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Geldwäscheverdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen sind an der Tagesordnung. Dies betrifft vor allem Kryptoinvestoren, die ihre Kryptowährungen in FIAT-Währungen (v.a. Euro und US-Dollar) umtauschen möchten.
Eine solche Verdachtsmeldung seitens Banken und Finanzdienstleister ist für den Investor mit erheblichen negativen Konsequenzen verbunden. Transaktionen können durch eine Geldwäscheverdachtsmeldung vorübergehend auf Eis gelegt werden, selbst eine Sperrung des Kontos ist möglich.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet unter anderem Kreditinstitute, also Banken, aber auch Dienstleister, die den Umtausch von Kryptowährungen in FIAT-Währungen und umgekehrt ermöglichen, in bestimmten Fällen zu einer unverzüglichen Abgabe einer Geldwäscheverdachtsmeldung.
Ausschlaggebend für eine Meldepflicht ist dabei nicht nur die Höhe der Transaktion oder der Wert der Kryptowährung. Die Meldepflicht besteht bereits dann, wenn der Verdacht besteht, dass
Die Geldwäscheverdachtsmeldung wird der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) gemeldet und führt dazu, dass die jeweilige Transaktion vorübergehend eingefroren wird.
In der Regel wird die Bank oder der Finanzdienstleister die Transaktion erst dann – wenn überhaupt – vollziehen, wenn die Financial Intelligence Unit oder die Staatsanwaltschaft der Durchführung der Transaktion zugestimmt hat.
Das ist allerdings nicht die einzige unangenehme Konsequenz einer Geldwäscheverdachtsmeldung. Die Behörde hat die Möglichkeit, gegen Kryptoinvestoren, die für einen unbegründeten Verdacht verantwortlich sind, ein Verwarnungsgeld zu verhängen.
Hält die Behörde hingegen die Geldwäscheverdachtsmeldung für begründet, kann dies sowohl zu einer erheblichen finanziellen als auch strafrechtlichen Belastung für Kryptoanleger führen. Zum einen ist oftmals mit einer dauerhaften Sperrung des Kontos zu rechnen. Zum anderen hat die Behörde die Möglichkeit, ein strafrechtliches Verfahren aufgrund des Geldwäscheverdachts einzuleiten.
Um die Anhaltspunkte einer Verdachtsmeldung zu entkräften und damit auch schwerwiegendere Folgen zu beseitigen, bedarf es eines überzeugenden Herkunftsnachweises für die Kryptowährungen. Mit einem solchen Herkunftsnachweis kann der Kryptoinvestor die Herkunft seiner Kryptoinvestments belegen.
Idealerweise reicht der Investor einen solchen Nachweis bereits vor Durchführung der Transaktion bei seiner Bank ein. Spätestens aber nach Aufforderung durch die Bank sollte er in der Lage sein, zeitnah einen Herkunftsnachweis beizubringen.
Das Problem:
Damit Ihnen dieser Umstand nicht zum Verhängnis wird, bieten wir Lösungen zur rechtssicheren und vollständigen Aufarbeitung aller relevanten Daten unter Einsatz professioneller Software an. Dabei kümmern wir uns vor allem um mögliche Lücken in der Historie und um fehlende Daten.
Durch die Möglichkeit einer sauberen Aufarbeitung der Transaktionshistorie, auch bei fehlenden Daten, minimieren Sie das Risiko einer Geldwäscheverdachtsmeldung und der damit zusammenhängenden negativen Konsequenzen erheblich.
Zum Glück bedarf es nicht immer eines kompletten Herkunftsnachweises. Viele Mandanten benötigen schlicht eine reine Vermögensbestätigung als Nachweis für ihr Kryptovermögen, z.B. zur Vorlage bei Behörden oder bei Banken oder sonstigen Geldgebern im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen. Gerne stellen wir schnell und verbindlich den aktuellen Wert Ihrer Kryptoinvestments fest und erstellen eine entsprechende Vermögensbestätigung.
Unsere Experten stehen Ihnen bei Ihrem Anliegen und Ihren Fragen mit unserer Expertise im Kryptosteuerrecht, Geldwäscherecht und Strafrecht gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Kryptoinvestoren unter anderem bei
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