Kryptowährungen für Banken

Kryptowährungen für Banken und Finanzdienstleister

Banken agieren zurückhaltend

Es scheint, als stehe das Thema Kryptowerte bei Banken nicht sonderlich hoch im Kurs. Obgleich mit den nötigen BaFin-Erlaubnissen ausgestattet, tun sich Banken bislang nicht stark hervor, wenn es um das Angebot spezieller „Krypto-Produkte“ oder um die Finanzierung von diesbezüglichen Startups geht.

Grund hierfür dürfte sein, dass die Geschäftsmodelle relativ neu sind und es Banken an der nötigen Erfahrung in der Bewertung derselben fehlt. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit Banken in Zukunft ihre Zurückhaltung ablegen und sich dem Markt mit der Alternativwährung öffnen.

 

Anwalt Bitcoin und Banken

Kooperation zwischen Bank und Krypto-Börse

Einen ersten Schritt hat jedenfalls die Fidor Bank AG getan:

  • Sie ist mit ihrem Kooperationspartner Bitcoin Deutschland AG als erste deutsche Bank in das Bitcoin-Geschäft eingestiegen.
  • Die zwischen der Fidor Bank und der führenden deutschen Bitcoin-Handelsplattform geschlossene Kooperation zeigt, dass es Banken sehr wohl möglich ist, sich mit Hilfe geeigneter vertraglicher Konstruktionen auf den Bitcoin-Markt zu begeben und gleichzeitig die rechtlichen Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.  

Privatinvestoren, Venture Capitalists und Business Angels dominieren den Markt

Wo Fremdkapital der Banken fehlt, bedarf es privater Risikokapitalgeber. Der Krypto-Markt wird daher aktuell noch maßgeblich mit privaten Geldern finanziert.

Startup-Unternehmer setzen ihre eigenen Mittel ein und z.T. aufs Spiel, um ihre Geschäftsideen umzusetzen. Business Angels und Venture-Capital-Unternehmen tun ihr übriges, um erfolgversprechende Krypto-Unternehmen – nicht zuletzt im eigenen Interesse – mit Risikokapital zu unterstützen.

Rechtliche und steuerliche Begleitung von Banken und Investoren

Als eine der führenden deutschen Kanzleien im Bereich Krypto, Recht und Steuern beraten und begleiten wir neben Startups auch private Investoren, Banken und weitere Finanzdienstleister, die sich für Alternativwährungen interessieren:

  • Wir prüfen Zielunternehmen im Rahmen einer Legal and Tax Due Diligence, insbesondere auch in aufsichtsrechtlicher Hinsicht,
  • führen die Verhandlungen mit den Beteiligten und gestalten und
  • prüfen die nötigen Beteiligungs- und Gesellschaftsverträge.
  • Nicht zuletzt stellen wir gerne wertvolle Kontakte in die Krypto-Szene her.

Ihr Anwalt für die Kryptoverwahrung

Sie wollen in Krypto-Unternehmen investieren oder ein eigenes gründen? Sie möchten die Kryptoverwahrung frür Ihre Kunden anbieten? Gerne beantworten wir Ihre rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich Ihnen in diesem Zusammenhang stellen.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 28).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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