Beratung für Currency Token

Currency-Token: ICO, Gestaltung, Besteuerung

Was sind Currency-Tokens?

Ein Currency-Token repräsentiert einen Betrag einer reinen digitalen Währung i.d.R. unter Nutzung der Blockchaintechnologie. Bekanntestes Beispiel ist der Bitcoin.

Currency-Tokens wurden als Alternative zum bestehenden Geldsystem geschaffen, wobei deren Entstehung und Vermehrung nicht von politischen Erwägungen einer Zentralbank abhängig sind, sondern von im Vorfeld im digitalen Programmcode festgelegten Parametern.  

Currency-Tokens haben keinen intrinsischen Wert, sondern gewinnen ihren Wert einzig durch das Vertrauen der Nutzer. Bei Currency-Tokens handelt es sich nicht um Währungen im eigentlichen Sinne, die mit dem Euro oder dem Dollar vergleichbar wären. Im Gegensatz zu den staatlich emittierten gesetzlichen Zahlungsmitteln, auch Fiatwährungen genannt, werden Bitcoin, Ripple und Co. trotz ihrer Zahlungsfunktion selten als konventionelle Währung akzeptiert und sind daher auch rechtlich anders zu behandeln.

Beratung rund um den Currency-Token

ICO mit Currency-Token

Initial Coin Offerings sind sowohl für Start-ups als auch für etablierte Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. Dabei gibt es verschiedene technische Ausgestaltungsmöglichkeiten der Tokens (Security-Token, Currency-Token, Utility-Token). Welcher Token für welches Projekt die beste Wahl ist, ist immer einzelfallabhängig.

Nachdem anfänglich neue Currency-Tokens meist nur mit veränderten Parametern hinsichtlich der spezifischen Zahlungsfunktionen, z.B.

  • Zeitraster, in dem neue Coins entstehen,
  • Anonymität von Transaktionen,
  • Skalierbarkeit im Netzwerk

ausgestattet wurden, entstand nach und nach unter dem Stichwort „Zusatznutzen“ eine Tendenz, dem Currency-Token zusätzliche Funktionen anzuheften. Das konnten z.B. die Nutzung von Speicherplatz im Netzwerk oder anbieterspezifische Services wie etwa die Nutzung von Werbeplattformen sein.

Wird einem Currency-Token ein solch zusätzlicher Nutzen im Code oder im Netzwerk angeheftet, kann ein hybrider Token entstehen, bei dem möglicherweise die Regelungen zu den Utility-Token zur Anwendung kommen. Nachfolgend beschreiben wir Currency-Tokens zunächst in ihrer Reinform als Bezahl-Coins.

Currency-Token begründet keinen Anspruch auf Gegenleistung

In der Regel gibt ein Unternehmen gegen Zahlung von Bitcoin, Ether oder Fiatwährung eigene Coins aus, die der Empfänger anschließend nutzen oder handeln kann. Der Bezahl-Coin ist der ursprünglichen Idee von Bitcoin, eine Alternative zum heutigen Währungssystem zu bieten, am nächsten, wenn auch oft die Strukturen längst nicht mehr so dezentral sind, wie im Bitcoinnetzwerk.

Aus Sicht des Investors stellt seine Zahlung an das Unternehmen im ICO eine Förderung des Unternehmens dar. Einen Anspruch auf eine Gegenleistung erwirbt der Investor nicht. Sofern die Währung im Wert steigt oder ihn zumindest hält, hat er zumindest keine Nachteile. Verliert die Kryptowährung an Wert, verliert der Investor auch seine „Kaufkraft“.

Im Prinzip hat der Herausgeber der Coins durch den ICO die Möglichkeit, in kürzester Zeit viel Kapital zur Finanzierung seiner Unternehmungen zu gewinnen, ohne dabei rechtliche Pflichten einzugehen.

Besteuerung von ICOs mit Currency-Tokens

Die so erzielten Einnahmen des Emittenten stellen Einkommen des Unternehmens dar und sind daher steuerlich zu berücksichtigen.

Auf Ebene der Gesellschaft fällt eine Steuerlast von ca. 30–33 Prozent an. Diese besteht aus

  • Körperschaftsteuer (15,825 Prozent inklusive Solizuschlag) und
  • Gewerbesteuer, die abhängig vom Ort des Unternehmens ist.

In den fünf größten Städten Deutschlands beträgt die Gewerbesteuer zwischen rund 14,35 und 17,15 Prozent. Einige wenige Städte haben sehr geringe Sätze mit nur 7 Prozent.

Die Umsatzsteuer bleibt den Emittenten allerdings erspart. Damit sind Currency-Tokens bei einem ICO steuerlich deutlich attraktiver als Utility-Tokens, bei denen zusätzlich Umsatzsteuer anfällt.

Hier haben wir weitere Informationen zur Besteuerung von ICOs für Sie zusammengestellt.

Ist die Ausgabe von Currency-Tokens erlaubnispflichtig?

2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bitcoins und ähnliche Kryptowährungen als Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) qualifiziert. Mangels einer Konkretisierung wird angenommen, dass diese Bewertung auf alle Tokens und Coins anzuwenden ist, die als Zahlungsmittel fungieren:

  • Die Ausgabe von Currency-Tokens durch ein ICO wird dadurch zwar nicht reguliert, es muss aber genau geprüft werden, ob sich durch die konkrete Ausgestaltung eine Erlaubnispflicht ergibt.
  • Bei reinen Currency-Tokens entsteht meist keine Erlaubnispflicht. Treten neben der Nutzung als Zahlungsmittel oder dem Mining von Zahlungstokens jedoch weitere Umstände hinzu, kann eine Erlaubnis der BaFin nötig werden – besonders dann, wenn ein Markt geschaffen wird, auf dem diese gehandelt werden können.
  • Der gewerbsmäßige Rücktausch von Bitcoin in Euro steht grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt nach § 32 Abs. 1 KWG.

Durch sogenannte No-action-letters können sich Emittenten von der BaFin bestätigen lassen, dass es sich bei ihrem ICO nicht um ein erlaubnispflichtiges Geschäft handelt. Eine Prospektpflicht, wie sie gegebenenfalls bei der Ausgabe von Security-Tokens besteht, kommt bei Currency-Tokens jedenfalls nicht in Betracht.

Vor- und Nachteile von ICOs mit Currency-Tokens

Die Umsatzsteuerfreiheit aufseiten des Emittenten macht ICOs mit Currency-Tokens attraktiv. Auch die geringen regulatorischen Anforderungen sprechen für die Wahl dieses Tokens:

  • Dadurch sind Firmen bei der Ausgestaltung der Tokens und des ICOs meist deutlich weniger eingeschränkt als bei anderen Token-Typen.
  • Auch der Umstand, dass sich durch die Ausgabe von Currency-Tokens keine Rückzahlungsverpflichtung des Unternehmens ergibt, dürfte dem Zweck der Kapitalbeschaffung zweifellos gerecht werden.
  • Allerdings besteht häufig kein Zusatznutzen der emittierten Coins, sofern sie neben der Funktion als Zahlungsmittel keine weiteren Besonderheiten haben. Für Investoren ist daher der Security- oder der Utility-Token häufig wesentlich attraktiver, was auch an der einfacheren Vermarktung liegt.

WINHELLER berät zu ICOs und Currency-Tokens

Sollten Sie ein ICO zur Kapitalbeschaffung nutzen wollen, berät unser erfahrenes Krypto-Team Sie gern bei allen erforderlichen Schritten. Wir haben in den letzten Jahren bereits zahlreiche ICOs erfolgreich begleitet und vertreten auch Sie gern gegenüber allen Aufsichts- und Finanzbehörden. Zögern Sie nicht, für eine erste Einschätzung auf uns zuzukommen. 

Ihr Ansprechpartner für Currency-Token

UnsereBerater für alle Fragen rund um ICOs, Blockchain, kryptografische Währungen und die einschlägigen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch unter 069 / 76 75 77 85 28. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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