Unternehmensnachfolge | Betriebsnachfolge

Unternehmensnachfolge

Lebzeitige Unternehmensnachfolge, Familiengesellschaft und Management-Buy-Out

Unternehmen wollen nicht nur aufgebaut, gelenkt und auf Wachstumskurs gehalten werden. Wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung ist auch die planvolle Weitergabe des Unternehmens oder Geschäftsanteils an nachfolgende Generationen.

Rechtsberatung zur Unternehmensnachfolge

Finanzielle Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge

Ziel der Nachfolgegestaltung muss dabei immer sein, das Unternehmen finanzstark und wettbewerbsfähig auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Das setzt mindestens voraus, dass ein funktionsfähiges Management übernimmt, endet dort aber nicht.

Der Generationswechsel kann für das Unternehmen eine finanzielle Herausforderung werden:

  • Ausgleichsansprüche weichender Erben und enterbter Familienangehöriger,
  • güterrechtliche Ausgleichsansprüche und
  • steuerliche Verpflichtungen

können die Finanzkraft des Unternehmens strapazieren.

Gleichzeitig kann es sich langfristig oft lohnen, die Gruppe der Anteilseigner überschaubar zu halten. Eine weit zersplitterte Gesellschafterstruktur macht das Unternehmen nicht nur schwerfällig im Entscheidungsfindungsprozess. Je weiter die Gesellschafter emotional von den Geschicken des Unternehmens entfernt sind, desto größer ist oft das Interesse an Gewinnausschüttungen, die das Unternehmen finanziell stark belasten können.

Ob Familienunternehmen oder Konzern-Holding: Jeder Unternehmer hat andere Interessen, wie sein Unternehmen am besten auf die nächste Generation übertragen wird. Unabhängig davon, welche Motive im Einzelfall im Vordergrund stehen, lässt sich viel davon durch eine sorgfältige und vorausschauende Planung verwirklichen. Dafür können sich u.a. Stiftungslösungen anbieten. Es gibt jedoch eine Reihe weiterer Gestaltungsmöglichkeiten. Dies sind die drei bekanntesten:

1. Lebzeitige Unternehmensnachfolge

Unternehmen können bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Rechtstechnisch ist das eine Schenkung oder eine Veräußerung des Geschäftsanteils. Möglich ist auch eine Kapitalerhöhung, an der sich der Unternehmensnachfolger beteiligt und so als neuer und zusätzlicher Gesellschafter aufgenommen wird.

Wichtig hierbei aus Sicht des Erblassers/Gesellschafters: Der Gesellschaftsvertrag muss ihn zur Veräußerung oder Schenkung an seinen Nachfolger oder zur Durchführung der Kapitalerhöhung berechtigen. Die Mitgesellschafter dürfen die Weitergabe des Anteils nicht verhindern können. Der Gesellschaftsvertrag ist entsprechend zu formulieren oder anzupassen. Nicht minder wichtig ist dem Erblasser/Gesellschafter, die Übergabe des Unternehmens nicht verfrüht in Stein zu meißeln. Bei der Gestaltung sollte daher berücksichtigt werden, dass auf veränderte Umstände noch reagiert werden kann. Steuerlich ist die lebzeitige Unternehmensnachfolge interessant, wenn die Erbschaftsteuer im Ergebnis zu einer höheren Belastung als die Schenkungsteuer führen würde.

2. Familiengesellschaft

Mit dem Begriff Familiengesellschaft ist keine bestimmte Rechtsform gemeint. Darunter fallen vielmehr Gesellschaften (unabhängig von der Rechtsform), die von einer Familie beherrscht werden. Familiengesellschaften können in verschiedensten Rechtsformen auftreten. Denkbar ist eine Familiengesellschaft in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (oft als GmbH, seltener als AG) ebenso wie in der Rechtsform der Personengesellschaft (OHG oder GmbH & Co. KG) oder auch als Genossenschaft. Die innere Verfassung der Kapital- oder Personengesellschaft lässt zudem einiges an Gestaltungsspielraum zu.

Über eine Familiengesellschaft oder Familienholding lassen sich Unternehmen/Anteile an Unternehmen oder Immobilien deshalb oft recht flexibel weitergeben. Familiengesellschaften werden als Vehikel zur Nachfolge oft gewählt, wenn der Nachfolger sukzessive in die Nachfolge hineinwachsen soll. Außerdem lässt sich darüber oft eine interessengerechte Partizipation der Familienmitglieder erreichen.

3. Management-Buy-Out

Nicht in jeder Familie gibt es einen geeigneten Erben, der die Führung des Unternehmens übernehmen kann. Wenn das Unternehmen dennoch als solches erhalten bleiben soll, kann ein Management-Buy-Out eine Alternative sein. Management-Buy-Out ist der Erwerb des Unternehmens durch die Geschäftsführung oder durch leitende Angestellte. Klarer Vorteil hierbei: Die Käufer/Geschäftsführer kennen Markt und Unternehmen. Größte Hürde für ein Management-Buy-Out ist oft, dass die Käufer/Geschäftsführer die Finanzierung des Kaufpreises sicherstellen. In der Regel ist dafür nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden. Die Finanzierung wird daher über externe Geldgeber sichergestellt. Dazu kommen neben Banken und Private-Equity-Unternehmen insbesondere auch die bisherigen Eigner des Unternehmens in Betracht. Als Alternative kann das Unternehmen auch in die Hände der Mitarbeiter gegeben werden – etwa durch Gründung einer Holding-Genossenschaft.

Ihr Anwalt für die Unternehmensnachfolge

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