Sanierungsvorschriften, energetische Sanierung & Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Regelwerk für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien in Deutschland. Es legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest und beeinflusst somit direkt die Sanierungsstrategie von Immobilienbesitzern. In jüngster Zeit gab es jedoch juristische Auseinandersetzungen bezüglich des Gesetzgebungsverfahrens.
GEG seit 2024 in Kraft
Das Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 01.01.2024 in Kraft. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 05.07.2023 das Gesetzgebungsverfahren vorübergehend gestoppt, weil der Bundestag nicht wie geplant in der Sitzungswoche bis zum 07.07. abschließend beraten durfte (Az. 2 BvE 4/23). Dabei ging es jedoch nur um das Verfahren, nicht um die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Eine Entscheidung, die das GEG insgesamt für verfassungswidrig erklärt oder aufgehoben hätte, gibt es bislang nicht.
Relevante Vorschriften für Immobilienbesitzer
Für Eigentümer von Bestandsimmobilien sind insbesondere folgende Regelungen des GEG von Bedeutung:
- Anforderungen an die Anlagentechnik (§ 10):
Hier wird festgelegt, dass bei wesentlichen Renovierungen die Anlagentechnik, wie Heizungen, auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden muss. - Nachweis der Energieeffizienz (§ 26):
Eigentümer sind verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen, der die Energieeffizienz des Gebäudes dokumentiert.
- Anforderungen an Neubauten (§ 27):
Für Neubauten gelten strenge Anforderungen an die Energieeffizienz, die über die Anforderungen für Bestandsgebäude hinausgehen.
Bußgelder bei fehlenden Nachweisen
Die Anforderungen des GEG wirken sich direkt auf die Planung, Finanzierung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen aus. Wer eine Modernisierung plant, muss nicht nur die aktuellen technischen Standards einhalten, sondern auch mit zusätzlichen Kosten rechnen, die durch den Austausch veralteter Anlagen oder die energetische Ertüchtigung entstehen können.
Darüber hinaus spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle – bei Verstößen gegen die Nachweispflicht drohen Bußgelder. Eigentümer profitieren jedoch gelegentlich von staatlichen Förderprogrammen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Eine frühzeitige Beratung durch auf das GEG spezialisierte Rechtsanwälte kann helfen, unerwartete Kosten und rechtliche Risiken zu vermeiden und gleichzeitig Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Gern stehen wir Ihnen zur Seite!
WINHELLER berät rund um das Gebäudeenergiegesetz
Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht unterstützen Eigentümer umfassend bei allen Fragen rund um das GEG. Sie prüfen geplante Sanierungsmaßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit und sorgen dafür, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen korrekt umgesetzt werden.
Darüber hinaus
- beraten sie zu staatlichen Fördermöglichkeiten,
- begleiten bei der Antragstellung und
- stellen sicher, dass Fristen sowie Nachweispflichten eingehalten werden, um Bußgelder zu vermeiden.
Im Falle von Auseinandersetzungen mit Behörden oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des GEG vertreten unsere Rechtsanwälte Ihre Interessen und sorgen für eine rechtssichere Klärung.
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