Steuerberater für die Buchführung im Verein

Buchführung im Verein

Erfahrene Steuerberater unterstützen Vereine bei der Buchhaltung

Grundlegende Aufgabe in der Buchführung ist es, Geschäftsfälle systematisch zu erfassen und anhand dieser Dokumentation gesetzliche und satzungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie zeitgleich den Vereinsorganen aktuell Auskunft über die wirtschaftliche Lage des Vereins zu geben. Die Buchführung nimmt damit einen wichtigen Platz in der Arbeit von Vereinen ein.

Buchführung im Verein

Müssen Vereine Buch führen?

Ja, aus vielerlei Gründen müssen Vereine in Deutschland eine ordentliche Buchhaltung durchführen.

1. Vereinsrechtliche Anforderungen

Die Organe eines Vereins (Vorstand) sind der Mitgliederversammlung gegenüber gem. § 27 Abs. 3 i.V.m. §§ 666, 259 und 260 BGB verpflichtet, durch eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie ein Bestandsverzeichnis (Anlageverzeichnis) Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. Eine bestimmte Gewinnermittlungsart ist im Vereinsrecht nicht normiert.

2. Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen

Die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung müssen den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderung an die tatsächliche Geschäftsführung gem. § 63 AO zur ausschließlichen und unmittelbaren Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke entspricht der Verein durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben. 

3. Steuerrechtliche Anforderungen

Gemäß §§ 140 ff. Abgabenordnung (AO) sind Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen, sodass der Zweck, den sie für die Besteuerung erfüllen sollen, erreicht werden kann.

4. Steuer- und handelsrechtliche Anforderungen

Bei Überschreitung bestimmter Umsatz- und Gewinngrößen ist der Verein zur Bilanzierung verpflichtet.

Ein Zweckbetrieb kann unter bestimmten Umständen zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sein. Die ist der Fall, wenn er sich in Art und Umfang wie ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb darstellt und bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Sofern der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins einen Umsatz von mehr als 600.000 Euro im Jahr oder einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro im Jahr erzielt, ist der Verein nach § 140 AO i.V.m. § 238 Handelsgesetzbuch (HGB) zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
 

5. Satzungsrechtliche Vorgaben

In der Praxis finden sich in der Satzung der Vereine häufig auch Regelungen zur anzuwendenden Gewinnermittlungsart.

Vorteile einer Qualitätsbuchführung

Eine Qualitätsbuchhaltung bietet zahlreiche Vorteile für Vereine und ihre Organe:

1. Effiziente Verwaltung

Mit einer strukturierten Buchführung können Verwaltungsaufgaben effizienter und schneller erledigt werden. Dies spart Zeit und Ressourcen.

2. Bessere Entscheidungsfindung

Durch klare und aktuelle Finanzdaten können fundierte Entscheidungen getroffen werden, die zum langfristigen Erfolg des Vereins beitragen.

3. Rechts- und Steuersicherheit

Eine ordnungsgemäße Buchführung minimiert das Risiko von rechtlichen und steuerlichen Problemen. Der Verein ist stets vorbereitet auf Prüfungen durch Finanzbehörden oder andere Institutionen.

4. Vertrauen und Glaubwürdigkeit

Eine transparente und gut geführte Buchhaltung stärkt das Vertrauen der Mitglieder, Sponsoren und Unterstützer in den Verein. Dies kann zu einer stärkeren Bindung und einer höheren Bereitschaft zur Unterstützung führen.

Unsere Beratungsleistungen zur Buchhaltung in gemeinnützigen Vereinen

Um den hohen Anforderungen an die Vereinsbuchführung gerecht zu werden, bieten wir umfassende Beratungsleistungen für Vereine an. Unsere Experten unterstützen Sie bei

  • Einrichtung der Finanzbuchhaltung auf dem DATEV-Standardkontenrahmen: Wir helfen Ihnen, eine effiziente und leicht verständliche Buchhaltungsstruktur aufzubauen, die auf die Bedürfnisse Ihres Vereins zugeschnitten ist.
     
  • Kontenrahmenwechsel: Wir begleiten Sie bei der anstehenden Umstellung auf den aktuellen DATEV-Standardkontenrahmen SKR 42 für gemeinnützige Vereine und bei der Zuordnung Ihrer Sach- und der Erlöskonten in die vier Sphären der Gemeinnützigkeit (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).
     
  • Fortlaufende Finanzbuchführung: Wir erfassen und verbuchen regelmäßig Ihre finanziellen Transaktionen. So behalten Sie stets den Überblick über Ihre Finanzen.
     
  • Automatisierter Belegabruf und revisionssichere digitale Belegarchivierung: Wir helfen Ihnen, Ihre Belege automatisiert von Rechnungsportalen abzurufen und anschließend revisionssicher digital zu archivieren. Wir arbeiten mit Ihnen auf der Grundlage eines durchgängig medienbruchfreien Belegaustauschs, der wiederum Grundlage für das digitale Belegbuchen mit am Buchungssatz verknüpften Belegbildern ist. 
     
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und ZM-Meldungen: Wir erstellen aus der laufenden Finanzbuchführung Ihre monatlichen bzw. quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen und sofern erforderlich Ihre zusammenfassenden Meldungen innerhalb der EU.
     
  • Prozessoptimierung: Wir optimieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Prozesse durch die Einführung des elektronischen Buchens von Bank- und Paypalumsätzen, digitales Belegbuchen, digitale Freigabe- und Zahlungsprozesse sowie das Mahnwesen.
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen: Wir stellen Ihnen unterjährig aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Steuerung Ihres Vereins bereit.
     
  • Kostenrechnung: Wir erstellen eine Kostenrechnung, die es Ihnen erlaubt, einzelne Kostenbereiche im Verein zu analysieren. Die Kostenrechnung zeigt auf, wo die Schwachstellen und Kostentreiber in Ihrem Verein liegen. Dadurch wird transparent, mit welchen Angeboten der Verein Überschüsse erzielt.
     
  • Controllingreport (Excel) oder Controllingreport Comfort (Browser): Wir können Ihnen anhand der Werte der Finanzbuchführung unterjährige Analysen über die wirtschaftliche Entwicklung des Vereins mittels Kennzahlen, Trends, Schwellenwerte und Grafiken bereitstellen.
     
  • Laufende Steuerberatung: Aufgrund der engen Verzahnung der Finanzbuchführung mit unseren Steuerexperten stehen wir Ihnen bereits unterjährig zur Seite, um steuerlich virulente Themen zu identifizieren und diese kurzfristig zu klären, damit Ihnen eine erfolgreiche Vereinsführung gelingt.
     
  • Jahresabschlüsse und steuerliche Deklaration: Wir erstellen aufbauend auf einer Qualitätsbuchhaltung die Jahresabschlüsse und Berichte des Vereins sowie zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten die Steuererklärungen.

Ihre Steuerberater für die Buchführung im Verein

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Beratungsleistungen zur Buchhaltung für Vereine zu erfahren. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Vereinsfinanzen in besten Händen sind.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 21).

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