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Ein heutzutage alltäglicher Immobilienkaufvertrag kann käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich gestaltet werden. Als Vertragspartner haben Sie letztendlich drei Optionen:
Die Erfahrung zeigt: Nur wer sich anwaltlich beraten lässt, ist auf der sicheren Seite. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte für Immobilienrecht bei der Erstellung eines Immobilienkaufvertrags.
Immobilienkäufe sind in den letzten Jahren außerordentlich beliebt und die Preise sind in vielen Bereichen kräftig gestiegen. Besonders in den beliebten Großstadtregionen herrscht momentan ein ausgesprochen reger Verkäufermarkt.
Makler aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands berichten uns regelmäßig, dass der genannte Angebotspreis für eine Immobilie während den Besichtigungen oft überboten wird. Gerade dann sollten sich Kaufinteressenten zum gewählten Objekt und zum Inhalt des Kaufvertrages anwaltlich beraten lassen.
Die Bewerberzahl ist häufig groß und der Kaufinteressent möchte, dass er vom Verkäufer so wahrgenommen wird, dass der Verkaufsvorgang mit ihm erfolgreich realisiert und abgewickelt werden kann. Nichtsdestotrotz sollten alle Immobilienkäufer wissen, was auf sie zukommt und wo die rechtlichen Schwächen des Objekts und des Kaufvorhabens liegen könnten.
Unsere Experten für Immobilienrecht klären Sie als Käufer schnell und unaufgeregt über die Risiken des Objektesund des Kaufvertrages auf, beraten Sie individuell und schlagen bei Bedarf konfliktarme Lösungen vor.
Jeder Immobilienkaufvertrag unterscheidet sich. Je nach Objekt spielen unterschiedliche Regelungspunkte eine gesonderte Rolle. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Überblick der wichtigsten Aspekte geben:
Beim Kauf eines unbebauten und unvermessenen Teilstücks bzw. einer Bauparzelle sind die wichtigsten Regelungspunkte:
Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks sind die wichtigsten Prüfungspunkte, die es abzusichern gilt:
Beim Kauf eines Einfamilienhauses ist häufig relevant:
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sind meist die Rechte des Einzelnen mit den Rechten der anderen und der Gemeinschaft verflochten. Die wichtigsten Punkte sind:
Ihr Ansprechpartner zu Fragen des Immobilienkaufs und der Immobilienkaufverträge ist Rechtsanwalt Boris Piekarek. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80). Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Immobilienrecht unterstützen auch Sie!
04.11.2022 - Boris Piekarek