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Bei einer Durchsuchung suchen die Ermittlungsbeamten zielgerichtet nach Beweismitteln, die der Inhaber von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will. Ein Anfangsverdacht ist für eine Durchsuchungsanordnung bereits ausreichend. Es müssen somit tatsächliche Anhaltspunkte – noch keine Beweise! – dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen oder versucht worden ist. Die Durchsuchung muss auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses stattfinden. Nur in Ausnahmefällen kann „bei Gefahr im Verzug“ eine Durchsuchung auch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beginnen.
Durchsuchungen dienen grundsätzlich dazu, Beweismittel in den Geschäftsräumen sowie Wohnungen der Beschuldigten aufzufinden, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Durchsucht werden in der Regel auch
die zu diesem Zweck im Rahmen der Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden, damit sie in den Räumen der Ermittlungsbehörden gesichert werden.
Grundsätzlich dürfen Polizeibeamte, Beamte des Finanzamts sowie Beamte des Zolls durchsuchen. Die Beamten müssen sich dabei ausweisen.
Nicht nur Beschuldigte können von Durchsuchungen betroffen sein. Auch dritte Personen können infrage kommen, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass Beweismittel sich in den zu durchsuchenden Räumen befinden. Im Grunde kann daher grundsätzlich jeder von einer Hausdurchsuchung betroffen sein.
Bei einer Durchsuchung haben Betroffene das Recht auf rechtsanwaltlichen Beistand. Dieses Recht sollte unbedingt genutzt werden. Ein hierfür notwendiger Anruf darf von den Behörden nicht verweigert werden.
Ein Anwalt kann die formalen Voraussetzungen der Hausdurchsuchung prüfen sowie die Hausdurchsuchung insoweit begleiten, sodass die Verfahrensrechte des Beschuldigten gewahrt werden. Ferner weiß der Rechtsanwalt in der Regel, welche Rückfragen beantwortet werden müssen, bei welchen eine Antwort opportun ist und bei welchen Fragen lieber vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden sollte. Vermeintlich unverfängliche Fragen haben oftmals einen kriminaltaktischen Hintergrund, und unbedarfte Aussagen lassen sich später nur schwer oder gar nicht mehr korrigieren. Beschuldigte sind nicht selten überrascht, welche Bedeutung ihre Aussagen während einer Hausdurchsuchung haben und wie sehr diese die Verteidigung erschweren, auch wenn sie aus vermeintlichen Gründen der Kooperation, zum Widerlegen des Tatvorwurfs oder zur Stimmungsverbesserung erfolgten.
Des Weiteren haben Betroffene das Recht zu schweigen (in aller Regel ist davon auch Gebrauch zu machen!), sich die Dienstausweise zeigen sowie den Durchsuchungsbeschluss aushändigen zu lassen. Auch ein Verzeichnis über die beschlagnahmten Gegenstände ist vor Ort von den Beamten auszuhändigen.
Sollten Beamte bei Ihnen vor der Tür stehen, oder sollten Sie anderweitig von einer bei Ihnen stattfindenden Durchsuchung erfahren haben, kann die nachfolgende Checkliste Ihnen eine erste grobe Handlungsempfehlung geben:
Durchsuchungen von Unternehmen und insbesondere Banken sind für Finanzbeamte und Zoll gang und gäbe. Unternehmen sollten sich daher aus Compliancegründen und zur Schadensminderung vorbeugend zum Verhalten bei einer Durchsuchung beraten lassen sowie gegebenenfalls – je nach Größe und Risiko des Unternehmens – Notfallpläne ausarbeiten.
Gerade für Unternehmen, die mit (sensiblen) Kundendaten arbeiten, kann die Beschlagnahme von Unterlagen/EDV schwerwiegende Folgen haben, insbesondere dann, wenn zu viele Unterlagen/EDV-Daten herausgegeben werden oder eine Herausgabe (in diesem Umfang) nicht erforderlich bzw. der Durchsuchungsbeschluss insoweit rechtswidrig war. Da die Auswertung der Unterlagen nicht selten mehrere Wochen bis hin zu Monaten dauern kann, können Unternehmen dadurch in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten, wenn z.B. Auftragsunterlagen fehlen oder die Buchhaltung nicht fortgesetzt oder Jahresabschlüsse nicht erstellt werden können und Verspätungszuschläge oder gar Zwangsgelder drohen.
Auch ein ungeplanter Informationsfluss unter Mitarbeitern, die nicht auf eine Durchsuchung vorbereitet sind, ist schädlich. Daher sollten Durchsuchungspläne konkrete Ansprechpersonen beinhalten, damit eine Durchsuchung möglichst ohne unnötige Aufmerksamkeit verläuft.
Eine gute Vorbereitung auf den worst case kann einen größeren finanziellen Schaden sowie Reputationsverlust verhindern.
Wir unterstützen Unternehmen in allen Fällen von Durchsuchungen durch:
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