Kanzlei für Bauabzugsteuer

Bauabzugsteuer: Ermittlungen und Strafverfahren

Was ist die Bauabzugsteuer?

Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes – also eine Leistung an Gewerbetreibende oder Freiberufler – oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (= Bauabzugsteuer) und an das Finanzamt abzuführen (§ 48 EStG).

Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Bauunternehmer dem Leistungsempfänger, also dem Auftraggeber, eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.

Die Bauabzugsteuer sollte nicht mit dem Abzug des Umsatzsteuerbetrags verwechselt werden.

Bauabzugsteuer: Anwalt berät zu Ermittlungen und Strafverfahren

Wozu dient die Bauabzugsteuer?

Mit der Bauabzugsteuer will der Gesetzgeber Schwarzarbeit eindämmen und das Steueraufkommen sichern.

Welche Strafen drohen bei Fehlern mit der Bauabzugsteuer?

Die Nichtabführung der Bauabzugsteuer stellt eine Steuerhinterziehung dar, wenn dies vorsätzlichgeschehen ist. Damit drohen nicht nur eine Nachversteuerung der letzten zehn Jahre und zusätzliche Säumniszuschläge und Zinsen, sondern auch eine langjährige Freiheitsstrafe.

Der Vorsatz wird unseres Erachtens manchmal vorschnell von den Finanzämtern bejaht, was nicht nur zu einer längeren Festsetzungsverjährungsfrist führt, sondern auch zu einem Strafverfahren. Aber selbst ein fahrlässiger Verstoß kann ein Bußgeld zur Folge haben.

Was können Bauunternehmer tun?

Hat das Finanzamt noch kein Strafverfahren eingeleitet, kann man sich an einen Steuerberater werden, der sich mit dem Bauabzugsteuerverfahren auskennt. Spätestens aber, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder man mit der Einleitung eines solchen rechnet, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, der eine Verteidigungsstrategie ausarbeitet.

In manchen Fällen ist sogar noch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige möglich. Die Voraussetzungen sind jedoch gründlich zu prüfen, damit man dem Finanzamt nicht noch Belastendes liefert.

Unsere Leistungen rund um die Bauabzugsteuer

Sollten Sie Betroffene/r in einem Straf- oder Steuerverfahren wegen Hinterziehung der Bauabzugsteuer sein, können wir Sie umfassend bei den Verfahren begleiten und verteidigen.

Wir können 

  • für Sie prüfen, ob die Forderungen des Finanzamts berechtigt sind und ob ein Verstoß vorliegt,
  • an einer eventuellen Hausdurchsuchung teilnehmen und deren Rechtmäßigkeit prüfen, falls eine solche stattfinden sollte,
  • die Strafverteidigung übernehmen,
  • für Sie mit den Behörden korrespondieren und Anträge stellen,
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung sowie Einsprüche erstellen und einlegen,
  • Sie auch – falls wir es nicht vermeiden können –vor Gericht vertreten,
  • Sie beraten, wie Sie sich in Zukunft verhalten sollen, um nicht erneut Probleme zu bekommen,
  • prüfen, ob Sie Ihren Steuerberater in Haftung nehmen können, wenn er nicht oder nicht richtig beraten hat,
  • Sie vorbeugend beraten, falls Sie gar nicht erst in eine missliche Lage kommen möchten.

Wir stimmen unsere gesamte Tätigkeit mit Ihnen ab und beraten Sie nicht nur, welche Handlungsoptionen Sie haben, sondern besprechen mit Ihnen vorher, welche Kosten auf Sie zukommen, damit Sie die Kostenkontrolle behalten.

Uns ist bewusst, dass existenzbedrohende Lagen eine große psychische Belastung darstellen. Wir sind daher bereit, uns für Sie mit aller Kraft einzusetzen, damit die Verfahren – sofern dies taktisch sinnvoll ist – möglichst schnell beendet werden und Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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Ihr Anwalt zu Themen der Bauabzugsteuer

Gegen Sie laufen Ermittlungen oder bereits ein Strafverfahren wegen Hinterziehung der Bauabzugsteuer? Unser Experte hilft Ihnen gerne weiter!

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder per Telefon (069 76 75 77 80).