Kanzlei für Immobilienkauf und Immobilienkaufverträge

Immobilienkauf und Immobilienkaufvertrag

Immobilienkauf durch Privatpersonen zur Eigennutzung

Ein heutzutage alltäglicher Immobilienkaufvertrag kann käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich gestaltet werden. Als Vertragspartner haben Sie letztendlich drei Optionen:

  • Sie lassen dem Notar oder dem Zufall die Wahl, welche Option zum Einsatz kommt.
  • Sie überlassen es der anderen Vertragspartei, den Vertragsinhalt zur Verfügung zu stellen.
  • Sie lassen sich beraten und bestimmen den Vertragsinhalt selbst mit.

Die Erfahrung zeigt: Nur wer sich anwaltlich beraten lässt, ist auf der sicheren Seite. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte für Immobilienrecht bei der Erstellung eines Immobilienkaufvertrags.

Beratung zu Risiken des Objektes und des Immobilienkaufvertrags

Immobilienkäufe sind in den letzten Jahren außerordentlich beliebt und die Preise sind in vielen Bereichen kräftig gestiegen. Besonders in den beliebten Großstadtregionen herrscht momentan ein ausgesprochen reger Verkäufermarkt.

Makler aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands berichten uns regelmäßig, dass der genannte Angebotspreis für eine Immobilie während den Besichtigungen oft überboten wird. Gerade dann sollten sich Kaufinteressenten zum gewählten Objekt und zum Inhalt des Kaufvertrages anwaltlich beraten lassen.

Die Bewerberzahl ist häufig groß und der Kaufinteressent möchte, dass er vom Verkäufer so wahrgenommen wird, dass der Verkaufsvorgang mit ihm erfolgreich realisiert und abgewickelt werden kann. Nichtsdestotrotz sollten alle Immobilienkäufer wissen, was auf sie zukommt und wo die rechtlichen Schwächen des Objekts und des Kaufvorhabens liegen könnten.

Unsere Experten für Immobilienrecht klären Sie als Käufer schnell und unaufgeregt über die Risiken des Objektes und des Kaufvertrages auf, beraten Sie individuell und schlagen bei Bedarf konfliktarme Lösungen vor.

Wichtige Regelungspunkte bei Immobilienkaufverträgen

Jeder Immobilienkaufvertrag unterscheidet sich. Je nach Objekt spielen unterschiedliche Regelungspunkte eine gesonderte Rolle. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Überblick der wichtigsten Aspekte geben:

Kauvertrag für Teilstück oder Bauparzelle

Beim Kauf eines unbebauten und unvermessenen Teilstücks bzw. einer Bauparzelle sind die wichtigsten Regelungspunkte:

  • Wie sicher ist die Planung für die Erschließung?
  • Wie hoch sind die Kosten, die der Verkäufer/Aufteiler an die Käufer weiterreichen will?
  • In welchem Umfang und in welcher Art ist eine Bebauung rechtlich (z.B. durch Bebauungsplan) vorgesehen?
  • Haftet der Verkäufer für die Machbarkeit der Bebauung?
  • Mit welchem Zeitplan schreitet die Erschließung voran und kann es dabei eventuell Hindernisse geben, die Einfluss auf Grundstücksteilung, Kaufpreiszahlung, Erteilung der Baugenehmigung und Start der Bebauung haben?

Kaufvertrag für unbebautes Grundstück

Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks sind die wichtigsten Prüfungspunkte, die es abzusichern gilt:

  • In welchem Umfang haftet der Verkäufer für die Bebaubarkeit ?
  • Wie geht die Erschließung vonstatten?

Kaufvertrag für Einfamilienhaus

Beim Kauf eines Einfamilienhauses ist häufig relevant:

  • Hat der Verkäufer Aussagen getroffen, auf die Sie sich verlassen können?
  • Sollen diese Aussagen verbindlich (quasi als Ausnahme zu der Grundregel, dass die Haftung überwiegend ausgeschlossen ist) festgehalten werden?
  • Welche Regelung wird zu Mängeln zwischen Besichtigung und Übergabe getroffen?
  • Wie ist mit Kosten für schon begonnene oder fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen umzugehen?
  • Wie ist die Haftung für Vorlasten oder Umweltrisiken verteilt?

Kaufvertrag für Eigentumswohnung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sind meist die Rechte des Einzelnen mit den Rechten der anderen und der Gemeinschaft verflochten. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Gibt es in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung Abweichungen vom Normalfall, die später unerwünschten Streit verursachen können?
  • Welche Klauseln sind eher günstig oder eher nachteilig?
  • Gibt es kostenrelevante Besonderheiten in den sonstigen Anlagen (Verteilung der Miteigentumsanteile, Einrichtungen in den Aufteilungsplänen, etc.)
  • Wenn die Räumlichkeit nachträglich ausgebaut wurde, liegt wirklich wohnungseigentumsrechtlich und baurechtlich eine Genehmigung für die geplante Nutzung vor?
  • Erstellt die WEG-Verwaltung korrekte Abrechnungen, Instandhaltungsplanungen, Rücklagenplanung und Beschlusssammlung?
  • Gibt es Streitpunkte und Kostenrisiken, die aus den Protokollen nicht ersichtlich sind?
  • Gibt es Streitpunkte und Kostenrisiken, die nur für erfahrene Berater sichtbar werden (z.B. Gestattung an einen Eigentümer, bei Bauarbeiten in das Gemeinschaftseigentum einzugreifen)?
  • Wozu berechtigen welche Sondernutzungsrechte genau?
  • Wer trägt in der Gemeinschaft welche Sonderkosten? Sind dabei Abweichungen möglich?

Ihr Anwalt für Immobilienrecht

Ihr Ansprechpartner zu Fragen des Immobilienkaufs und der Immobilienkaufverträge.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 85 22). Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Immobilienrecht unterstützen auch Sie!

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