Kanzlei für Compliance-Due-Diligence

Compliance-Due-Diligence

Unternehmensübernahmen aber auch Beteiligungen können erhebliche Compliancerisiken bergen, sodass bereits marginale Fehler gravierende wirtschaftliche und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen können.

Um etwaige negative Folgen für alle Verantwortlichen zu vermeiden, sollten Käufer unter Compliancegesichtspunkten sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang von M&A-Transaktionen Fallstricke erkennen und effektiv händeln.

Wir übernehmen die Compliance-Due-Diligence

Diese Punkte sollten vor einer Transaktion geprüft werden

Bereits im Vorfeld von Vertragsverhandlungen sollten einschlägige kapitalmarktrechtliche Transparenz- und Publizitätsvorschriften eingehalten werden, um vorvertragliche Haftung zu vermeiden. Neben steuerlichen und finanziellen Risiken spielen bei einer solchen Prüfung auch Fragen eine Rolle, die z.B. durch eine veränderte Eigentümerstruktur nach der Transaktion auftreten, sowie sämtliche compliancerelevanten Themen, die ohnehin aufgrund der risikobehafteten Bereiche des Targets bei diesem auf der Tagesordnung stehen sollten.Wesentliche Aspekte, die beachtet werden sollten, sind dabei (auch):

  • Qualifikation der Mitarbeiter,
  • Kundenstamm, Geschäftspartner, Lieferanten,
  • Genehmigungsverfahren, Monitoring, Policies, Meldesysteme,
  • Finanzen, Bewertungen, Bilanzen und Steuern des Unternehmens.

Wesentliche Aspekte, die beachtet werden sollten, sind dabei (auch):

  • Qualifikation der Mitarbeiter,
  • Kundenstamm, Geschäftspartner, Lieferanten,
  • Genehmigungsverfahren, Monitoring, Policies, Meldesysteme,
  • Finanzen, Bewertungen, Bilanzen und Steuern des Unternehmens.

Haftungsrisiken rechtzeitig aufdecken

Besonders im Rahmen der laufenden Due-Diligence-Prüfung müssen aus Käufersicht etwaige Haftungsrisiken aufgedeckt und ausgeräumt werden. An dieser Stelle ist eine Compliance-Due-Diligence sinnvoll, um mögliche Unwägbarkeiten in der bisherigen Geschäftspraxis aufzudecken, die durch die Transaktion auf den Käufer durchschlagen könnten.

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Rechtsanwalt Dr. Constantin Goette stellt im WINHELLER-Blog die drei Phasen einer Compliance-Due-Diligence vor und zeigt auf, welche Risiken damit vermieden werden können. 

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Unternehmensverkauf rechtssicher abwickeln

Auch auf Verkäuferseite müssen adäquate Vorkehrungen getroffen werden, um vertrauliche Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse vor dem ungehinderten Zugriff zu schützen.

Daneben muss bei der Ausgestaltung des Kaufvertrages auch unter Compliancegesichtspunkten eine den beidseitigen Interessen der beteiligten Parteien entsprechende Ausgestaltung des Garantienkataloges und der Haftungsfreistellungen erfolgen.

Neues Unternehmen in Compliance-Organisation einbinden

Im Anschluss an eine erfolgreiche M&A-Transaktion sollte im Rahmen der Eingliederung des erworbenen Unternehmens in die bestehenden Strukturen eine effektive Compliance-Organisation aufgebaut und gepflegt werden.

Unser Team von Experten unterstützt Sie in allen Phasen der M&A-Transaktion, speziell bei der Vermeidung von Haftungsrisiken sowie der Einhaltung der Sorgfaltspflichten des Managements sowohl im Rahmen der Vorbereitung als auch der Durchführung von M&A-Transaktionen.

Ihr Anwalt für die Compliance-Due-Diligence

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