Kanzlei für Geschäftspartnerprüfung

Geschäftspartnerprüfung

Die sogenannte Geschäftspartnerprüfung hilft Unternehmen dabei, das Risiko bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten, Kunden, Subunternehmen sowie sonstigen Dritten zu minimieren. Die Prüfung der eigenen Geschäftspartner sollte sowohl vor Abschluss eines Geschäfts als auch während der Geschäftsbeziehung sowie fortlaufend stattfinden.

Beratung zur Prüfung von Geschäftspartnern

Was wird bei Geschäftspartnern geprüft?

Bei einer Geschäftspartnerprüfung werden typischerweise folgende Schwerpunkte geprüft:

  • Liquidität, Bonität, Bilanz
  • Öffentlich verfügbare Informationen zum Geschäftspartner
  • Gesellschaftsrechtlich relevante Vorkommnisse (z.B. Geschäftsführerwechsel)
  • Geschäftstätigkeit in sensiblen Geschäftsfeldern
  • Öffentlichkeitswirksames Verhalten des Geschäftspartners (auch vergangenheitsbezogen)

Vorteile der Geschäftspartnerprüfung

Adäquate Geschäftspartnerprüfungen tragen zur Entlastung des Unternehmens und betroffener Mitarbeiter vom Vorwurf der Fahrlässigkeit bei eventuell nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten bei, da der Nachweis der Anwendung der „notwendigen Sorgfalt“ sowie die Aufdeckung bestehender Risiken frühzeitig erfolgen kann und mögliche Chancen und Risiken besser einzuschätzen sind.

Dadurch können potenzielle Haftungsrisiken für das Unternehmen, vor allem aber auch die persönlich mit ihrem Privatvermögen haftenden Geschäftsleiter vermieden werden. Zudem lassen sich Reputationsverluste bereits im Vorfeld ausschließen, wenn man sich beispielsweise um das nachhaltige Umweltverhalten eines Geschäftspartners kümmert, um im Zweifelsfall nicht öffentlichkeitswirksam in Misskredit zu gelangen.

Prüfung des Geschäftspartners dient eigenen Interessen

Die Geschäftspartnerprüfung als Instrument zur Prävention gegen Wirtschaftskriminalität ist komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen unterworfen. Gleichzeitig dient eine Prüfung der Geschäftspartner dem Schutz der Interessen eines jeden am Wirtschaftsleben teilnehmenden Unternehmens. Aus diesem Grund sehen sich Unternehmen bei Nichteinhaltung empfindlichen Strafen sowie Reputationsverlusten ausgesetzt.

Geschäftspartnerprüfung als Bestandteil des CMS

Eine funktionierende Compliance-Management-Struktur beinhaltet nicht nur Richtlinien, Regelwerke und entsprechende Vorgaben, vielmehr ist ein solches System ein „lebendiger Prozess“, der die jeweiligen Risiken des Unternehmens berücksichtigt. Dazu gehört an elementarer Stelle, dass fortlaufend gescreent wird, mit wem zusammengearbeitet wird. Anderenfalls ist nicht nur die Gefahr von Reputationsverlusten, sondern auch die Entstehung von Haftungsfällen sehr hoch.

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Unsere Beratungsleistungen rund um die Geschäftspartnerprüfung

Wir übernehmen für unsere Mandanten die nationale wie internationale Durchführung umfassender Geschäftspartnerprüfungen. Dabei identifizieren, erfassen und bewerten wir mögliche Risiken aus einer Zusammenarbeit, wir klassifizieren diese Risiken und führen – sofern angezeigt – eine umfassende Geschäftspartner-Due-Diligence aus, weisen auf notwendige Genehmigungsverfahren hin und monitoren regelmäßig den Fortgang der Beziehung und das Verhalten des Geschäftspartners.

Ihr Anwalt für die Geschäftspartnerprüfung

Sie möchten Zahlungsausfällen und möglichen Streitigkeiten bei der Zusammenarbeit mit Partnern vorbeugen? Gern übernehmen wir für Sie die Prüfung Ihrer Geschäftspartner.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 30). Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und Ihre Fragen!