Anwalt Arbeitsstrafrecht

Arbeitsstrafrecht

Rechtsanwälte für Arbeitsstrafrecht beraten bundesweit

Die moderne Arbeitswelt ist vielseitig. Die strafrechtlichen Risiken ebenfalls. Insbesondere die Ermittlungen und Durchsuchungen durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) häufen sich. Arbeitsstrafrecht ist ein Schnittstellengebiet. Kenntnisse im Strafrecht, im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und sonstigem Wirtschaftsrecht sind hier gefragt. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsstrafrecht stehen Ihnen daher kompetent zur Verfügung.

Kanzlei für Arbeitsstrafrecht

Unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsstrafrecht

Wir beraten u.a. zu folgenden Vorwürfen: 

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Unzulässige Beschäftigung von Ausländern
  • Schwarzarbeit
  • Erschleichen von Sozialleistungen
  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmerentsendung
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, z.B. Unterschreitung des gesetzliches Mindestlohns
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz
  • Subventionsbetrug durch unrichtige Beantragung von Kurzarbeitergeld, insbesondere während der Coronapandemie

Besonders betroffen von Vorwürfen im Bereich Arbeitsstrafrecht sind dabei

  • Bauunternehmen, 
  • die Gastronomie, 
  • die Landwirtschaft, 
  • Anbieter medizinischer Versorgungen, 
  • Pflegeeinrichtungen und  
  • Unternehmen aus der IT-Branche.

Vermeidung von Straftaten und arbeitsrechtliche Compliance

Das deutsche Arbeitsrecht stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen. Ein Compliance-Management-System kann dazu beitragen, die Geschäftsleitung vor persönlichen straf- und bußgeldrechtlichen Folgen zu schützen. Gerade in Branchen mit

  • einem starken Wechsel an Mitarbeitenden,
  • hoher Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften und 
  • dem Einsatz von Freelancern 

sind arbeitsrechtliche Risiken zu identifizieren und ständig zu überwachen.

Umgang mit intern aufgedeckten Fehlern

Selbst wenn bei einer internen Prüfung Fehler aufgedeckt wurden, sind diese unter Umständen noch korrigierbar. Das Gesetz sieht hierzu teilweise die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige vor. Vor einer solchen muss allerdings eine detaillierte Überprüfung zu arbeits-, sozial-, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken erfolgen, um zu verhindern, dass ein Dominoeffekt entsteht. 

Auch bei anderen arbeits(straf)rechtlichen Problemen kann es sich trotz Fehlens der Selbstanzeigemöglichkeit anbieten, auf die Behörden zuzugehen und den Sachverhalt geordnet, analysiert und aufbereitet mitzuteilen. Im besten Fall können strafrechtliche Risiken vollständig verhindert, zumindest aber ganz erheblich abgeschwächt werden.

Wir helfen bei Durchsuchung und Zeugenvernehmung

Kommt es zur Durchsuchung oder Prüfung von Geschäftsunterlagen, kann die Anwesenheit eines spezialisierten anwaltlichen Verteidigers dafür sorgen, die Ermittlungsmaßnahme so wenig eingriffsintensiv wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig kann ein Anwalt für Arbeitsstrafrecht Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und deren Grenzen abstecken. Ähnliches gilt für die Vernehmung der Mitarbeitenden und leitenden Angestellten. Hierbei besteht insbesondere die Gefahr, dass sich der als Zeuge Vernommene selbst belastet und mit strafrechtlicher Verfolgung konfrontiert wird.

Oft mehrere Strafverfahren im Arbeitsstrafrecht

Aufgrund der Verzahnung von Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Strafrecht sind hier fast immer mehrere Verfahren gleichzeitig zu führen. Ein ständiger Austausch mit dem Zoll, der Bundesagentur für Arbeit, weiteren Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt, der Polizei und Staatsanwaltschaft ist notwendig. Dabei sind für jedes dieser Verfahren eigene rechtliche Spielregeln und die unterschiedlichen Zuständigkeiten zu beachten. Für die Betroffenen ist dies sehr zeitintensiv und bindet Ressourcen.

Ihr Anwalt für Arbeitsstrafrecht

Durch eine enge Zusammenarbeit unserer Berater aus dem Arbeits-, Steuer- und Strafrecht können wir unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen des Arbeitsstrafrechts vertreten, sei es gegenüber Zoll, Staatsanwaltschaft, Finanzamt oder vor Gericht. Dabei behalten wir Ihre Interessen und Risiken ganzheitlich im Blick und können sämtliche Verfahren aus einer Hand führen. Sie erreichen uns am einfachsten über info@winheller.com oder 069 / 76 75 77 80. Kommen Sie jederzeit mir Ihren Fragen auf uns zu!

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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