Abrechnungsbetrug Anwalt

Abrechnungsbetrug | Anwaltliche Beratung und Verteidigung

Strafen beim Betrug des medizinischen Abrechnungssystems

Das medizinische Abrechnungssystem betrifft vor allem 

  • Krankenhäuser, 
  • medizinische Versorgungszentren, 
  • Ärzte, 
  • Zahnärzte, 
  • Physiotherapeuten und 
  • Apotheker.

Bei der Abrechnung von medizinischen Leistungen sind Vorschriften der Sozialgesetzbücher, der Bundesmantelverträge und der Gebührenordnungen zu wahren. Neu hinzugekommen sind die Regelungen der Corona-Testverordnung und der Corona-Impfverordnungen.

Beratung bei Abrechnungsbetrug

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Aufgrund der hohen Komplexität und Anfälligkeit dieses Systems sind Fehler bei der Abrechnung keine Seltenheit. Schnell steht der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs im Raum. Unregelmäßigkeiten melden die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen häufig an die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Es drohen 

  • Durchsuchungen, 
  • Beschlagnahmen, 
  • Vermögensarreste und 
  • schließlich die Anklage wegen Betrugs vor dem Amts- oder sogar Landgericht.

Folgen eines Abrechnungsbetrugs: Approbationsverlust

Kommt es zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung, drohen einem Mediziner, neben den allgemeinen strafrechtlichen Konsequenzen einer Freiheits- oder Geldstrafe, erhebliche berufsrechtliche Konsequenzen – bis hin zum Widerruf der Approbation und einem Berufsverbot. Diese für Mediziner existenzgefährdende Nebenfolge steht sogar dann im Raum, wenn das Strafverfahren letztendlich eingestellt wird.

Nach § 263 StGB droht bei einer gerichtlichen Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs mindestens eine Geldstrafe, je nach Schwere des Vorwurfs sogar eine Bewährungsstrafe bis maximal zwei Jahre oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Sprechen viele Indizien für eine Gewerbsmäßigkeit drohen sogar bis zu zehn Jahren Haft.

Betrug mit Coronatestzentren und Coronaimpfzentren

Besonders streng gehen die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht von Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Coronatestzentren bzw. Coronaimpfzentren vor. Dabei stehen oftmals hohe Schadensummen im Raum. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betroffenen oftmals vor, keine oder nur einen Bruchteil der abgerechneten Testungen bzw. Impfungen durchgeführt zu haben.

Was passiert bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug?

Bei Tatverdacht werden meist die Wohn- und Bürogebäude der Betreiber durchsucht, sämtliche Unterlagen und Arbeitsmittel beschlagnahmt und Mitarbeiter verhört. Bereits in dieser frühen Phase der Ermittlungen drohen Untersuchungshaft und Vermögensarreste. 

Beim Vermögensarrest werden sämtliche Bankkonten (Privat- und Geschäftskonten), sowie sonstige Vermögensgegenstände (Wertgegenstände, Autos, etc.) gepfändet und Grundstücke mit Zwangshypotheken belastet. Allein diese vorläufigen Sicherungsmaßnahmen sind für die Betroffenen regelmäßig eine wirtschaftliche Katastrophe. Es ist in diesen Fällen dringend angezeigt, gegen diese Maßnahmen vorzugehen.

Unsere Beratungsleistungen zum Thema Abrechnungsbetrug

Unsere auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte verteidigen in sämtlichen Verfahrensstadien von der Durchsuchung bis hin zu einem etwaigen Gerichtsverfahren. Unsere ersten Ziele sind es dabei, eine Untersuchungshaft abzuwenden und etwaige Vermögensarreste zu beseitigen oder jedenfalls derart zu steuern, dass das Unternehmen bzw. die Privatperson wirtschaftlich handlungsfähig bleibt. In der Vergangenheit ist es unseren Beratern gelungen, Zwangsmaßnahmen abzuwenden und wesentliche Teile des eingefrorenen Vermögens wieder freizubekommen.

Es ist unser Anspruch, schon im Ermittlungsverfahren eine Erledigung der Sache zu erzielen und ein Gerichtsverfahren von vornherein zu vermeiden. Dabei behalten wir über die strafrechtliche Problematik auch die Gefahr des Approbationsverlustes und die wirtschaftliche Lage unserer Mandanten im Fokus.

Ihr Anwalt bei Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs

Unsere erfahrenen Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht unterstützen Sie bei behördlichen Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs. Kommen Sie daher jederzeit auf uns zu! Sie erreichen uns am einfachsten über info@winheller.com oder 069 / 76 75 77 80.

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