Anwalt zum digitalen Euro

Digitaler Euro: Funktion, Ausgabe, Beratung

Anwälte beraten bundesweit zum digitalen Euro

Die Europäische Zentralbank prüft derzeit zusammen mit den nationalen Zentralbanken des Euroraums die Einführung eines digitalen Euro. Sie reagiert damit auf die steigende Nachfrage nach schnellen und sicheren digitalen Bezahlmöglichkeiten.

Was ist der Unterschied zwischen digitalem Euro und Bargeld?

Der digitale Euro soll genauso sicher, einfach und günstig zu verwenden sein wie das heutige Bargeld. Für Zahlungsempfänger wie Händler und Unternehmen wäre damit eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Zahlungen von Kunden zu erhalten. Zudem kann ein digitaler Euro auch erweiterte Funktionalitäten wie automatisierte Zahlungsfunktionen oder die Nutzung einer Form von digitaler Identität bieten. Bargeld hat diese Funktion nicht.

Beratung digitaler Euro

Wie wird der digitale Euro ausgegeben?

Die Ausgabe des digitalen Euro soll auf einem einheitlichen Verfahren und Regelungen, dem sog. Scheme beruhen. Dabei sollen beaufsichtigte Institute bei der Ausgabe und ggfs. der Verwahrung des digitalen Euro einbezogen werden. Bezogen auf den Zahlungsverkehr ist dies mit einer Reihe von formalen, standardisierten und einheitlichen Regeln verbunden, die es ermöglichen, dass Intermediäre elektronische Geldtransfers zwischen Endnutzern durchführen und Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger elektronische Zahlungsinstrumente nutzen bzw. annehmen können.

Ab wann gibt es den digitalen Euro?

Ob und wann ein digitaler Euro ausgegeben wird, entscheidet die EU mit ihren Mitgliedstaaten. Nach bisherigen Angaben könnte ein digitaler Euro frühestens 2026 kommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die Pläne für die Einführung des digitalen Euro noch ändern könnnen.

Unsere Beratungsleistungen zum digitalen Euro

Wir beraten Institute und Unternehmen umfassend zu allen auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro.

Wir prüfen, ob für Sie die Notwendigkeit besteht, das Geschäftsmodell anzupassen und ob Sie Ihre Zahlungsabwicklung vereinfachen und kostengünstiger gestalten können. Insbesondere für den Onlinehandel dürften sich hier Erleichterungen und interessante Perspektiven ergeben.

Wir unterstützen Sie als beaufsichtigtes Institut bei allen relevanten Fragen hinsichtlich des zugrunde liegenden Regelwerks (Scheme), insbesondere bezogen auf die

  • Anforderungen an beaufsichtigte Intermediäre, 
  • Mindeststandards für die Nutzererfahrung,
  • Zulassungskriterien,
  • Verpflichtungen der Teilnehmer,
  • technischen Anforderungen und Standards,
  • Anforderungen an das Risikomanagement,
  • Governance.

Ihr Anwalt für den digitalen Euro

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen bei der Vorbereitung und der Implementierung des digitalen Euro. Unsere Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 28). Sprechen Sie uns an, Wir unterstützen Sie gerne.

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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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