Security-Token: STO, Gestaltung, Besteuerung

Was sind Security-Token?

Security-Tokens sind Tokens, die in irgendeiner Form Gesellschaftsrechte oder ähnliche Rechte an der emittierenden Gesellschaft vermitteln. Sie können in vielen Varianten modelliert werden. Sie können z.B. die Gestalt von

annehmen.

Security-Token: ICO, Gestaltung, Besteuerung

Security-Token auch als Equity-Token bekannt

Für den Security-Token gibt es einige synonym verwendete Begriffe:

  • Die Bezeichnung als Equity-Token hebt die Behandlung als Eigenkapital in der Bilanz hervor,
  • der Begriff Debt-Token die Behandlung als Fremdkapital.  

Je nach Ausgestaltung des ICOs werden unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Regulierung und der Prospektpflichten an das emittierende Unternehmen gestellt. Doch auch die steuerlichen Folgen hängen stark von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.

Im Video: Vor- und Nachteile der Finanzierung mit Security-Token

Diese Fragen beantwortet Steuerberater Jürgen Schwendemann im Video:

  • Was ist ein Security-Token?
  • Was ist der Unterschied zwischen Payment-Token, Utility-Token und Security-Token?
  • Für welche Unternehmen eignen sich Security-Token?
  • Was sind die Vor- und Nachteile eines Security-Token?
  • Warum sind Security-Token steuerfrei?
  • Warum sind Security-Token auch für etablierte Unternehmen sehr interessant?
  • Wie werden sie reguliert?
  • Welche Prospektpflichten gibt es? 

Unternehmensfinanzierung durch Security Token Offerings (STO)

Security Token Offerings (STOs) haben Initial Coin Offerings (ICOs) inzwischen bei der Finanzierung von Unternehmensideen abgelöst. Grund hierfür sind nicht zuletzt zahlreiche Betrugsfälle bei der Emission eigener Kryptowährungen zur Kapitalbeschaffung. Stattdessen ist mit dem Security Token Offering eine ebenso simple wie seriöse Form der Unternehmensfinanzierung nunmehr die erste Wahl:

  • Bei einem STO wird eine „Security“, also ein Wertpapier, auf die Blockchain gebracht und an Anleger veräußert.
  • Nach einer Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es grundsätzlich möglich, alle Arten von Wertpapieren, aber auch von Vermögensanlagen als Security-Tokens auszugestalten. So können z.B. auch die sehr flexiblen Genussrechte als Security-Tokens auf die Blockchain gebracht werden. 
  • Werden Security-Tokens an Privatinvestoren vertrieben, benötigen Unternehmen einen Wertpapierprospekt, der durch die BaFin genehmigt werden muss.
  • Mit einem solchen Prospekt ist dann ein Vertrieb der Tokens innerhalb des gesamten Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) möglich.
  • Wer den Aufwand für einen solchen Prospekt scheut und nicht mehr als acht Millionen Euro an Kapital einsammeln möchte, kann auch ein sogenanntes Wertpapierinformationsblatt erstellen.
  • Dieses darf lediglich drei DIN A4 Seiten lang sein und ermöglicht den Vertrieb ausschließlich in Deutschland. Eine BaFin-Genehmigung ist auch hier erforderlich.

Security-Token steuerfrei für Unternehmen

Generell kann gesagt werden, dass Security-Tokens üblicherweise beim emittierenden Unternehmen entweder Eigenkapital oder Fremdkapital darstellen. Als solches ist die Vereinnahmung der Mittel im Unternehmen meist nicht als Ertrag, sondern eben auf der Passivseite der Bilanz zu verbuchen. Genau das macht diese Tokens so attraktiv.  

Wir haben die steuerlichen Auswirkung der drei Tokenarten (Currency-Token, Utility-Token und Security-Token) einmal im nachfolgenden Schaubild typisierend für ein ICO mit einem Volumen von 10 Mio. Euro dargestellt:


  Körperschaftsteuer Gewerbesteuer ca. Umsatzsteuer Steuern gesamt im Unternehmen verbleiben
ICO mit Currency-Token 15 % 15 % 0 % 30 % 7.000.000 €
ICO mit Utility-Token 15 % 15 % 19 % 49 % 5.100.100 €
ICO mit Security-Token 0 % 0 % 0 % 0 % 10.000.000 €

Aspekte der Wahl von Security-Tokens

Natürlich hat es einen Grund, warum die Vereinnahmung von 10 Mio. Euro im Fall von Security-Tokens steuerfrei bleibt: Im Ergebnis handelt es sich um Kapital der Investoren und ist insoweit mit

  • einer Rückzahlungsverpflichtung,
  • der Teilnahme am Liquidationserlös oder
  • einer Kündigungsmöglichkeit

verbunden. Da aber je nach Ausgestaltung dieses Kapital über sehr lange Zeiträume zur Verfügung gestellt wird, ist es meist „wie eigenes Geld“ anzusehen, weshalb es auch in vielen Fällen als Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen wird.

Im Ergebnis sind daher eine ganze Reihe von Abwägungen bei der Ausgestaltung eines ICOs mit Security-Tokens zu treffen. Hierzu gehört neben der Überlegung, ob die Beteiligung am Liquidationserlös oder eine Kündigung erwünscht ist, eben auch die Frage, ob das emittierende Unternehmen die Mittel aufbringen kann und will, die für den notwendigen Beratungsaufwand in der frühen Phase entstehen.

Bei Security-Tokens ist die Investition in rechtssichere Beratungsleistung natürlicherweise höher als bei anderen Tokenarten, denn es müssen BaFin-Genehmigungen eingeholt werden, regulatorische Vorschriften erfüllt sowie Prospekte nach dem Wertpapierprospektgesetz erstellt und geprüft werden.

Vielseitige Gestaltungen mit Security-Token möglich

Wie vielschichtig die Möglichkeiten mit Security-Tokens sind, mag am Beispiel von Genussrechten am deutlichsten werden. Genussrechte sind ein nicht gesetzlich definierter Begriff für unterschiedliche Rechte am Unternehmen, z.B. Gewinnbeteiligungen, ohne gleichzeitig Gesellschafter zu sein.

Die Vereinbarungen können so gestaltet werden, dass die Investition der Genussrechtsinhaber als

  • Eigenkapital (steuerfrei),
  • Fremdkapital (steuerfrei) oder als
  • Ertrag (steuerpflichtig)

vereinnahmt wird.

Unterschiede bestehen auch in der steuerlichen Behandlung der an die Investition anschließenden jährlichen Gewinnbeteiligungen der Genussrechtsinhaber: Diese können entweder abziehbare Betriebsausgaben im emittierenden Unternehmen sein, oder aber auch ggf. nicht abziehbare Betriebsausgaben darstellen.

Security-Token beim Investor

Für Investoren in ICOs ist der Security-Token sicherlich die beste Wahl. Es ist ein Token mit echtem Investmentcharakter, der je nach Ausgestaltung meist Anteile am Gewinn oder Vermögen der Gesellschaft repräsentiert.

Security-Tokens sind beim Investor auch anders zu behandeln, als ein klassischer Currency-Token. Verkäufe von Security-Tokens werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Sie unterliegen üblicherweise der Abgeltungsteuer.

WINHELLER berät rund um Security-Token

Security-Tokens werden in Zukunft weiter stark an Gewicht in der ICO-Szene gewinnen. Sie sind äußerst attraktiv hinsichtlich der Besteuerung, was den Nachteil hinsichtlich der höheren Investitionen im Beratungsaufwand mehr als wettmacht.

Sie planen ein ICO oder die Emission von Security-Tokens? WINHELLER begleitet Unternehmer durch alle Bereiche der Vertragsgestaltung, der Regulierung und der Besteuerung von Security-Tokens. Wir vertreten Sie kompetent gegenüber allen Aufsichtsbehörden. Unser Team begleitet eine Vielzahl an ICOs und unterstützt auch gern Ihr Vorhaben.

Ihre Ansprechpartner für Security-Token

Unsere Berater zu allen Fragen rund um ICOs, Blockchain, kryptografische Währungen und die einschlägigen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch unter 069 / 76 75 77 85 28. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.

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