Immobilienerwerb mit Kryptovermögen
Immobilien sind als Anlage beliebt und es gibt für Kryptoinvestoren viele Gründe, eine oder ggf. mehrere Immobilien zu erwerben.
Vermietete Immobilien als Ergänzung zu Kryptowerten
Immobilien erzeugen in der Vermietung laufende Erträge, sodass der Eigentümer laufende Einnahmen hat. Die laufenden Erträge kann er (oder sie) entweder verbrauchen oder reinvestieren.
Diese drei Punkte (laufende Erträge, Verbrauch, Reinvestition) sind gegeben, ohne dass der Eigentümer die Vermögenssubstanz – die Immobilien – verkaufen muss.
Dies ist ein klarer Unterschied zu den meisten Arten von Kryptoinvestments, bei denen sich die Rendite aus der Wertsteigerung ergibt und erst mit dem Verkauf realisiert wird. Die Kryptos müssen entweder langfristig gehalten und dann einmalig final verkauft werden oder es muss regelmäßig gehandelt, also verkauft und neu gekauft und so umgeschichtet werden, um Rendite durch Verkaufsgewinne zu erzielen.
Immobilienkauf mit Fremdkapital statt Kryptogewinnen
Vermietete Immobilien können unter Bankenbeteiligung mit einem großen Anteil Fremdkapital, also Darlehen, gekauft werden. Auch insofern schont ein Kryptoinvestor seinen Kryptobestand, denn er muss nur einen kleineren Teil seiner – häufig liebgewonnenen – Kryptowerte verkaufen, um das Investmentportfolio zu diversifizieren und die Kryptowerte durch „Betongold“ zu ergänzen.
Je nach
- Immobilie,
- Erfahrung des Investors und
- finanziellen Eckdaten
finanzieren Banken häufig zwischen 60–100 Prozent des Kaufpreises durch Darlehen (in Einzelfällen sogar mehr, also auch die Kaufnebenkosten wie Maklerhonorar, Grunderwerbsteuer und Notar- und Grundbuchgebühren).
Immobilien schützen vor Inflation
Kryptoinvestoren betrachten unser Geldsystem der Fiatwährungen wegen der quasi unendlichen Vermehrbarkeit oft eher skeptisch. Auch insofern sind Immobilien eine gute Ergänzung, denn sie werden häufig als wirksamer Inflationsschutz gesehen, weil ihr Sachwert von der Geldentwertung weniger abhängig ist, auch wenn der „Preis“ natürlich schwankt.
Häufig steigt der Immobilienwert in Euro (oder anderer Fiatwährung) stärker als die allgemeine Geldentwertung, auch wenn es dafür für die Zukunft natürlich keine Gewissheit gibt. Zu bedenken sind auch Instandhaltungs- und andere Bewirtschaftungskosten, die aber bei Auswahl der richtigen Immobilie natürlich deutlich geringer als die laufenden Mieteinnahmen sein sollten.
Verkauf der Immobilie nach zehn Jahren steuerfrei
Ein Immobilieninvestment ins steuerliche Privatvermögen hat den Vorteil, dass die vermietete Immobilie nach zehn Jahren verkauft werden kann und der Veräußerungsgewinn dann in den meisten Fällen steuerfrei ist. Nachteilig ist, dass der Eigentümer und Vermieter die Mieteinnahmen laufend mit dem privaten Einkommensteuersatz versteuern muss und dieser häufig bei 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag zu bemessen ist, sofern der Eigentümer und Vermieter ein gewisses steuerpflichtiges Arbeitseinkommen erreicht.
Hat der Kryptoinvestor seine laufende Berufstätigkeit eingestellt, dürfte der Steuersatz deutlich niedriger sein.
Sofern ein investmentorientiertes Immobilienportfolio mit mehreren Objekten oder ein Objekt mit Mieteinnahmen ab 100.000 Euro geplant ist, kann eine Rechtsform ratsam sein, die die Besteuerung auf 15 Prozent oder ca. 30 Prozent, jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag, reduziert und dadurch umfangreichere Reinvestition ermöglicht.
Unsere Beratungsleistungen beim Immobilienerwerb
- Unsere Experten beraten Sie gern, damit Sie für Ihr Vorhaben die Rechtsform und die Steuergestaltung finden, die Ihre sonstigen Investmentaktivitäten optimal ergänzt.
- Auch die notwendige Prüfung der rechtlichen Verhältnisse der Immobilie übernehmen wir gern:
- Mietverträge,
- Umsatzsteuerstatus,
- Vorsteuerberichtigungszeiträume,
- evtl. die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung,
- öffentlich-rechtlicher Status der Immobilie wie z.B. baurechtliche Legalität und
- vieles mehr.
- Auch beim Kaufvorgang unterstützen unsere Experten Sie gern, weil der Notar das Kaufvorhaben nicht allein aus Ihrer Perspektive betrachten kann und daher keine effektive Beratung für Ihre Interessen leisten kann:
- Voraussetzungen der Kaufpreiszahlung in Ihrem Interesse,
- Anpassung der Regeln für Mängelgewährleistung und Ergänzung und notwendige und berechtigte Garantien, die der Käufer abgeben sollte,
- steuerlich wichtige Aufteilung des Kaufpreises in Bodenwert und Gebäudewert,
- Regelungen zum Umsatzsteuerstatus.
Ihre Berater für den Immobilienerwerb
Sie möchten als erfolgreicher Kryptoinvestor oder Kryptoinvestorin eine Immobilie erweben? Unsere Beraten stehen Ihnen mit viel Erfahrung zur Seite. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Boris Piekarek. Sie erreichen uns am einfachsten via E-Mail (info@winheller.com) und telefonisch über 069 / 76 75 77 85 22.
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