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Besteuerung einer US-LLC in Deutschland | LLC-Steuer-Check

Viele deutsche Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen nutzen US-LLCs für ihre Investments als flexible und international etablierte Rechtsform. Doch während die LLC in den USA steuerlich wahlweise wie eine Partnership oder wie eine Corporation behandelt werden kann, entscheidet das deutsche Steuerrecht allein anhand eines Rechtstypenvergleichs. Dieser kann zu völlig anderen Ergebnissen führen.

Geschäftsleute am Tisch diskutieren

LLC wird Kapital- oder Personengesellschaft gleichgesetzt

Deutschland beurteilt eine LLC nicht anhand der steuerlichen Einordnung in den USA, sondern danach, welcher deutschen Rechtsform sie funktional am ähnlichsten ist, einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft. Die für die Finanzverwaltung maßgeblichen Kriterien sind dem als „LLC-Erlass“ bekannten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2004 (IV B 4 - S 1301 USA - 22/04 BStBl. 2004 I 411) zu entnehmen.

Eine Kapitalgesellschaft gilt steuerlich als eigenständiges Rechtssubjekt. Das bedeutet, dass zunächst die Gesellschaft selbst mit ihren Gewinnen körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig ist. Werden anschließend Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, unterliegen diese zusätzlich der persönlichen Besteuerung, bei Privatvermögen in Form der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. 

Eine Personengesellschaft hingegen wird steuerlich als transparent behandelt. Sie ist selbst kein Steuersubjekt, sondern ihre Gewinne werden den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich eine Auszahlung erfolgt. Die Gesellschafter versteuern den Gewinn der Gesellschaft in Abhängigkeit ihres Anteils an der LLC daher grundsätzlich direkt mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. 

Hybride LLC birgt Risiko der Doppelbesteuerung

Die steuerlichen Folgen können also sehr unterschiedlich sein. Besonders ungünstig sind die steuerlichen Folgen dann, wenn die LLC in den USA steuerlich anders behandelt wird als in Deutschland, die LLC in den USA also steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt wird, während Deutschland in ihre eine Personengesellschaft erkennt oder umgekehrt. In diesen Fällen kann es zu einer hohen Doppelbesteuerung kommen; man spricht in diesen Fällen von einer hybriden LLC. 

Unser LLC-Steuer-Check zur Besteuerung der LLC in Deutschland

Um Ihnen eine erste eigene Einschätzung zu ermöglichen, ob Ihre LLC tendenziell als transparent (Personengesellschaft) oder intransparent (Kapitalgesellschaft) einzuordnen ist, haben wir für Sie unseren LLC-Steuer-Check entwickelt. Anhand der Fragen können Sie den steuerlichen Status Ihrer LLC auf Basis der entsprechenden Operating Agreements überprüfen. Kommen Sie gern für eine rechtssichere Einschätzung und alle weiteren steuerlichen Fragen gern anschließend auf uns zu.

Besteuerung einer US-LLC in Deutschland

Ihre LLC gilt wahrscheinlich als Kapitalgesellschaft und ist steuerlich ein eigenständiges Rechtssubjekt. Die Gewinne der LLC werden nicht den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet, sondern auf Ebene der Gesellschaft selbst besteuert. Ausschüttungen an die Mitglieder gelten anschließend als Dividenden und unterliegen in Deutschland regelmäßig der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Auch eine mögliche Doppelbesteuerung – in den USA und in Deutschland – ist in diesem Fall besonders zu beachten. Typisch ist zudem, dass Verlustverrechnungen auf Gesellschafterebene nicht möglich sind.

Das Ergebnis ist noch nicht eindeutig: Ihre LLC zeigt Merkmale beider Rechtsformen. Bitte beantworten Sie nun die Zusatzfragen 6 bis 9, um die steuerliche Einordnung weiter zu präzisieren.

Ihre LLC weist eine Tendenz zur Personengesellschaft auf und wird voraussichtlich als transparent behandelt. Das bedeutet: Die Einkünfte der LLC werden nicht auf Gesellschaftsebene besteuert, sondern unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet – unabhängig davon, ob tatsächlich Gewinne entnommen werden. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil somit in Deutschland im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer. Verluste können (unter bestimmten Voraussetzungen) ebenfalls individuell berücksichtigt werden. Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch teilweise vermeiden, es kann aber zu abweichenden Qualifikationen zwischen den USA und Deutschland kommen, etwa wenn die LLC in den USA als Corporation behandelt wird.

Frage6-9

Ihre LLC gilt wahrscheinlich als Kapitalgesellschaft und ist steuerlich ein eigenständiges Rechtssubjekt. Die Gewinne der LLC werden nicht den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet, sondern auf Ebene der Gesellschaft selbst besteuert. Ausschüttungen an die Mitglieder gelten anschließend als Dividenden und unterliegen in Deutschland regelmäßig der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Auch eine mögliche Doppelbesteuerung – in den USA und in Deutschland – ist in diesem Fall besonders zu beachten. Typisch ist zudem, dass Verlustverrechnungen auf Gesellschafterebene nicht möglich sind.

Auch nach der Beantwortung aller 9 Fragen ergibt sich kein eindeutiges Ergebnis. In diesem Fall wird Ihre LLC nach deutschem Steuerrecht in der Regel eher als Kapitalgesellschaft behandelt, insbesondere, wenn bei den Kernfragen (1–5) mehr Punkte für die Kapitalgesellschaftgesprochen haben. Ob diese Einordnung zutreffend ist und welche steuerlichen Folgen sich daraus im Detail ergeben, hängt jedoch maßgeblich von den konkreten Regelungen Ihres Operating Agreements ab. Gern analysieren wir Ihr Operating Agreement im Detail und prüfen, ob Ihre LLC vom Finanzamt voraussichtlich als transparent oder intransparent behandelt wird, einschließlich der steuerlichen Folgen und möglicher Optimierungsmöglichkeiten.

Ihre LLC weist eine Tendenz zur Personengesellschaft auf und wird voraussichtlich als transparent behandelt. Das bedeutet: Die Einkünfte der LLC werden nicht auf Gesellschaftsebene besteuert, sondern unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet – unabhängig davon, ob tatsächlich Gewinne entnommen werden. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil somit in Deutschland im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer. Verluste können (unter bestimmten Voraussetzungen) ebenfalls individuell berücksichtigt werden. Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch teilweise vermeiden, es kann aber zu abweichenden Qualifikationen zwischen den USA und Deutschland kommen, etwa wenn die LLC in den USA als Corporation behandelt wird

LLC-Steuer-Check als erste Orientierung

Die steuerliche Behandlung einer US-LLC ist aufgrund der parallelen Besteuerung in den USA und Deutschland sowie der unterschiedlichen Qualifikation beider Staaten sehr komplex. Für eine rechtssichere Einordnung und die Einschätzung der Auswirkungen der jeweiligen Einordnung ist deshalb stets eine Analyse des konkreten Operating Agreements erforderlich. Dabei unterstützen wir Sie gerne. 

Unser Check soll insoweit lediglich eine erste Orientierung bieten, er ersetzt aber selbstverständlich keine detaillierte Analyse Ihres Operating Agreements. Für eine rechtssichere Einordnung prüfen wir jedes operative Detail, vergleichen Ihre US-LLC mit deutschen Strukturen und entwickeln auf Wunsch Optimierungsvorschläge oder Anpassungen des Operating Agreements, natürlich stets in enger Abstimmung mit eine US-Anwalt für Gesellschaftsrecht, damit die Anpassungen auch vor dem US-Recht standhalten. Gerne stimmen wir die gewünschte Behandlung Ihrer US LLC auch mit dem Finanzamt ab und setzen sie durch.  

Ihre Berater für die LLC-Besteuerung in Deutschland

Sie haben Fragen rund um die LLC und möchten zu Ihrer individuellen Situation umfassend beraten werden? Unser Team aus US-amerikanischen und deutschen Anwälten unterstützt Sie gern. Wir bieten Ihnen eine Beratung und laufende rechtliche Beratung in deutscher und englischer Sprache an. Nehmen Sie Kontakt auf! Am einfachsten erreichen Sie uns per E-Mail (info@winheller.com) oder per Telefon (+49 69 76 75 77 80). Erzählen Sie uns mehr über Ihr US-Projekt und wir bieten Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Servicepaket an.

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