstverständlich keine detaillierte Analyse Ihres Operating Agreements. Für eine rechtssichere Einordnung prüfen wir jedes operative Detail, vergleichen Ihre US-LLC mit deutschen Strukturen und entwickeln auf Wunsch Optimierungsvorschläge oder Anpassungen des Operating Agreements, natürlich stets in enger Abstimmung mit eine US-Anwalt für Gesellschaftsrecht, damit die Anpassungen auch vor dem US-Recht standhalten. Gerne stimmen wir die gewünschte Behandlung Ihrer US LLC auch mit dem Finanzamt ab und setzen sie durch.
Ihre Berater für die LLC-Besteuerung in Deutschland
Sie haben Fragen rund um die LLC und möchten zu Ihrer individuellen Situation umfassend beraten werden? Unser Team aus US-amerikanischen und deutschen Anwälten unterstützt Sie gern. Wir bieten Ihnen eine Beratung und laufende rechtliche Beratung in deutscher und englischer Sprache an. Nehmen Sie Kontakt auf! Am einfachsten erreichen Sie uns per E-Mail (info@winheller.com) oder per Telefon (+49 69 76 75 77 80). Erzählen Sie uns mehr über Ihr US-Projekt und wir bieten Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Servicepaket an.
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