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Ein Currency-Token repräsentiert einen Betrag einer reinen digitalen Währung i.d.R. unter Nutzung der Blockchaintechnologie. Bekanntestes Beispiel ist der Bitcoin.
Currency-Tokens wurden als Alternative zum bestehenden Geldsystem geschaffen, wobei deren Entstehung und Vermehrung nicht von politischen Erwägungen einer Zentralbank abhängig sind, sondern von im Vorfeld im digitalen Programmcode festgelegten Parametern.
Currency-Tokens haben keinen intrinsischen Wert, sondern gewinnen ihren Wert einzig durch das Vertrauen der Nutzer. Bei Currency-Tokens handelt es sich nicht um Währungen im eigentlichen Sinne, die mit dem Euro oder dem Dollar vergleichbar wären. Im Gegensatz zu den staatlich emittierten gesetzlichen Zahlungsmitteln, auch Fiatwährungen genannt, werden Bitcoin, Ripple und Co. trotz ihrer Zahlungsfunktion selten als konventionelle Währung akzeptiert und sind daher auch rechtlich anders zu behandeln.
Initial Coin Offerings sind sowohl für Start-ups als auch für etablierte Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. Dabei gibt es verschiedene technische Ausgestaltungsmöglichkeiten der Tokens (Security-Token, Currency-Token, Utility-Token). Welcher Token für welches Projekt die beste Wahl ist, ist immer einzelfallabhängig.
Nachdem anfänglich neue Currency-Tokens meist nur mit veränderten Parametern hinsichtlich der spezifischen Zahlungsfunktionen, z.B.
ausgestattet wurden, entstand nach und nach unter dem Stichwort „Zusatznutzen“ eine Tendenz, dem Currency-Token zusätzliche Funktionen anzuheften. Das konnten z.B. die Nutzung von Speicherplatz im Netzwerk oder anbieterspezifische Services wie etwa die Nutzung von Werbeplattformen sein.
Wird einem Currency-Token ein solch zusätzlicher Nutzen im Code oder im Netzwerk angeheftet, kann ein hybrider Token entstehen, bei dem möglicherweise die Regelungen zu den Utility-Token zur Anwendung kommen. Nachfolgend beschreiben wir Currency-Tokens zunächst in ihrer Reinform als Bezahl-Coins.
In der Regel gibt ein Unternehmen gegen Zahlung von Bitcoin, Ether oder Fiatwährung eigene Coins aus, die der Empfänger anschließend nutzen oder handeln kann. Der Bezahl-Coin ist der ursprünglichen Idee von Bitcoin, eine Alternative zum heutigen Währungssystem zu bieten, am nächsten, wenn auch oft die Strukturen längst nicht mehr so dezentral sind, wie im Bitcoinnetzwerk.
Aus Sicht des Investors stellt seine Zahlung an das Unternehmen im ICO eine Förderung des Unternehmens dar. Einen Anspruch auf eine Gegenleistung erwirbt der Investor nicht. Sofern die Währung im Wert steigt oder ihn zumindest hält, hat er zumindest keine Nachteile. Verliert die Kryptowährung an Wert, verliert der Investor auch seine „Kaufkraft“.
Im Prinzip hat der Herausgeber der Coins durch den ICO die Möglichkeit, in kürzester Zeit viel Kapital zur Finanzierung seiner Unternehmungen zu gewinnen, ohne dabei rechtliche Pflichten einzugehen.
Die so erzielten Einnahmen des Emittenten stellen Einkommen des Unternehmens dar und sind daher steuerlich zu berücksichtigen.
Auf Ebene der Gesellschaft fällt eine Steuerlast von ca. 30–33 Prozent an. Diese besteht aus
In den fünf größten Städten Deutschlands beträgt die Gewerbesteuer zwischen rund 14,35 und 17,15 Prozent. Einige wenige Städte haben sehr geringe Sätze mit nur 7 Prozent.
Die Umsatzsteuer bleibt den Emittenten allerdings erspart. Damit sind Currency-Tokens bei einem ICO steuerlich deutlich attraktiver als Utility-Tokens, bei denen zusätzlich Umsatzsteuer anfällt.
Hier haben wir weitere Informationen zur Besteuerung von ICOs für Sie zusammengestellt.
2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bitcoins und ähnliche Kryptowährungen als Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) qualifiziert. Mangels einer Konkretisierung wird angenommen, dass diese Bewertung auf alle Tokens und Coins anzuwenden ist, die als Zahlungsmittel fungieren:
Durch sogenannte No-action-letters können sich Emittenten von der BaFin bestätigen lassen, dass es sich bei ihrem ICO nicht um ein erlaubnispflichtiges Geschäft handelt. Eine Prospektpflicht, wie sie gegebenenfalls bei der Ausgabe von Security-Tokens besteht, kommt bei Currency-Tokens jedenfalls nicht in Betracht.
Die Umsatzsteuerfreiheit aufseiten des Emittenten macht ICOs mit Currency-Tokens attraktiv. Auch die geringen regulatorischen Anforderungen sprechen für die Wahl dieses Tokens:
Sollten Sie ein ICO zur Kapitalbeschaffung nutzen wollen, berät unser erfahrenes Krypto-Team Sie gern bei allen erforderlichen Schritten. Wir haben in den letzten Jahren bereits zahlreiche ICOs erfolgreich begleitet und vertreten auch Sie gern gegenüber allen Aufsichts- und Finanzbehörden. Zögern Sie nicht, für eine erste Einschätzung auf uns zuzukommen.
Ihre Berater zu allen Fragen rund um ICOs, Blockchain, kryptografische Währungen und die einschlägigen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen sind
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22.12.2022 - Michael Rudolf Kissler