Herkunftsnachweis | Mittelherkunft für Kryptowerte
Vermögensbestätigung bei Geldwäscheverdacht
Geldwäscheverdachtsmeldungen seitens Banken und Finanzdienstleistern im Zusammenhang mit Kryptowährungen sind an der Tagesordnung. Dies betrifft vor allem Kryptoinvestoren, die ihre Kryptowährungen in FIAT-Währungen (v.a. Euro und US-Dollar) umtauschen möchten.
Eine solche Verdachtsmeldung ist für den Investor mit erheblichen negativen Konsequenzen verbunden. Transaktionen können durch eine Geldwäscheverdachtsmeldung vorübergehend auf Eis gelegt werden, selbst eine Sperrung des Kontos ist möglich. Zudem droht aufgrund der Meldung Ärger mit der Staatsanwaltschaft und/oder dem Finanzamt.
Warum Banken und Börsen bei Krypto-Transaktionen genau hinschauen
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet unter anderem Kreditinstitute, also vor allem Banken, aber auch Dienstleister, die den Umtausch von Kryptowährungen in Fiat-Währungen und umgekehrt ermöglichen, in bestimmten Fällen zu einer unverzüglichen Abgabe einer Geldwäscheverdachtsmeldung.
Ausschlaggebend für eine Meldepflicht ist dabei nicht etwa nur die Höhe der Transaktion oder der Wert der Kryptowährung. Die Meldepflicht besteht bereits dann, wenn der Verdacht besteht, dass
- der Vermögenswert aus einer illegalen Aktivität stammt,
- der Vermögensgegenstand oder eine Transaktion in einem Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
- der Vertragspartner nicht offenlegt, ob er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt.
Auch kleinere Transaktionen können daher eine Verdachtsmeldung auslösen und die Bank muss keinerlei Beweise vorlegen. Es genügt bereits der bloße Verdacht, dass die Vermögenswerte aus illegalen Aktivitäten stammen. In der Praxis zeigt sich, dass Vermögenswerte, die von Kryptobörsen stammen, stets das Risiko in sich tragen, dass die Banken sie als ausreichend verdächtig einstufen, um eine Verdachtsmeldung abzugeben. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass sich Banken aus regulatorischen Gründen keine Fehltritte erlauben dürfen. Im Zweifel melden Banken daher lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Über Kryptoinvestoren, die „auscashen“ möchten, schwebt daher fast immer das Damoklesschwert einer drohenden Verdachtsmeldung.
Folgen einer Geldwäsche-Verdachtsanzeige
Eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Bank an die Financial Intelligence Unit (FIU) kann für den Anleger äußerst unangenehme Folgen haben:
- Die betroffene Transaktion wird zunächst aufgeschoben und darf erst nach Zustimmung der FIU oder Staatsanwaltschaft oder nach Ablauf von drei Werktagen ausgeführt werden, sofern keine Untersagung erfolgt.
- In der Praxis ist allerdings sehr häufig zu beobachten, dass die Bank die Transaktion gar nicht durchführt, sondern die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden kurzerhand und ohne weitere Begründung, ggf. höchstens mit Verweis auf ihre AGB, (außerordentlich) kündigt und den Kunden auffordert, sein restliches Geld auf seinem Konto auf ein anderes Konto zu überweisen. Der Kunde steht dann plötzlich ohne Bankkonto da und muss sehr schnell seine Bankverbindung ändern.
- Zudem drohen sowohl strafrechtliche Ermittlungen gegen den Anleger wegen des Verdachts der Geldwäsche als auch Ermittlungen der Finanzverwaltung, falls sich herausstellen sollte, dass der Anleger seine Kryptoeinkünfte in der Vergangenheit nicht vollständig erklärt haben sollte.
Lösung: Herkunftsnachweis für Kryptos
Um die Anhaltspunkte einer Verdachtsmeldung zu entkräften und damit auch schwerwiegendere Folgen zu beseitigen, bedarf es eines überzeugenden Herkunftsnachweises für die Kryptowährungen. Mit einem solchen Herkunftsnachweis kann der Kryptoinvestor die Herkunft seiner Kryptoinvestments belegen.
Idealerweise reicht der Investor einen solchen Nachweis bereits vor Durchführung der Transaktion bei seiner Bank ein. Spätestens aber nach Aufforderung durch die Bank sollte er in der Lage sein, zeitnah einen Herkunftsnachweis beizubringen. Banken setzen regelmäßig knappe Fristen und haben üblicherweise kein Verständnis für besonders lange Bearbeitungszeiten.
Was ist ein Herkunfsnachweis?
Ein Herkunftsnachweis ist ein Dokument, das die – idealerweise legale – Herkunft und den Besitz von Kryptowerten und damit verbundene Transaktionen belegt. Es ist ein wichtiges Instrument für Kryptoanleger, die ihre Kryptowerte in das klassische Banken- und Finanzsystem überführen möchten oder Kryptowerte auf (regulierte) Kryptobörsen transferieren möchten.
Der Nachweis muss detaillierte Informationen enthalten und gewissermaßen den roten Faden vom Ursprung des Einsatzes von Fiat-Geld für den Erwerb von Kryptowerten bis hin zum Zeitpunkt des Verkaufs der Kryptowährungen und des Auscashens nachzeichnen. Dem Herkunftsnachweis sollten sämtliche Transaktionsdaten zugrundeliegen, d.h. Datum, Uhrzeit, Menge und Wert der Transaktionen. Zudem äußert sich ein guter Herkunftsnachweis zu möglichen Risiken einzelner Transaktionen, d.h. listet auf, ob einzelne Transaktionen mit sanktionierten Wallets, Darknet-Marktplätzen, Krypto-Mixern oder sonstigen illegalen Anwendungen in Berührung standen und bewertet die gefundenen Ergebnisse im Lichte der geldwäschrechtlichen Regelungen.
Voraussetzung: Saubere Transaktionshistorie
Das Problem:
- Um einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis zu erstellen, ist eine vollständige und rechtssichere Aufarbeitung aller Kryptodaten ("roter Faden" von Beginn an) unabdingbar.
- Die Praxis zeigt freilich, dass die meisten Kryptoinvestoren häufig, wenn überhaupt, eine aktuelle Vermögensübersicht zur Verfügung stellen können.
- Das ist besser als nichts, ersetzt aber eine Aufarbeitung der Transaktionshistorie, die häufig wegen unvollständiger Daten erheblich erschwert wird, nicht.
Damit Ihnen dieser Umstand nicht zum Verhängnis wird, bieten wir Lösungen zur rechtssicheren und vollständigen Aufarbeitung aller relevanten Daten durch unsere spezialisierten Blockchainanalysten unter Einsatz professioneller Software an. Dabei kümmern wir uns vor allem um mögliche Lücken in der Historie und um fehlende Daten.
Durch die Möglichkeit einer sauberen Aufarbeitung der Transaktionshistorie minimieren Sie das Risiko einer Geldwäscheverdachtsmeldung und der damit zusammenhängenden negativen Konsequenzen erheblich.
Vermögensbestätigungen und Teil-Herkunftsnachweise
Zum Glück bedarf es nicht immer eines kompletten Krypto-Herkunftsnachweises. Viele Mandanten benötigen schlicht eine reine Vermögensbestätigung als Nachweis für ihr Kryptovermögen, z.B. zur Vorlage bei Behörden oder bei Banken oder sonstigen Geldgebern im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen oder zur Vorlage beim Makler bei geplanten Immobilieninvestitionen. Gerne stellen wir schnell und verbindlich den aktuellen Wert Ihrer Kryptoinvestments fest und erstellen eine entsprechende Vermögensbestätigung.
Auch Teil-Herkunftsnachweise können wir in geeigneten Fällen erstellen, wenn Anleger nur für einen Teil Ihres Kryptovermögens die Herkunft nachweisen müssen. Voraussetzung für einen solchen Teil-Herkunftsnachweis ist, dass sich ein abgrenzbarer Teil des Vermögens und der zugehörigen Transaktionen identifizieren und separieren lässt. Häufig ist das möglich.
Warum unsere Herangehensweise überzeugt:
Unsere Vorgehensweise ist individuell, d.h. wir bestätigen das, was Sie als Mandant benötigen bzw. was die Bank, Börse oder Behörde von Ihnen persönlich verlangt.
Wir erstellen:
- Nachweise über die Herkunft einzelner Coins
- Teilherkunftsnachweise über einen abgrenzbaren Teil des Kryptovermögens
- Vollständige Herkunftsnachweise über das gesamte Kryptovermögen
- Vollständige Herkunftsnachweise über das gesamte Vermögen über das Kryptovermögen hinaus → Vermögensherkunftsnachweis
- Natürlich auf Wunsch auch mehrsprachig, in der Regel auf Englisch
Unsere Herkunftsnachweise:
- Sind auf komplexe Kryptovermögensverhältnissen optimiert, weil wir uns zunächst um die Grundlagenarbeit kümmern, d.h. um die lückenlose Datenaufbereitung durch unsere Blockchainanalysten und die Ermittlung und Darstellung des „roten Fadens“ der Vermögensentwicklung. Wir bieten, wenn nötig, eine vollständige Portfoliorekonstruktion.
- Reichen bis zur Quelle des Vermögens („Source of Funds“) in der Off-Chain-Welt. D.h. sie beginnen nicht erst auf der Blockchain, denn die Adressaten von Herkunftsnachweisen möchten wissen, wo die Vermögenswerte ihren Ursprung genommen haben.
- Basieren auf einer sorgfältigen Ermittlung des Sachverhalts und der Transaktionsdaten. In dieser Ermittlung liegt 90% des Aufwands. Die Erstellung des finalen Textes und der zugehörigen Grafiken erfolgt auf Wunsch KI-unterstützt und macht lediglich ca. 10% unserer Tätigkeit aus.
- Enthalten Aussagen zur geldwäscherechtlichen Unbedenklichkeit oder Bedenklichkeit.
- Enthalten auf Wunsch Anlagen mit Belegen zu einzelnen Transaktionen oder Einzahlungen/Auszahlungen; zum Schutz Ihrer Daten und aus Sicherheitsgründen können wir auf die Beifügung von Anlagen aber auch verzichten. Der Adressat des Herkunftsnachweises ist dann aufgerufen, sich bei weiteren Rückfragen an uns (oder Sie) zu wenden.
- Sind zudem durch einen Anwalt bestätigt und unterschrieben.
- Haben sich in der Praxis bereits seit 2021 bewährt: Vermögende Privatmandanten, Banken, Finanzdienstleister, Einwanderungsbehörden und Kryptobörsen vertrauen unseren Nachweisen.
Unsere Erfahrung mit vollautomatisierten Angeboten
Unserer Erfahrung nach sind vollständig automatisierte „Herkunftsnachweise“ für die allermeisten Anwendungsfälle hochproblematisch. Die Hauptprobleme sind:
- Rein automatisch erstellter Transaktionsfluss einzelner Transaktionen
- Kein „roter Faden“ des gesamten Vermögens oder eines Teils davon, sondern lediglich „Bestätigung“ einzelner Transaktionen
- Anleger bestätigt sich die Herkunft quasi selbst; Fehlen einer echten Bestätigung bzw. eines Nachweises durch einen unabhängigen Dritten (Rechtsanwalt), der mit seiner Unterschrift für die Korrektheit einsteht
- Einfache Manipulation durch den Nutzer möglich, der beliebige Transaktionen zunächst eintragen und dann „bestätigen“ kann
- Für den Adressaten (Bank, Börse, Behörde etc.) fehlt es daher an jeder Beweisfunktion
- In aller Regel liegt auch keine lückenlose Datenaufbereitung vor → dadurch Bestätigung der Herkunft von vornherein unmöglich
- Automatisierte „Nachweise“ beginnen erst auf der Blockchain. Damit fehlt es am eigentlichen Nachweise der Quelle („Source“) des Vermögens.
- Automatisierte „Nachweise“ erteilen keine Bestätigung der Unbedenklichkeit im geldwäscherechtlichen Sinn
Also Achtung: Ein fehlerhafter oder unvollständiger Herkunftsnachweis kann gravierende rechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Ermittlungen für die Verwender nach sich ziehen. Zudem besteht bei mangelhafter Dokumentation ein deutlich erhöhtes Risiko, dass eine Geldwäscheverdachtsanzeige durch Banken oder Behörden ausgelöst wird, was zu weiteren Prüfungen und Einschränkungen im Finanzverkehr führen kann.
Ihre Vorteile bei WINHELLER
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Individuell auf Ihre Wünsche und Bank- oder Behördenvorgaben abgestimmt
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Lückenlos und wasserdicht dank professioneller Datenaufbereitung
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Handarbeit trifft KI: Wir setzen Software dort ein, wo es sinnvoll ist, und prüfen manuell, wo es nötig ist
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Reicht bis zur Quelle des Vermögens in der Off-Chain-Welt
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Anwaltlich geprüft, bestätigt und unterschrieben
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Seit 2021 erfolgreich in der Praxis bewährt – Von Banken und Börsen akzeptiert
Unsere Beratungsleistungen zu Krypto-Herkunftsnachweis und Vermögensbestätigung
- Haben Sie vor, Ihre Kryptogewinne in Fiat-Währung umzutauschen und auszahlen zu lassen?
- Steht bei Ihnen eine Geldwäscheverdachtsmeldung im Raum, weshalb Ihre Transaktion bereits eingefroren oder Ihr Konto gesperrt ist?
- Gegen Sie wurde ein strafrechtliches Verfahren z.B. aufgrund eines Geldwäscheverdachts eingeleitet?
Unsere Experten stehen Ihnen bei Ihrem Anliegen und Ihren Fragen mit unserer Expertise im Kryptosteuerrecht, Geldwäscherecht und Strafrecht gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Kryptoinvestoren unter anderem bei
- der Erstellung von Herkunftsnachweisen (vollständige, lückenlose und rechtssichere Aufarbeitung aller Daten), damit Ihre Transaktionen ohne Probleme nachvollzogen werden können,
- der Kommunikation mit Ihrer Bank, damit es überhaupt nicht erst zu einer Verdachtsmeldung kommt sowie
- der Kommunikation mit den Behörden (Zoll / Financial Intelligence Unit, Staatsanwaltschaft und Finanzamt) bei einem Verdacht auf Geldwäsche, um schwerwiegendere Konsequenzen für Sie zu vermeiden.
Ihr Anwalt für Krypto-Herkunftsnachweise und Vermögensbestätigungen
Sie möchten sich zum Thema Herkunftsnachweise und Vermögensbestätigungen für Ihr mindestens sechsstelliges Kryptovermögen beraten lassen? Unsere erfahrenen Experten unterstützen Sie dabei gerne. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 28). Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.
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