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Der Staat hat ein veritables Interesse daran, Einkünfte, die aus Vermögen generiert werden und die eine gesteigerte Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nach sich ziehen, der Besteuerung zu unterwerfen. Vermögenserträge werden daher typischerweise besteuert. Dies steht allerdings einem ungehinderten Wachstum Ihres Vermögens im Weg.
Es liegt daher nahe, sich Gedanken darüber zu machen, wie der Steuerzugriff reduziert werden kann, und sich steueroptimierende Gestaltungen zu überlegen. Wer auf diese Art klug vorbaut, wird später durch ein größeres Vermögen belohnt.
Welche Möglichkeiten Sie haben, im Rahmen Ihrer Investitionen in Kryptowährungen Steuern zu sparen, hängt von Ihrem ganz konkreten Fall ab. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und jeder Fall liegt anders.
Im Folgenden haben wir für Sie ein paar Beispiele für mögliche Steueroptimierungen aufgeführt, die für viele unserer Mandantinnen und Mandanten hilfreich sind. Ob sie auch in Ihrem Fall weiterhelfen oder ganz andere Lösungsansätze ratsam sind, besprechen unsere Kryptoexperten gerne mit Ihnen persönlich. Dabei entwickeln wir auch mit Ihnen gemeinsam individuelle Lösungsansätze, damit Ihr Kryptovermögen ungestört wachsen kann.
Deutschland ist ein Kryptosteuerparadies – zumindest für HODLer. Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass Sie Kryptowährungen nach einer Haltefrist von einem Jahr veräußern können, ohne dass Sie die Gewinne versteuern müssen.
Nicht wenige unserer Mandanten verlegen deswegen bewusst ihre steuerliche Ansässigkeit aus dem Ausland nach Deutschland, um hier ihre Kryptowährungen steuerfrei veräußern zu können.
Der Kryptomarkt ist keine Einbahnstraße. Wenn die Kurse gen Süden rauschen, ist es Zeit, sich über den steuerlichen Wert von Verlusten Gedanken zu machen. Verluste können nämlich grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren so Ihre übrige Steuerlast.
Nehmen wir an, Sie haben im Januar 20 ETH erworben und im November mit Gewinn verkauft. Da die einjährige Haltefrist nicht gewahrt ist, müssten Sie den erzielten Gewinn versteuern.
Nehmen wir aber an, Sie haben im August des Vorjahres bereits 20 ETH gekauft, die allerdings auf einer anderen Wallet liegen. Dann wäre es doch günstig, wenn der Verkauf diese 20 ETH aus August beträfe. Denn die Haltefrist wäre in diesem Fall verstrichen und der Verkaufsgewinn vollständig steuerfrei.
Mit der Multiple-Wallets-Option ist genau dies möglich. Manche Softwareprogramme ermöglichen einen „walletübergreifenden“ Blick auf Ihr Portfolio. Im Einzelfall kann das eine hohe Steuerersparnis bedeuten. In anderen Fällen kann es hingegen sinnvoll sein, das Kryptovermögen auf verschiedene Wallets aufzuteilen und im „Single Wallet“-Modus Steuern zu sparen.
Als Kryptoinvestor sollten Sie die verschiedenen Berechnungsmethoden kennen, die zur Anwendung kommen, wenn es um die Errechnung des von Ihnen erzielten Gewinns oder Verlusts geht.
Ein Trader, der z.B. im Januar einen BTC für 30.000 Euro gekauft hat und im November einen zweiten BTC für 40.000 Euro und sodann im Dezember einen BTC für 50.000 Euro verkauft, erzielt je nach Methode sehr unterschiedliche Ergebnisse:
Es lohnt sich also, mit den verschiedenen Methoden „zu spielen“ und sodann das Finanzamt von der Richtigkeit der Berechnungsmethode zu überzeugen. Hier erfahren Sie mehr zu FiFo vs. LiFo.
Für Kryptoinvestoren, die aktiv traden und ihre Bestände nicht lange halten, kann die Gründung einer Trading-GmbH sinnvoll sein, in der Kryptogewinne nur mit ca. 30 Prozent besteuert werden (statt mit bis zu 45 Prozent im Privatvermögen). Erst im Fall der Ausschüttung der Gewinne an den Gesellschafter erfolgt dann erneut der Steuerzugriff. Sinnvoll ist das also, wenn die Gewinne über Jahre hinweg thesauriert werden, um sie zu reinvestieren. Das Vermögen kann so durch die geringere Besteuerung deutlich schneller wachsen.
Ein weiterer großer Vorteil einer Trading-GmbH: Kryptoinvestoren, die mit Kryptoderivaten und Futures handeln, können Verluste nur noch in Höhe von 20.000 Euro jährlich verrechnen. Auf Ebene der Trading-GmbH greift diese Verlustverrechnungsbeschränkung hingegen nicht. Hier finden Sie alle Informationen zur Trading-GmbH.
In manchen Fällen kann auch der Wegzug ins Niedrigsteuerausland interessant sein, vor allem für aktive Trader. Seit dem Jahreswechsel 2021/2022 sind die Voraussetzungen für einen (steuerlich) gelungenen Wegzug vom Gesetzgeber noch einmal deutlich angehoben worden.
Klar ist: Ein solcher Wegzug berührt deutlich mehr als nur steuerrechtliche Fragen. Wichtige Punkte, die Sie klären sollten, bevor Sie an einen Wegzug denken, sind z.B.:
WINHELLER ist auch beim Thema Wegzugsbesteuerung der Partner an Ihrer Seite.
Sie möchten herausfinden, wie Sie Ihr Kryptovermögen steuerlich optimieren können? Sie wollen sicherstellen, dass Sie alle Gestaltungsmöglichkeiten kennen? Wir unterstützen Sie gern! Ihre Ansprechpartner sind:
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