info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung
Security-Tokens sind Tokens, die in irgendeiner Form Gesellschaftsrechte oder ähnliche Rechte an der emittierenden Gesellschaft vermitteln. Sie können in vielen Varianten modelliert werden. Sie können z.B. die Gestalt von
annehmen.
Für den Security-Token gibt es einige synonym verwendete Begriffe:
Je nach Ausgestaltung des ICOs werden unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Regulierung und der Prospektpflichten an das emittierende Unternehmen gestellt. Doch auch die steuerlichen Folgen hängen stark von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.
Diese Fragen beantwortet Steuerberater Jürgen Schwendemann im Video:
Security Token Offerings (STOs) haben Initial Coin Offerings (ICOs) inzwischen bei der Finanzierung von Unternehmensideen abgelöst. Grund hierfür sind nicht zuletzt zahlreiche Betrugsfälle bei der Emission eigener Kryptowährungen zur Kapitalbeschaffung. Stattdessen ist mit dem Security Token Offering eine ebenso simple wie seriöse Form der Unternehmensfinanzierung nunmehr die erste Wahl:
Generell kann gesagt werden, dass Security-Tokens üblicherweise beim emittierenden Unternehmen entweder Eigenkapital oder Fremdkapital darstellen. Als solches ist die Vereinnahmung der Mittel im Unternehmen meist nicht als Ertrag, sondern eben auf der Passivseite der Bilanz zu verbuchen. Genau das macht diese Tokens so attraktiv.
Wir haben die steuerlichen Auswirkung der drei Tokenarten (Currency-Token, Utility-Token und Security-Token) einmal im nachfolgenden Schaubild typisierend für ein ICO mit einem Volumen von 10 Mio. Euro dargestellt:
Körperschaft- steuer | Gewerbe- steuer ca. | Umsatz- steuer | Steuern gesamt | im Unternehmen verbleiben | |
ICO mit Currency-Token | 15 % | 15 % | 0 % | 30 % | 7.000.000 € |
ICO mit Utility-Token | 15 % | 15 % | 19 % | 49 % | 5.100.100 € |
ICO mit Security-Token | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 10.000.000 € |
Natürlich hat es einen Grund, warum die Vereinnahmung von 10 Mio. Euro im Fall von Security-Tokens steuerfrei bleibt: Im Ergebnis handelt es sich um Kapital der Investoren und ist insoweit mit
verbunden. Da aber je nach Ausgestaltung dieses Kapital über sehr lange Zeiträume zur Verfügung gestellt wird, ist es meist „wie eigenes Geld“ anzusehen, weshalb es auch in vielen Fällen als Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen wird.
Im Ergebnis sind daher eine ganze Reihe von Abwägungen bei der Ausgestaltung eines ICOs mit Security-Tokens zu treffen. Hierzu gehört neben der Überlegung, ob die Beteiligung am Liquidationserlös oder eine Kündigung erwünscht ist, eben auch die Frage, ob das emittierende Unternehmen die Mittel aufbringen kann und will, die für den notwendigen Beratungsaufwand in der frühen Phase entstehen.
Bei Security-Tokens ist die Investition in rechtssichere Beratungsleistung natürlicherweise höher als bei anderen Tokenarten, denn es müssen BaFin-Genehmigungen eingeholt werden, regulatorische Vorschriften erfüllt sowie Prospekte nach dem Wertpapierprospektgesetz erstellt und geprüft werden.
Wie vielschichtig die Möglichkeiten mit Security-Tokens sind, mag am Beispiel von Genussrechten am deutlichsten werden. Genussrechte sind ein nicht gesetzlich definierter Begriff für unterschiedliche Rechte am Unternehmen, z.B. Gewinnbeteiligungen, ohne gleichzeitig Gesellschafter zu sein.
Die Vereinbarungen können so gestaltet werden, dass die Investition der Genussrechtsinhaber als
vereinnahmt wird.
Unterschiede bestehen auch in der steuerlichen Behandlung der an die Investition anschließenden jährlichen Gewinnbeteiligungen der Genussrechtsinhaber: Diese können entweder abziehbare Betriebsausgaben im emittierenden Unternehmen sein, oder aber auch ggf. nicht abziehbare Betriebsausgaben darstellen.
Für Investoren in ICOs ist der Security-Token sicherlich die beste Wahl. Es ist ein Token mit echtem Investmentcharakter, der je nach Ausgestaltung meist Anteile am Gewinn oder Vermögen der Gesellschaft repräsentiert.
Security-Tokens sind beim Investor auch anders zu behandeln, als ein klassischer Currency-Token. Verkäufe von Security-Tokens werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Sie unterliegen üblicherweise der Abgeltungsteuer.
Security-Tokens werden in Zukunft weiter stark an Gewicht in der ICO-Szene gewinnen. Sie sind äußerst attraktiv hinsichtlich der Besteuerung, was den Nachteil hinsichtlich der höheren Investitionen im Beratungsaufwand mehr als wettmacht.
Sie planen ein ICO oder die Emission von Security-Tokens? WINHELLER begleitet Unternehmer durch alle Bereiche der Vertragsgestaltung, der Regulierung und der Besteuerung von Security-Tokens. Wir vertreten Sie kompetent gegenüber allen Aufsichtsbehörden. Unser Team begleitet eine Vielzahl an ICOs und unterstützt auch gern Ihr Vorhaben.
Ihre Berater zu allen Fragen rund um ICOs, Blockchain, kryptografische Währungen und die einschlägigen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen sind
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch unter 069 / 76 75 77 80. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.
22.12.2022 - Michael Rudolf Kissler